Einen Tag früher als erwartet, erklären die Republiken Kroatien und Slowenien am 25.06.1991 ihre Unabhängigkeit von der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Eine entsprechende Entscheidung treffen die Parlamente der beiden Republiken mit großer Mehrheit.
Die jugoslawische Bundesregierung unter Ante Marković erklärt am 26.06.1991 diese Schritte für illegitim, illegal sowie für „null und nichtig“ und kündigte unter anderem den Einsatz der „Jugoslawischen Volksarmee“ („JNA“) zur „Sicherung der Grenzen auf den Gebiet Sloweniens“ an. Einheiten der jugoslawischen Bundespolizei sollen die kroatisch-slowenische Grenze bewachen. Laut dem Beschluss des slowenischen Parlaments vom 25.06.1991 ist die Kontrolle aller Grenzen der Republik Slowenien auf slowenische Behörden übergegangen. Des Weiteren sperren die Behörden der SFRJ am 26.06.1991 den Luftraum über Slowenien für jeglichen zivilen Verkehrt. Der Luftraum wird von der jugoslawischen Luftwaffe beherrscht.
Eine unmittelbare Anerkennung der Republiken Kroatien und Slowenien wird von der internationalen Gemeinschaft, darunter die USA und die Europäische Gemeinschaft (EG), ausgeschlossen. Die Regierung Bundesrepublik Deutschland verlangt am 26.06.1991 einerseits Verhandlungen zur Entschärfung der Probleme, fügt aber hinzu, jede Lösung müsse die Beachtung des Selbstbestimmungsrecht einschließen. Dieser Standpunkt wurde durch den deutschen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher überbracht.
Die Regierung der Republik Österreich hebt in einer Stellungnahme vom 26.06.1991 hervor, die Entscheidungen der Republiken Kroatien und Slowenien geben den demokratisch ausgedrückten Willen des kroatischen und des slowenischen Volkes wieder. Ebenso wie Deutschland vertritt Österreich die Auffassung, wonach die notwendigen Voraussetzungen gemäß des internationalen Rechts für eine völkerrechtliche Anerkennung der Republiken Kroatien und Slowenien noch nicht bestünden.