Das griechische Parlament hat am 17. April 2019 beschlossen eine Verbalnote an die Bundesrepublik Deutschland zu richten, um Reparationsforderungen in Höhe von rund 300 Milliarden Euro geltend zu machen. Diese Forderungen beziehen sich Größtenteils auf die Zeit der deutschen Besatzung während des Zweiten Weltkrieges und zu einem kleinen Teil auch auf den Ersten Weltkrieg.
Griechenland fordert diese Reparationen von der Bundesrepublik Deutschland für den Abbau und die Zerstörung von Produktionskapazitäten während der Besatzungszeit von 1941 bis 1944 und als Entschädigung für die Angehörigen der Opfer während dieser Zeit. So wurden 558.000 Griechinnen und Griechen ermordet, darunter 70.000 griechische Juden. Hinzu kommen 880.000 Kriegsinvaliden und Opfern von Konzentrationslagern. Des Weiteren fordert Griechenland die Rückzahlung eines Zwangsdarlehens und die Rückgabe gestohlener Kulturgüter. Die griechische Nationalbank musste auf deutschen Druck im Jahre 1942 dem Deutschen Reich für die Kosten der Besatzung einen Kredit in Höhe von 476 Millionen Reichsmark gewähren.
Die Bundesrepublik Deutschland leistete nach dem Zweiten Weltkrieg bereits Reparationszahlungen an Griechenland. Zusätzlich wurden im Jahre 1960 115 Millionen D-Mark zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen griechischen Staatsangehörigen“ und Hinterbliebenen bezahlt. Das Thema der Reparationsforderungen kam immer wieder in Griechenland auf. Allerdings wurden diese Forderungen bisher nicht offiziell geltend gemacht.
Die Bundesrepublik Deutschland erkennt ihre Schuld und historische Verantwortung durchaus an. Allerdings ist für sie die Frage nach Reparationen seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 abschließend politisch und rechtlich geklärt. Mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland “(Zwei-Plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 anlässlich der deutschen Wiedervereinigung wurde die Nachkriegszeit endgültig beendet. Die vier Siegermächte, die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjet Republiken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika gaben ihre Verantwortung bezüglich Deutschland als Ganzes und Berlins endgültig auf, womit das wiedervereinigte Deutschland uneingeschränkt souverän wurde. Aufgrund des Wortlautes des Vertrages als abschließende Regelung werden Reparationsforderungen von der Bundesrepublik Deutschland als endgültig politisch und rechtlich erledigt angesehen.