Die auf der Konferenz von Brioni am 07.07.1991 vereinbarte Dreimonatsfrist, während dieser die Republiken Kroatien und Slowenien auf die Umsetzung ihrer Unabhängigkeitserklärungen verzichten, ist abgelaufen. Kroatien und Slowenien setzen am Ende dieses Tages um 24 Uhr alle Unabhängigkeitsakte wieder in Kraft. Das Verfassungsgericht der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) hebt am 09.10.1991 die Entscheidungen der Republiken Kroatien und Slowenien als „in der Gesamtheit verfassungswidrig“ auf.
Das Präsidium der SFRJ ordnet eine Feuerpause und setzt Kroatien eine ergebnislos ablaufende Frist bis zum 08.10.1991, um die Blockade der Kasernen der „Jugoslawischen Volksarmee“ („JNA“) auf kroatischem Territorium zu beenden.