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Jugoslawien 10.02.1991: Entpolitisierung der Jugoslawischen Volksarmee

Die Regierung der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) legt einen Gesetzesentwurf vor, der allen politischen Organisationen die Tätigkeit innerhalb der „Jugoslawischen Volksarmee“ („JNA“) verbieten soll. Damit soll der Prozess zur Entpolitisierung von staatlichen Institutionen abgeschlossen werden. Die Vertreter der JNA setzen sich für den Erhalt der jugoslawischen Föderation ein. Es gehört gemäß Artikel 240 der Verfassung der SFRJ zu den Aufgaben der JNA die Unabhängigkeit, die Souveränität, die territoriale Integrität und die in der Verfassung festgelegte gesellschaftliche Ordnung der SFRJ zu schützen. Allerdings ist sowohl die territoriale Integrität als auch die gesellschaftliche Ordnung der SFRJ aufgrund der realpolitischen Entwicklungen gefährdet. Dennoch soll sich die JNA aus den Verhandlungen über die Zukunft Jugoslawiens heraushalten.