Bereits am 26. November 2015 hat das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina geurteilt, dass der 09.01 als Staatsfeiertag in der Republika Srpska diskriminierend und verfassungswidrig sei, da der 9. Januar auch ein orthodoxer Feiertag und daher nicht für alle Religionsgruppen bedeutend ist. In seinem Urteil hatte das Verfassungsgericht dem Parlament der Republika Srpska die Auflage erteilt, den Feiertag in seiner bisherigen Form aufzuheben und eine verfassungskonforme Feiertagsregelung zu treffen. Dafür hatte die Regierung der Republika Srpska ein halbes Jahr Zeit. Sie lehnte dies jedoch ab und organisierte für den 25. September 2016 ein Referendum über den Feiertag. Auch dieses Referendum erklärte das Verfassungsgericht am 17. September 2016 für verfassungswidrig. Jedoch ignorierte die Republika Srpska auch dieses Urteil und auch der mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Hohe Beauftragte für Bosnien und Herzegowina schritt nicht ein. In dem am 25. September 2016 in der Republika Srpska durchgeführten Referendum sprachen bei einer Abstimmungsbeteiligung von über 50 Prozent 99,8 Prozent für die Beibehaltung des Feiertages aus.
Am 30. September 2016 hob das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina den Feiertag durch Urteil auf, in dem dieser aus dem Feiertagsgesetz der Republika Srpska gestrichen wurde. Mit der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt tritt die Aufhebung des Feiertages in Kraft. Die Urteile des Verfassungsgerichts sind verbindlich. Nach bosnisch-herzegowinischem Recht ist damit der Feiertag „09. Januar“ in der Republika Srpska formell aufgehoben. Fraglich bleibt, ob die Regierung der Republika Srpska das Urteil umsetzt. Der 09. Januar ist nicht nur ein orthodoxer Feiertag. Am 09. Januar 1992 wurde auch die Republika Srpska ausgerufen. Deren Ausrufung ist mit dem ethnischen Krieg in Bosnien und Herzegowina von 1992 bis 1995 verbunden, so dass dieser Tag vor allem bei den Bosniaken (Muslimen) und Kroaten negative Assoziationen auslöst.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Republika Srpska Milorad Dodik wegen der Missachtung der Urteile des bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgerichts eingeleitet. Ein für den 03. Oktober 2016 geplante Einvernahme in Sarajevo wurde aus Sicherheitsgründen von Dodik abgelehnt. Stattdessen solle diese auf dem Gebiet der Republika Srpska erfolgen.