Das Verfassungsgericht der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) hebt Teile der Souveränitätserklärung der Republik Slowenien vom 02.07.1990 auf. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts haben die Verfassung und die Gesetze der SFRJ Vorrang vor der Verfassung und den Gesetzen der Republik Slowenien. Im Rahmen der slowenischen Souveränitätserklärung wurde das Primat der Verfassung und der Gesetze der Republik Slowenien proklamiert. Des Weiteren dürfe die jugoslawische Regierung den Ausnahmezustand in Slowenien nur mit Zustimmung des slowenischen Parlaments erklären, was ebenfalls vom Verfassungsgericht der SFRJ verworfen wird. Auch das von Slowenien beanspruchte Recht seine Grenzen zu verändern wird vom Verfassungsgericht der SFRJ verworfen.
Jugoslawien 11.01.1991: Verfassungsgericht der SFRJ hebt Teile der slowenischen Souveränitätserklärung auf
- von Redaktion