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Schiedsspruch im Grenzstreit zwischen Kroatien und Slowenien

Ein Schiedsgericht in Den Haag hat im langjährigen Streit über den genauen Verlauf der Staatsgrenze zwischen Kroatien und Slowenien auf dem Land und in der See am 29. Juni 2017 ein Urteil gefällt. Nach diesem Urteil gehört der größte Teil der Adriabucht von Piran zur Republik Slowenien. Des Weiteren wird der Republik Slowenien auch ein Korridor zu den internationalen Gewässern eingeräumt. Den konkreten Verlauf der Seegrenze erläuterte der frühere Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) und jetzige Vorsitzende des Schiedsgerichts, Gilbert Guillaume, auf einer Karte. Die Republik Slowenien hatte ursprünglich das ganze Gebiet beansprucht. Vor allem ging es dieser um einen Korridor zu den internationalen Gewässern.

 

Im Falle des Verlaufs der Grenze auf dem Lande hat die Republik Kroatien im wesentlichen Recht bekommen. So wird die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien begradigt, wobei Kroatien den strategisch wichtige Berggipfel Trdinov vrh (Sveta Gera) zugesprochen bekam. Maßgeblich für die Festlegung der Grenze auf dem Lande waren die Katastergrenzen, so etwa entlang der Grenze an den Flüssen Mur und Sotla (kroatisch: Sutla). Nach dem Schiedsspruch folgt die Landgrenze auf der Halbinsel Istrien dem Fluss Dragonja und endet in der Mitte des Sveti-Odorik-Kanals. Damit bleiben die Dörfer Skodelin, Buzini and Mlini-Skrilje bei Kroatien. Nicht Zuständig erklärte sich das Schiedsgericht für die Frage nach der Entfernung von slowenischen Militäreinrichtungen auf den nun Kroatien zugesprochenen Territorien. Die Republik Kroatien fordert eine Entfernung dieser militärischen Einrichtungen. Kroatien und Slowenien sind beide Mitglieder der Europäischen Union (EU) und der NATO.

 

Das Schiedsverfahren beruht auf einer entsprechenden Übereinkunft zwischen Kroatien und Slowenien aus dem Jahr 2009. Zuvor hatte Slowenien eine mögliche Mitgliedschaft Kroatiens in der EU aufgrund des Grenzstreits blockiert. Aufgrund der geschlossenen Übereinkunft von 2009 konnte die Republik Kroatien am 01. Juli 2013 der EU beitreten. Nach dieser Übereinkunft ist der Schiedsspruch für beide Parteien verbindlich und muss innerhalb von sechs Monaten von diesen umgesetzt werden. Allerdings verweigert die Republik Kroatien nun die Entgegennahme des Schiedsspruchs und erkennt damit im Ergebnis das Urteil des Schiedsgerichts nicht an. Des Weiteren rief es Slowenien dazu auf keine einseitigen Schritte zu unternehmen. Kroatien habe Möglichkeiten seine Interessen und sein Staatsgebiet zu verteidigen. Bereits im Jahr 2015 kündigte Kroatien den Ausstieg aus dem Schiedsverfahren an. Hintergrund war eine Abhöraffäre rund um den slowenischen Richter Jernej Sekolec. Vertrauliche Informationen aus dem Schiedsverfahren gelangten damals an die slowenische Seite.

 

Die beiden früheren jugoslawischen Teilrepubliken Kroatien und Slowenien streiten seit ihrer Unabhängigkeit von Jugoslawien am 25. Juni 1991 um den genauen Grenzverlauf zwischen ihren Republiken, welcher im Rahmen der jugoslawischen Föderation nicht bis ins letzte Detail festgelegt war. Größter Zankapfel war vor allem die Adriabucht von Piran, die Slowenien zur Gänze beanspruchte. Ljubljana ist in diesem Zusammenhang vor allem an einem eigenen Zugang zu internationalen Gewässern gelegen. Das Schiedsgericht hat nun entschieden und das Urteil ist ausgewogen. Nun muss bezüglich des Streits um die Umsetzung des Urteils eine Lösung gefunden werden.