Das Präsidium der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) ermächtigt die „Jugoslawische Volksarmee“ („JNA“) einstimmig zum Vorgehen gegen Bürgerwehren und paramilitärischen Einheiten, welche besonders in den Unruhegebieten von Kroatien aktiv sind. Des Weiteren fordert das Präsidium ein sofortiges Ende von Gewaltanwendungen.
Am 06.05.1991 wird in der kroatischen Hafenstadt Split ein Soldat der JNA von Schüssen getötet, welche aus den Reihen von Demonstranten abgegeben wurden.