Nach einem fünfjährigen ethnischen Krieg (1992 – 1995) zwischen Bosniaken (Muslime), Kroaten und Serben wurde Bosnien und Herzegowina aufgrund eines Friedensvertrages (Dezember 1995) in zwei autonome Entitäten gliedert: Die Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation) sowie die Serbische Republik („Republika Srpska“). Die gesamtstaatlichen Strukturen sind relativ schwach ausgeprägt und haben nur in klar begrenzten Bereichen Kompetenzen. Eine übergeordnete bosnisch-herzegowinische Identität hat sich bis heute nicht entwickelt. Am stärksten ist die Zustimmung zu dem bosnisch-herzegowinischen Staat bei den Bosniaken, am schwächsten bei den serbischen Bosniern.
Die Republika Srpska wurde am 09.01.1992 gegründet. Sie strebte die Abspaltung von Bosnien und Herzegowina und den Anschluss an die Republik Serbien an. In einer Volksabstimmung vom 29.02./01.03.1992 stimmte die Mehrheit der bosniakischen und kroatischen bosnisch-herzegowinischen Bürgerinnen und Bürger für die Unabhängigkeit von der sich in Auflösung befindlichen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien. Die Mehrheit der serbischen Bosnier war gegen diese Unabhängigkeit und boykottierte diese Abstimmung. In Folge brach ein ethnischer Krieg aus, in dem es auch zu schweren Kriegsverbrechen bis hin zum Völkermord kam. Der Friedensvertrag von Dayton beendete diesen Krieg Ende 1995 zwar, doch kam es zu einer faktischen Teilung von Bosnien und Herzegowina in zwei Entitäten, eine davon wird durch die Republika Srpska gebildet. Der 09.01, der Gründungstag und ein orthodoxer Feiertag, ist ein Feiertag in der Republika Srpska. Dieser wird von den nicht-serbischen Bosniern in der Republika Srpska als Diskriminierung abgelehnt. Hinzu kommt, dass es im Rahmen der Republika Srpska und ihrer damaligen Führung zu schweren Kriegsverbrechen kam.
Im Jahr 2015 entschied das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, dass der Feiertag vom 09.01 die nicht-orthodoxen Bosnier diskriminiere und daher nicht mehr als offizieller Feiertag begangen werden darf. Die serbischen Bosnier bzw. die Republika Srpska lehnen die Entscheidung des Verfassungsgerichts jedoch ab und bestreiten auch die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in dieser Angelegenheit. Grundsätzlich sind Urteile des Verfassungsgerichts letztinstanzlich und müssen umgesetzt werden. Jedoch möchte die Republika Srpska am 25.09.2016 ein Referendum in der Frage des Feiertages durchführen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger der Republika Srpska über die Abschaffung oder Beibehaltung des Feiertages entscheiden sollen. Am 17.09.2016 entschied das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina auch gegen dieses Referendum und hob es auf. Auch dieses Urteil möchte die Republika Srpska nicht respektieren und das Referendum dennoch durchführen.
Die faktische Spaltung von Bosnien und Herzegowina sowie die Bestrebungen der Republika Srpska nach noch mehr Unabhängigkeit vom Gesamtstaat setzten sich immer mehr in realpolitische Maßnahmen auf Seiten der serbischen Bosnier um, welche im Ergebnis zu einer schweren Verfassungskrise geführt haben und die Stabilität des bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaates noch mehr gefährdet. Zwar könnte der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina alle Entscheidungen und Maßnahmen von Organen des bosnisch-herzegowinischen Staates und ihrer Entitäten aufheben und sogar Funktionsträger absetzen, doch stellen derartige Maßnahmen das letzte Mittel dar. Denn letztendlich kann auf Dauer mit solchen Maßnahmen nicht mehr Stabilität erreicht werden. Vielmehr müssen die Betroffenen politisch überzeugt werden. Wie auch immer der Verfassungskonflikt ausgeht. Eines dürfte klar sein: Bosnien und Herzegowina befindet sich in keiner guten Verfassung.