Vor 75 Jahren: Im Rahmen der Zweiten Sitzung des „Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens“ („AVNOJ“) im bosnischen Jajce wurden am 29.11.1943 die grundlegenden Beschlüsse für die Zukunft und den künftigen Aufbau Jugoslawiens gefasst. Jugoslawien sollte demnach als staatliche Einheit erhalten bleiben und nach föderalistischen Prinzipien aufgebaut werden. Jedem staatstragenden jugoslawischen Volk wurde eine Republik mit Staatscharakter zugebilligt. Den zugehörigen jugoslawischen Völkern bzw. Nationen wurde im Rahmen der jugoslawischen Föderation das Selbstbestimmungsrecht zuerkannt. Dieses Selbstbestimmungsrecht umfasste das Recht einer jeden jugoslawischen Nation auf Trennung oder auf Vereinigung mit anderen Nationen. Als souveräne und gleichberechtigte Völker Jugoslawiens wurden in der Deklaration des AVNOJ aufgeführt: Die Serben, Kroaten, Slowenen, Makedonier und Montenegriner. Des Weiteren wurde die völlige Gleichberechtigung der Nationen der Republiken Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Makedoniens, Montenegros und Bosnien und Herzegowinas garantiert. Diese Garantie umfasste neben den jugoslawischen Nationen auch andere Nationalitäten (Minderheiten), die in den jugoslawischen Republiken lebten. Die Anerkennung der bosnischen Muslime bzw. der Bosniaken als gleichberechtigte jugoslawische Nation erfolgte allerdings erst im Jahre 1968 und nicht auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ im Jahre 1943. Mit dieser Deklaration wurde die kommunistisch-jugoslawische Föderation bzw. Jugoslawien II gegründet. Dieser Staat bestand bis zu seinem Zerfall in den Jahren 1991/92.
Vorgeschichte
Nach der militärischen Besetzung und Zerschlagung des Königreiches Jugoslawien durch das Deutsche Reich im April 1941 rief das Zentralkomitee der 1919 gegründeten und seit Ende 1920 illegalen „Kommunistischen Partei Jugoslawiens“ („KPJ“) am 04.07.1941 zum allgemeinen Aufstand auf. Vorsitzender der KPJ war seit dem 20.10.1937 Josip Broz Tito. Damit begann der sogenannte Volksbefreiungskampf durch kommunistische Partisanen auf dem Gebiet des ehemaligen Königreiches Jugoslawien unter der Führung von Tito. Am 26.11.1942 kam es nach einem Aufruf von Tito im bosnisch-herzegowinischen Bihać zur Gründung des „Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens“ („AVNOJ“), einem legislativen und exekutiven Führungsgremium der kommunistisch-jugoslawischen Partisanen. Damit etablierten die kommunistisch-jugoslawischen Partisanen eine Art Kriegsparlament und Kriegsregierung. Zwischen den Sitzungen des AVNOJ nahm ein Präsidium unter Führung Titos dessen Befugnisse wahr.
Das Jahr 1943 war für die kommunistisch-jugoslawischen Partisanen unter Tito und für die Gründung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien entscheidend: Nachdem die kommunistisch-jugoslawischen Partisanen im Sommer 1943 beinahe von bulgarischen, deutschen und italienischen Einheiten vernichtet wurden, kam für sie im Spätsommer und Herbst 1943 die entscheidende Wende. Nach dem Sturz des italienischen Diktators Benito Mussolinis kapitulierte Italien und schied aus dem Bündnis mit Bulgarien und Deutschland aus. Infolgedessen fiel den kommunistisch-jugoslawischen Partisanen große Menge von Kriegsmaterial aus italienischen Beständen in die Hände. Des Weiteren wechselten auch zahlreiche militärische Formationen der bisherigen italienischen Besatzungstruppen zu den kommunistisch-jugoslawischen Partisanen über. Im November 1943 verfügten die kommunistisch-jugoslawischen Partisanen bereits über 300.000 Kämpfer und Helfer. Ihr Volksbefreiungskampf wurde zum dominierenden und im Ergebnis erfolgreichen Widerstand in Jugoslawien. Damit konnten sie auch maßgeblich die Nachkriegsordnung für Jugoslawien bestimmten. Im Saal des Turnvereins „Sokol“ („Falke“) in Jajce fand am 29.11.1943 die entscheidende Zweite Tagung des AVNOJ statt, auf welche das gesellschaftspolitische System für das Nachkriegsjugoslawien festgelegt wurde.
