Am 18.07.1991 kommt es im Präsidium der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“), das erstmals nach den Unabhängigkeitserklärungen von Kroatien und Slowenien vollständig zusammentritt, zu einer überraschenden Entscheidung: Gegen die Stimme des kroatischen Vertreters und Vorsitzenden des Präsidiums, Stipe Mesić, der einen Rückzug der „Jugoslawischen Volksarmee“ („JNA“) auch aus Kroatien anstrebt, und bei Stimmenthaltung des Vertreters von Bosnien und Herzegowina, Bogić Bogićević, wird der vollständige Abzug der JNA sowie aller ihrer Angehörigen innerhalb von drei Monaten aus der Republik Slowenien beschlossen. Alle slowenischen Angehörigen der JNA können diese innerhalb von drei Monaten verlassen. Die Kontrolle über die Außengrenzen der SFRJ auf dem Gebiet von Slowenien wird im Rahmen dieses Beschlusses Slowenien überlassen.
Das Präsidium der SFRJ begründet seine Entscheidung mit einer Verletzung der Beschlüsse von Brioni vom 08.07.1991 durch die Republik Slowenien und einer feindlichen Haltung gegenüber der JNA in Slowenien. Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollen die Truppen der JNA abgezogen werden. Die Soldaten der JNA sollen nicht nach Kroatien, sondern nach Bosnien und Herzegowina sowie Serbien verlegt werden.
Mit dieser Entscheidung erkennt das Präsidium der SFRJ de facto nicht jedoch de jure die Unabhängigkeit der Republik Slowenien an. Für Slowenien hören die kriegerischen Auseinandersetzungen um die Unabhängigkeit des Staates von der SFRJ damit auf.