Das bereits im Jahre 2008 zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Union (EU) vereinbarte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (kurz: „SAA“) ist am 01. Juni 2015 in Kraft getreten. Hintergrund für diese lange Vorlaufzeit waren mangelnde Reformbemühungen durch die drei staatstragenden Volksgruppen von Bosnien und Herzegowina, die Bosniaken (Muslime), Kroaten und Serben. Die divergierenden Interessen dieser drei Volksgruppen blockieren notwendige staatliche Reformen. Zur Kanalisierung dieser divergierenden Interessen wurde ein bürokratischer und komplizierter Föderalismus eingeführt. Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Serbischen Republik (Republika Srpska). Die Föderation Bosnien und Herzegowina gliedert sich wiederum in 10 Kantone. Die Institutionen des bosnisch-herzegowinischen Zentralstaates sind nur mit wenigen Kompetenzen ausgestattet. Bis heute hat sich kein bosnisch-herzegowinisches Gemeinschaftsgefühl entwickelt. Das alles hemmt die Entwicklung von Bosnien und Herzegowina.
Das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens am 01.Juni 2015 stellt einen positiven Schritt in der langwierigen unzureichenden Entwicklung von Bosnien und Herzegowina dar. Das SAA schafft eine Freihandelszone zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU. In dieser Freihandelszone können nun einige Produkte Zollfrei gehandelt werden. Des Weiteren gibt es auch technische Hilfe von Seiten der EU. Das SAA bietet der bosnisch-herzegowinischen Gesellschaft einen Rahmen für weitere Reformen, welche die bosnisch-herzegowinische Regierung nun in Angriff nehmen muss. An einer notwendigen Reform der staatlichen Institutionen sowie der Wirtschaft wird Bosnien und Herzegowina nicht vorbeikommen, um eines Tages der EU auch beitreten zu können. Anlass für die Inkraftsetzung des SAA war eine Vereinbarung zwischen den führenden Politikern von Bosnien und Herzegowina Ende Februar 2015 zu konkret benannten Reformen. Die Inkraftsetzung des SAA mit Wirkung zum 01. Juni 2015 erfolgte durch die EU-Außenminister am 21.April 2015. Der derzeitige Präsident des bosnisch-herzegowinischen Staatspräsidiums, der Serbe Mladen Ivanić, hofft nach erfolgreichen Reformen, dass Bosnien und Herzegowina Ende 2016/Anfang 2017 einen offiziellen Beitrittsantrag für die EU-Mitgliedschaft stellen kann.