Die Zweite Sitzung des Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens
Im Rahmen der Zweiten Sitzung des „Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens“ („AVNOJ“) im bosnischen Jajce wurden am 29.11.1943 die grundlegenden Beschlüsse für die Zukunft und den künftigen Aufbau Jugoslawiens gefasst. Jugoslawien sollte demnach als staatliche Einheit erhalten bleiben und nach föderalistischen Prinzipien aufgebaut werden. Jedem staatstragenden jugoslawischen Volk wurde eine Republik mit Staatscharakter zugebilligt. Den zugehörigen jugoslawischen Völkern bzw. Nationen wurde im Rahmen der jugoslawischen Föderation das Selbstbestimmungsrecht zuerkannt. Dieses Selbstbestimmungsrecht umfasste das Recht einer jeden jugoslawischen Nation auf Trennung oder auf Vereinigung mit anderen Nationen. Als souveräne und gleichberechtigte Völker Jugoslawiens wurden in der Deklaration des AVNOJ aufgeführt: Die Serben, Kroaten, Slowenen, Makedonier und Montenegriner. Des Weiteren wurde die völlige Gleichberechtigung der Nationen der Republiken Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Makedoniens, Montenegros und Bosnien und Herzegowinas garantiert. Diese Garantie umfasste neben den jugoslawischen Nationen auch andere Nationalitäten (Minderheiten), die in den jugoslawischen Republiken lebten. Die Anerkennung der bosnischen Muslime bzw. der Bosniaken als gleichberechtigte jugoslawische Nation erfolgte allerdings erst im Jahre 1968 und nicht auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ im Jahre 1943. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Deklaration auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ vom 29.11.1943 wird auszugsweise nachfolgend wiedergegeben:
„Auf der Grundlage des Rechts eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechts auf Abtrennung von oder Vereinigung mit anderen Völkern, und im Einklang mit dem wahren Willen aller Völker Jugoslawiens, bekräftigt im Verlaufe des dreijährigen gemeinsamen Volksbefreiungskampfes, der die unerschütterliche Brüderlichkeit der Völker Jugoslawiens geschmiedet hat, beschließt der Antifaschistische Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens:
Erstens: Die Völker Jugoslawiens haben niemals anerkannt und anerkennen nicht die Zerstückelung Jugoslawiens seitens der faschistischen Imperialisten und haben im gemeinsamen bewaffneten Kampf ihren festen Willen bewiesen, auch künftig in Jugoslawien vereint zu bleiben.
Zweitens: Zur Verwirklichung des Prinzips der Souveränität der Völker Jugoslawiens, damit Jugoslawien die wahre Heimat aller seiner Völker verkörpern möge und damit es niemals wieder zur Domäne einer wie auch immer gearteten hegemonistischen Clique werden kann, wird Jugoslawien auf föderativer Grundlage geschaffen und ausgestaltet, die die volle Gleichberechtigung der Serben, Kroaten, Slowenen, Makedonier und Montenegriner bzw. der Völker Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Makedoniens, Montenegros und Bosnien-Herzegowinas gewährleistet“.
In der politischen Praxis konnten die jugoslawischen Völker ihre Souveränität natürlich nicht so ausüben wie es in der Deklaration festgelegt wurde. Auch die anderen Nationalitäten hatten keine tatsächliche Gleichberechtigung untereinander und mit den jugoslawischen Nationen. Dies wurde besonders in der Politik der jugoslawischen, der serbischen und auch der makedonischen Führung gegenüber der albanischen Nationalität in dieser Zeit deutlich. Deren garantierte Rechte wurden in der Praxis massiv missachtet. Auch den Deutschen in Jugoslawien wurden zunächst aufgrund des Zweiten Weltkrieges keine Minderheitenrechte gewährt. Ab Ende der 1960er Jahre verbesserten sich jedoch die Situation für die jugoslawischen Nationen und der in Jugoslawien lebenden Nationalitäten in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Mit der letzten jugoslawischen Verfassung vor dem Zerfall des Bundesstaates aus dem Jahre 1974 erhielten die jugoslawischen Republiken einschließlich ihrer Nationen und Nationalitäten, aufgrund eines stark erweiterten föderalistischen Prinzips, sehr weitgehende Rechte.
