Der frühere Präsident der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina, Radovan Karadžić, wurde am 24. März 2016 vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wegen Völkermords in Srebrenica und anderer Kriegsverbrechen zu einer 40-jährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Radovan Karadžić nun Berufung eingelegt. Der Berufungsantrag soll 238 Seiten umfassen. Bereits am 22. Juli 2016 hatte der frühere Führer der serbischen Bosnier die Berufung gegen das Urteil angekündigt. In der nun eingereichten Berufung würden 48 formelle und materielle Fehler detailliert aufgeführt. Aus Sicht der Verteidiger von Radovan Karadžić war das Urteil vom 24. März 2016 fehlerhaft und müsse daher revidiert werden.