Beauftragte der Organe der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) und die Vorsitzenden der Regierungen aller sechs jugoslawischen Republiken einigen sich am 27.05.1991 darauf, alle innerhalb der SFRJ errichteten Handelsbarrieren aufzuheben.
Hintergrund: Das Parlament der Republik Serbien beschloss an 23.10.1990 die Einführung von Importzöllen auf Güter aus den Republiken Kroatien und Slowenien. Daraufhin beschloss das Parlament der Republik Slowenien am 30.10.1990 die Erhebung von Importzöllen für Güter aus allen jugoslawischen Republiken und dem Ausland. Am 02.11.1990 bezeichnet die Regierung der SFRJ sowohl den serbischen als auch slowenischen Parlamentsbeschluss als illegal.