Zum Inhalt springen

Bosnien und Herzegowina will Revision gegen IGH-Urteil von 2007 einlegen

Gegen das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes (IGH) in Den Haag vom 26. Februar 2007, wonach die Republik Serbien nicht für die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina verantwortlich sei, will Bosnien und Herzegowina Revision einlegen. Zwar sprach der IGH die Republik Serbien damals frei, warf dieser jedoch vor nicht alles Mögliche unternommen zu haben, um Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina zu verhindert. Die Frist für eine mögliche Revision läuft 10 Jahre nach dem Urteil, am 26. Februar 2017 ab. Der Antrag auf Revision soll innerhalb dieser Frist noch eingereicht werden, so der bosniakische Vertreter im bosnisch-herzegowinischen Präsidium Bakir Izetbegovic am 17. Februar 2017. Die Vertreter der serbischen Volksgruppe sind hingegen gegen eine Revision, da sie den Prozess der Aussöhnung stören könnte.

Hintergrund

Noch vor dem Massaker von Srebrenica im Juli 1995, im Jahre 1993, reichte Bosnien und Herzegowina vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) ein. Nach Auffassung von Bosnien und Herzegowina sei die Bundesrepublik Jugoslawien bzw. die Republik Serbien für den Völkermord in Bosnien und Herzegowina verantwortlich und müsse daher Entschädigungszahlungen leisten. Im Jahre 1996 erklärte der IGH die Klage für zulässig. Im Februar 2003 wurde aus der Bundesrepublik Jugoslawien zunächst der Staatenbund Serbien und Montenegro, aus dem im Juni 2006 die zwei unabhängigen Staaten Serbien und Montenegro hervorgingen. Rechtsnachfolgerin der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. des Staatenbundes Serbien und Montenegro ist die Republik Serbien. Somit erging das Urteil Ende Februar 2007 gegenüber der Republik Serbien. In seinem Urteil konnte der IGH keine direkte Verantwortung der Republik Serbien für die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina feststellen und wies damit die Forderung von Bosnien und Herzegowina nach Entschädigungszahlungen zurück. Das Massaker von Srebrenica bewertete der IGH ebenfalls, wie der ICTY, als Völkermord. Allerdings gab der IGH der Republik Serbien eine indirekte Verantwortung für die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina. Die damalige Bundesrepublik Jugoslawien bzw. die Republik Serbien habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, die Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina zu unterbinden.