Die Republiken Kroatien und Slowenien legen Einspruch gegen die Verabschiedung des Haushaltes für die „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) ein. Beide Republiken kündigen an, für die Verwaltung der SFRJ und für die „Jugoslawische Volksarmee“ („JNA“) keine Finanzmittel mehr bereitzustellen.
Heftige Reaktionen der SFRJ hatte die Ankündigung der Republik Slowenien hervorgerufen, die an ihren Grenzen erhobenen Zölle nicht mehr an die Finanzverwaltung der SFRJ weiterzuleiten, sondern in den slowenischen Haushalt einzuspeisen. Die Regierung der SFRJ verhängt daher ein Importstopp für Slowenien. Zöllnern wird die Entlassung angedroht, falls sie dieser Anordnung nicht Folge leisten.
Am 20.06.1991 lenkt die Republik Slowenien ein und gibt bekannt, die Zolleinnahmen würden nach höchsten fünf Tagen wieder an die Finanzverwaltung der SFRJ überwiesen. Importen nach Slowenien würden allerdings anders behandelt als Importen in die anderen Republiken der SFRJ.