Ein Berufungsgericht in den Niederlanden sieht weiter eine Mitverantwortung des Königreiches für das Massaker von Srebrenica, welches im Juli 1995 stattfand. Konkret seien die Niederlande für den Tod von 350 Opfern verantwortlich. Dies stellte das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2017 fest. Allerdings hob es auch Teile des Urteils aus erster Instanz auf und begrenzte die Verantwortung der Niederlande für ihre UN-Soldaten. Angestrengt hatten die Klage die Angehörigen von 6.000 Opfern des Massakers, die „Mütter von Srebrenica“.
Konkret ging es darum, dass die UN-Blauhelmsoldaten aus Sicht der Klägerinnen die Opfer des Massakers nicht ausreichend genug im Vorfeld geschützt hätten. Sie hatten Kampflos die UN-Schutzzone an die bosnischen Serben übergeben und damit das Massaker nicht versucht zu verhindern. Allerdings waren die niederländischen UN-Blauhelmsoldaten zahlenmäßig den Angehörigen der bosnisch-serbischen Armee unterlegen. Auch weitere Unterstützung von Außen blieb aus. Die bosnisch-serbische Armee nahm im Juli 1995 die UN-Schutzzone Srebrenica ein und ermordete etwa 8.000 männliche Bosniaken (Muslime).