Die Justiz in Griechenland hat entschieden, dass acht während des Putsches in der Türkei nach Griechenland geflohene türkische Militärangehörige nicht an die Türkei ausgeliefert werden. Ein Gericht in Athen folgte mit seinem Urteil vom 04. Mai 2017 der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach nicht auszuschließen sei, dass den Männern in der Türkei ein unfaires Verfahren oder sogar Folter drohe. Nach Auffassung der türkischen Regierung seien die acht türkischen Militärangehörigen an den Putsch gegen Präsident Recep Tayyip Erdoğan vom 15. Juli 2016 beteiligt gewesen. Die acht Männer bestreiten dies. Einen ersten Antrag der Türkei auf Auslieferung hatte der höchste griechische Gerichtshof bereits im Januar 2017 aus den gleichen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatte die türkische Regierung einen erneuten Antrag gestellt, welcher jetzt von dem Gericht in Athen zurückgewiesen wurde. Politisch ist die Situation heikel. Das Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei ist generell gespannt, obwohl beide Staaten Mitglied der NATO ist. Allerdings ist Griechenland auch Mitglied in der Europäischen Union (EU) und trotz aller innenpolitischen Probleme im Gegensatz zur Türkei weiterhin ein Rechtsstaat.