Mitte 2017 wird der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien seine Tätigkeit einstellen. Die Beendigung seiner Tätigkeit war bereits schon für einen früheren Zeitpunkt vorgesehen gewesen, wurde jedoch immer wieder verschoben. Geschaffen wurde dieses internationale Gericht auf Basis der Resolution 827 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25.05.1993 mit Zuständigkeit für alle Kriegsverbrechen auf dem Territorium der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) seit Ausbruch der jugoslawischen Kriege im Jahre 1991. Seit dem wurden 161 mutmaßliche Kriegsverbrecher angeklagt, 87 bisher verurteilt und 69 davon zu Haftstrafen. Mit Johan Tarčulovski wurde nur ein Makedonier vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemaligen Jugoslawien wegen Kriegsverbrechen zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nach 8 Jahren kam er frei. Ein weiterer Makedonier, Ljube Boškoski, wurde zwar angeklagt, jedoch freigesprochen.
Wichtige laufende Verfahren vor dem auslaufenden Tribunal sind unter anderem die Verfahren gegen Radovan Karadžić, Ratko Mladić und Goran Hadžić. Die noch abzuschließenden Berufungsverfahren werden dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof stattfinden. Dieser wurde aufgrund des multilateralen Römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofes vom 17.07.1998 geschaffen und nahm seine Tätigkeit am 01.07.2002 auf.
Mit dem Ende des Internationalen Gerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien endet ein wichtiges Kapitel in der Aufarbeitung der jugoslawischen Kriege auf dem Gebiet der ehemaligen SFRJ von 1991 – 1999 und der damit verbundenen Kriegsverbrechen. Diese Kriege betrafen vor allem die ehemaligen jugoslawischen Republiken Kroatien und Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo als (ehemalige) Gebietskörperschaft der Republik Serbien.