Der kroatische Vertreter im Präsidium der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“), Stipe Mesić wird am 01.07.1991 zum Vorsitzenden dieses Präsidiums und damit zum Staatsoberhaupt der SFRJ gewählt. Er fungiert im Rahmen dieses Amtes auch als Oberbefehlshaber der „Jugoslawischen Volksarmee“ (JNA). Anlässlich seines Amtsantritts sagte er: „Ich werde der letzte Präsident Jugoslawiens sein. Nach dem Ende meiner Regierungszeit wird es dieses Land in dieser Form nicht mehr geben.“
Die Wahl von Stipe Mesić zum Vorsitzenden des Präsidiums war eines der Forderungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Entschärfung der Krise in Jugoslawien. Nach der auf Basis der Verfassung der SFRJ erlassenen Geschäftsordnung des Präsidiums hätte Stipe Mesić bereits am 15.05.1991 zum Vorsitzenden des Präsidiums gewählt werden müssen. Die Amtszeit seines Vorgängers Borisav Jović endete zu diesem Zeitpunkt. Bei der damaligen Wahl erreicht Stipe Mesić jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 5 der 8 Stimmen im Präsidium. Für ihn stimmen die Vertreter der jugoslawischen Republiken Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Makedonien und Slowenien. Der sogenannte serbische Block, bestehend aus Serbien, dem Kosovo und der Vojvodina, und Montenegro stimmen gegen Stipe Mesić.
Eine Aussetzung ihrer Unabhängigkeitserklärungen im vollen Wortsinne wird von den Republiken Kroatien und Slowenien nach wie vor abgelehnt. Die EG fordert die Aussetzung der Unabhängigkeitserklärungen für drei Monate. In dieser Zeit soll ein Ausweg aus der Krise gefunden werden. Das Präsidium der SFRJ verlangt von Slowenien die Freilassung von gefangengenommenen Soldaten der JNA, die Wiederherstellung der Versorgung der Kasernen der JNA und die Übertragung der Grenzkontrollen zum Ausland auf Organe der SFRJ.
Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, reist am 01.07.1991 in seiner Funktion als Vorsitzender des Krisenausschusses der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ („KSZE“) in die SFRJ. Am 03.07.1991 bezeichnet Genscher das Vorgehen der JNA in Slowenien als Amoklauf. Nach seiner Auffassung habe sich die JNA einer politischen Kontrolle weitgehend entzogen. Die EG-Mitglieder lehnen am 05.07.1991 Genschers Vorschlag ab, die Republiken Kroatien und Slowenien völkerrechtlich anzuerkennen, wenn die fortgesetzten Gewaltmaßnahmen der JNA gegen Kroatien und Slowenien anhalten sollten.