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Griechisches Parlament beschließt Gesetz gegen Rassismus

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Anhänger der radikalen griechischen Parte „Goldene Morgenröte “ (Quelle: icantrelaxingreece.wordpress.com“

Der Rechtsextremismus hat in Griechenland vor allem vor dem Hintergrund der Krise stark zugenommen. Es gab Hunderte von Übergriffe mit rassistischen Hintergrund, die von den maßgeblichen politischen Parteien in Griechenland auch regelmäßig verurteilt wurden. Nun hat das griechische Parlament am 09.09.2014 ein sogenanntes „Anti-Rassismus-Gesetz“ beschlossen. Nach diesem Gesetz steht die Verbreitung von rassistischem Gedankengut oder der Aufruf zu rassistisch bedingter Gewalt unter Strafe. Möglich sind demnach Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Ebenfalls unter Strafe stehen die Leugnung des Holocaust und von anderen Völkermorden sowie die Diskriminierung von Homosexuellen.

Mit diesem Gesetz soll unter anderem eine Handhabe gegen die rechtsextreme Partei „Goldene Morgenröte“ und ihren Anhängern geschaffen werden. Bei der letzten Parlamentswahl im Jahre 2012 erreichte die Goldene Morgenröte 6,9 Prozent der Stimmen und zog mit 18 Abgeordneten in das griechische Parlament ein, welches aus insgesamt 300 Mitgliedern besteht. Schon jetzt geht die griechische Justiz gegen die Goldene Morgenröte vor. Gegen die Parteiführung wurde Klage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Ihr Parteichef Nikolaos Michaloliakos und dutzende weitere Parteifunktionäre sitzen in Untersuchungshaft. Beginnen soll das Gerichtsverfahren im Herbst.

Im Falle von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist eine weitere gesetzliche Regelung geplant. Bisher sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Griechenland als Institution nicht staatlich anerkannt. Dies soll sich ändern. Allerdings dürften wohl auch in diesem Fall die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht einer Ehe aus Frau und Mann gleichgestellt werden. Auch in der Republik Makedonien soll die Ehe aufgrund einer geplanten Verfassungsänderung ausschließlich als Gemeinschaft von Frau und Mann definiert werden. Jedoch dürfte auch in diesem Fall die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft als besondere Institution staatlicherseits möglich sein.

Nicht geändert hat sich aufgrund des beschlossenen Anti-Rassismus-Gesetzes die Minderheitenpolitik in Griechenland. Mit Ausnahme der muslimischen Minderheit in Thrakien (ethnische Türken und Pomaken) erkennt Griechenland keine weiteren Minderheiten an. Betroffen davon sind unter anderem die ethnischen Makedonier, die vor allem in der griechischen Region Makedonien leben. Sie sind einer fortdauernden Diskriminierung ausgesetzt. Auch hier besteht ein dringender Handlungsbedarf.