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Ergebnis des Feiertagsreferendums in der Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina)

Am 25. September 2016 fand in der Republika Srpska / Bosnien und Herzegowina ein Referendum über den Staatsfeiertag am 09. Januar statt. Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hatte am 26. November 2015 geurteilt, dass der Feiertag diskriminierend und verfassungswidrig sei, da der 9. Januar auch ein orthodoxer Feiertag und daher nicht für alle Religionsgruppen bedeutend ist. In seinem Urteil hatte das Verfassungsgericht dem Parlament der Republika Srpska die Auflage erteilt, den Feiertag in seiner bisherigen Form aufzuheben und eine verfassungskonforme Feiertagsregelung zu treffen. Die Regierung der Republika Srpska lehnte dies jedoch ab und organisierte für den 25. September 2016 ein Referendum über den Feiertag. Auch dieses Referendum erklärte das Verfassungsgericht am 17. September 2016 für verfassungswidrig. Jedoch ignorierte die Republika Srpska auch dieses Urteil und auch der mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Hohe Beauftragte für Bosnien und Herzegowina schritt nicht ein.

So fand das Referendum am 25. September 2016 statt. Über die Hälfte der Abstimmungsberechtigten nahm an dem Referendum teil, von diesen stimmten 99,8 Prozent für die Beibehaltung des Feiertages. Formell ist das Referendum rechtlich nicht bindend und aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes auch nichtig. Politisch ist das Referendum jedoch heikel und zeigt die große gesellschaftliche Spaltung in Bosnien und Herzegowina. Die serbischen Bosnier können sich von allen bosnisch-herzegowinischen Volksgruppen am wenigsten mit Bosnien und Herzegowina identifizieren. Sie streben nach noch mehr Unabhängigkeit vom Gesamtstaat oder sogar nach der Abspaltung von Bosnien und Herzegowina. In diesem Kontext könnte das verfassungswidrige Referendum ein erster Schritt in Richtung Separierung von Bosnien und Herzegowina sein. Auf der anderen Seite ist die aufgrund des ethnischen Krieges von 1992 bis 1995 und des Friedensvertrages von Dayton geschaffene Staatsstruktur ineffektiv. Ohne eine tiefgreifende Staatsreform kann Bosnien und Herzegowina nicht effektiv funktionieren. Jedoch kann es ohne die Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung und der Gegensätze zwischen den Volksgruppen keine tiefgreifende Staatsreform geben. Bosnien und Herzegowina befindet sich seit vielen Jahren in keiner guten Verfassung.