Die Beschlüsse der Zweiten Tagung des AVNOJ für die zukünftige Struktur Jugoslawiens erhielten allerdings bereits strukturelle Mängel und Widersprüche, welche in den folgenden Jahrzehnten zunehmende Probleme schufen und zum Zerfall der sozialistisch-jugoslawischen Föderation im Jahre 1991 führen sollten. Zunächst waren die jugoslawischen Föderationssubjekte nicht vollständig und nur durch kommunistische Delegierte aus den jeweiligen Volksbefreiungsräten vertreten. So fehlten etwa die Delegierten aus dem Kosovo, aus Serbien und aus dem jugoslawischen Teil von Makedonien. Diese wurde durch führende Funktionäre aus der KPJ vertreten. Durch die Nichtmiteinbeziehung von anderen gesellschaftlichen Gruppen ist auch fraglich, ob der AVNOJ und die Volksbefreiungsräte legitimiert waren im Namen aller Nationen und Nationalitäten Jugoslawiens zu handeln. Hauptsächliche Legitimationsgrundlage des AVNOJ war zunächst der erfolgreiche Kampf der kommunistisch-jugoslawischen Partisanen, welche überwiegend aus eigener Kraft Jugoslawien von den militärischen Besatzern befreiten. Letztendlich sollte jedoch auch der Widerspruch zwischen der Föderalisierung Jugoslawiens und der kommunistischen Einparteienherrschaft zu einem Problem werden. Fehlende Demokratie, kulturelle Unterschiede und divergierende Interessen zwischen den Ethnien und wirtschaftliche Probleme sollten im Ergebnis zum Scheitern des auf der Zweiten Tagung des AVNOJ eingeführten sozialistisch-jugoslawischen Gesellschaftsmodells Jahrzehnte später führen.
Die Implementierung der Beschlüsse der Zweiten Tagung des AVNOJ
In den jugoslawischen Republiken wurden, wo sie noch nicht bestanden, ebenfalls Volksbefreiungsräte gegründet und etabliert. So kam der „Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Makedoniens“ (ASNOM), welcher aus 17 Mitgliedern bestand, am 02.08.1944 im heute zu Serbien gehörenden Kloster Prohor Pčinski zu seiner ersten Sitzung zusammen. Mit dem Sitzungsdatum sollte historisch an den Beginn des Ilinden-Aufstandes und der Gründung der nur kurzzeitig existierenden „Republik von Kruševo“ am 02.08.1903 angeknüpft werden. Damit erhielt der ASNOM neben seinem kommunistischen auch einen besonderen nationalen Charakter makedonischer Prägung. Der Sitzungsort wurde deshalb gewählt, da er zu dieser Zeit bereits von bulgarischen und deutschen Besatzern geräumt war. Auf der ersten Sitzung des ASNOM wurde die Staatsstruktur und die Grundlagen der Verfassung für den makedonischen Staat festgelegt, der als Gliedstaat mit der Bezeichnung „Volksrepublik Makedonien“ gleichberechtigtes Mitglied der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ sein und eigene Gesetzgebungskompetenzen haben sollte. Des Weiteren wurden auf der ersten Sitzung des ASNOM die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte proklamiert, Minderheitenrechte für Ethnien in Makedonien garantiert und die Grundsätze des Wahlrechts festgelegt. Jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger wurde das Recht zur Beschwerde gegen staatliche Handlungen gewährt. Der makedonische Staat sollte nach den Beschlüssen des ASNOM nicht zentral verwaltet werden, sondern wurde in Bezirke, Kreise und Gemeinden gegliedert. Auf kulturellem Gebiet fasste der ASNOM ebenfalls Beschlüsse, so wurde auf Basis der um Skopje herum gesprochenen Dialekte eine makedonische Schriftsprache aufgebaut. Auch in der Volksrepublik Makedonien gab es im Ergebnis ein Spannungsverhältnis zwischen der politisch-rechtlichen Theorie und der Praxis.
Die albanischen Kosovaren wiederum nahmen das auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ beschlossene Selbstbestimmungsrecht der jugoslawischen Nationen und Nationalitäten wörtlich und wollten ihre staatliche Zukunft selbst bestimmen. Die albanisch-kosovarischen Kommunisten erklärten auf einer Konferenz Ende 1944 in einem im heutigen Albanien liegenden Dorf ihre Abspaltung von Jugoslawien und den Anschluss an das ebenfalls unter kommunistische Herrschaft stehende Albanien. Doch hier zeigte sich wiederum der Unterschied zwischen den auf der Zweiten Tagung des AVNOJ formulierten Ansprüchen und der politischen Praxis. Unter Druck der kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungsbewegung musste das Kosovo im Juli 1945 den Anschluss an die Volksrepublik Serbien erklären und wurde dort zunächst ein „Autonomes Gebiet“. Tatsächlich bestand diese Autonomie zunächst nur rein formell ohne große praktische Bedeutung für die albanischen Kosovaren. Es kam zu einer Unterdrückung der albanischen Kosovaren durch die Serben. Erst Ende der 60er Jahre Schritt die Verwirklichung einer tatsächlichen Autonomie des Kosovos voran, welche ihren Höhepunkt in der jugoslawischen Verfassungsrevision von 1974 erreichte. Nach dem das Kosovo im Jahre 1963 „Autonome Provinz“ wurde, erhielt es im Jahre 1974 als „Sozialistisch Autonome Gebietskörperschaft“ faktisch die Rechte einer jugoslawischen „Sozialistischen Republik“ (so die Bezeichnungen der Volksrepubliken ab dem Jahr 1963) und war damit diesen auf Ebene der nunmehr „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ weitgehend gleichstellt. Die serbische Provinz Vojvodina wurde im Jahr 1945 eine „Autonome Provinz“ in der Volksrepublik Serbien und mit der Verfassungsnovellierung von 1974 ebenfalls eine „Sozialistisch Autonome Gebietskörperschaft“ der „Sozialistischen Republik Serbien“.
