Das Präsidium der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ), das kollektive oberste Staatsleitungsorgan, ordnet am 09.01.1991 eine zehntägige Frist zur Abgabe von illegalen Waffen an. Nach dieser Frist wird die Jugoslawische Volksarmee (JNA) angewiesen paramilitärische Gruppierungen zu entwaffnen. Die jugoslawischen Republiken Kroatien und Slowenien lehnen den Beschluss des Präsidiums ab, da sich entsprechenden Maßnahmen auch gegen militärische Einheiten dieser Republiken richten sollen. Aus Slowenien wird offiziell gemeldet, dass es dort keine bewaffneten Banden gäbe. Die slowenische Territorialverteidigung stehe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Kroatien fordert am 21.01.1991 eine Annullierung des Beschlusses. Das Ultimatum wird zwischenzeitlich bis zum 22.01.1991 verlängert, jedoch weitgehend ignoriert.
Jugoslawien 09.01.1991: Ultimatum des Präsidiums zur Abgabe illegaler Waffen
- von Redaktion