Die genaue Abgrenzung der Volksrepubliken innerhalb der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien wurde nicht auf der Zweiten Tagung des AVNOJ vorgenommen, sondern erst Ende 1944/Anfang 1945. Die Grenzziehung erfolgte dabei nach ethnisch-nationalen und nach historisch-politischen Gesichtspunkten. Bosnien und Herzegowina wurde zum Beispiel in den Grenzen als Volksrepublik konstituiert, in denen es im Jahre 1878 vom Berliner Kongress der Verwaltung durch Österreich-Ungarn überantwortet wurde. Im Jahre 1908 wurde es auch in diesen Grenzen von Österreich-Ungarn annektiert. Die Volksrepublik Kroatien wurde im Wesentlichen in den Grenzen konstituiert, die im Jahr 1939 im Rahmen des kroatisch-serbischen Ausgleiches innerhalb des damals zentralistisch organisierten und serbisch dominierten Königreich Jugoslawien für die geplante autonome Banschaft Kroatien vorgesehen war. Zusätzlich wurden der Volksrepublik Kroatien noch Istrien und die in der Zwischenkriegszeit zu Italien gehörenden dalmatinischen Inseln zugeschlagen. Die Volksrepublik Slowenien erhielt zusätzliches Territorium durch die Rückgabe der bisher italienisch gewesenen Gebiete nördlich von Triest und an der Adriaküste. Die Volksrepublik Montenegro hatte ebenfalls ein etwas größeres Territorium bekommen als es noch als Königreich hatte. Die Volksrepublik Makedonien wurde aus dem serbischen Teil von Makedonien als Staat konstituiert. Letztendlich hatte nur die Volksrepublik Serbien Territorien innerhalb Jugoslawiens an andere Volksrepubliken abgeben müssen und wurde durch seine zwei autonomen Territorien Kosovo und Vojvodina in seiner staatlichen Souveränität in Teilen seines Staatsgebietes eingeschränkt. Der Vorschlag der serbischen Kommunisten autonome Provinzen für die Serben in Kroatien zu schaffen wurden hingegen abgelehnt. Durch die beschriebenen Maßnahmen sollte die dominierende Stellung Serbiens in Jugoslawien abgemildert werden, welche im Königreich Jugoslawien noch verhängnisvoll war. Allerdings sollte dies auch zum Wiederaufkommen der serbischen Frage in den 80er nach Titos Tod führen, welche auch eine Bedeutung für die ethnischen Kriege im Bosnien und Herzegowina, in Kroatien und im Kosovo in den 90er Jahren haben sollte.
Die Konstituierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
Im März 1945 erfolgte die Bildung einer provisorischen jugoslawischen Regierung unter Ministerpräsident Josip Broz Tito. Ihr gehörten 20 Mitglieder des AVNOJ, fünf Vertreter nicht kompromittierter Vorkriegsparteien und drei Vertreter der jugoslawischen Exilregierung in London an. Zur Einbeziehung von nichtkommunistischen Vertretern in die provisorische Regierung kam es vor allem auf Wunsch des damaligen britischen Premierministers Winston Churchill, in dessen Land ja die jugoslawische Exilregierung ihren Sitz hatte. Es wurde auch ein entsprechendes Abkommen mit dem Ministerpräsidenten der jugoslawischen Exilregierung, Ivan Šubašić, unterzeichnet. Allerdings hielt diese Übereinkunft nur kurz, zumal sich die kommunistisch-jugoslawische Bewegung fest etablierte. Alle nichtkommunistischen Vertreter wurden sehr bald mit massiver Härte von der Beteiligung an der jugoslawischen Staatsgewalt verdrängt. Im Vorfeld der Wahlen zu der verfassungsgebenden Versammlung standen alle nichtkommunistischen Vertreter unter massivem Druck der jugoslawischen Kommunisten. Die meisten von ihnen legten ihre politischen Führungsfunktionen in ihren Parteien aufgrund des kommunistischen Terrors nieder und einige nahmen überhaupt gar nicht mehr an den Wahlen teil. Die Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung am 11.11.1945 erfolgte aufgrund einer Einheitsliste der als Nachfolgerin der Volksbefreiungsfront gegründeten „Volksfront“. Aufgrund des kommunistischen Druckes und des Wahlsystems führte die Wahl dazu, dass von den insgesamt 510 gewählten Mitgliedern in der Versammlung 470 Angehörige der Kommunistischen Partei Jugoslawiens waren. Auf der konstituierenden Sitzung der verfassungsgebenden Versammlung am 29.11.1945 erfolgte die Proklamation der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“, womit die Monarchie in Jugoslawien offiziell abgeschafft wurde. Das am 01.12.1918 gegründete „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ bzw. das „Königreich Jugoslawien“, wie die offizielle Bezeichnung ab dem 03.10.1929 war, hatte damit formell aufgehört zu existieren. Faktisch aufgehört zu existieren hatte es bereits mit dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht im April 1941. In der Geschichtswissenschaft wird das Königreich Jugoslawien als erster jugoslawischer Staat bzw. als Jugoslawien I und das kommunistisch-föderativ-republikanische Jugoslawien von 1945 bis 1991/1992 als zweiter jugoslawischer Staat bzw. als Jugoslawien II bezeichnet. Am 31.01.1946 beschloss die verfassungsgebende Versammlung die „Verfassung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“. Diese Verfassung orientierte sich am sowjetischen Sozialismusmodell der Zentralverwaltungswirtschaft und war in ihrem wesentlichen Regelungsgehalt eine Nachbildung der sowjetischen Verfassung von 1936 („Stalin-Verfassung“).
Die Entwicklung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
Zunächst herrschte politischer Terror in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, da die jugoslawischen Kommunisten mit ihren Gegnern und Kollaborateuren massiv abrechneten. Dies geschah zunächst ungeordnet und unkontrolliert. Viele Gegner und Kollaborateure wurden einfach getötet, ohne juristische Untersuchung und Gerichtsverfahren. Später erfolgte die Abrechnung dann kontrolliert im Rahmen des staatlichen Systems, etwa durch Schauprozesse. Allerdings verliefen die Gerichtsprozesse ohne die Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es herrschten Willkür und Terror im staatlichen System vor. Die Kommunisten wollten mit aller Gewalt ihre Macht sichern und deshalb mögliche Gegner zeitnah vernichten. Zehntausende von Menschen fanden dadurch den Tod. Den Höhepunkt hatte dieser kommunistisch-staatliche Terror im Jahr 1945 bis Tito ihn in der bisherigen Form nicht mehr für angemessen hielt und daher Ende 1945 stoppte. Fortan folgten allerdings noch für einige Jahre die oben beschriebenen Schauprozesse. Zunächst orientierten sich Tito und die KPJ noch an dem sowjetischen Modell und arbeiteten eng mit der Sowjetunion zusammen.
Nach sowjetischen Einmischungen in die jugoslawische Politik in der ersten Hälfte des Jahres 1948 setzte die Föderative Volksrepublik Jugoslawien dem ideologischen und politischen Druck ein eigenes Sozialismusmodell (Titoismus) entgegen. Aufgrund dieses Modells erfolgte ein Abbau der Zentralverwaltungswirtschaft zugunsten einer Dezentralisierung mit der Etablierung einer tatsächlichen Selbstverwaltung der Betriebe und der ihnen angehörenden Arbeiterschaft. Dieses Selbstverwaltungsmodell wurde in den darauffolgenden Jahrzehnten immer weiter ausgebaut und fand ihren Höhepunkt in der Verfassungsrevision von 1974 und dem „Gesetz über die assoziierte Arbeit“ (Selbstverwaltung der Arbeiterschaft und ihrer Betriebe) von 1976. Die Sowjetunion und in Folge die von ihr abhängigen Staaten des Ostblocks brachen daraufhin am 28.06.1948 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Fortan erhielt Jugoslawien aus politisch-strategischen Gründen Wirtschaftshilfe aus dem Westen, blieb jedoch blockfrei.
Formell proklamierte Tito die Selbstverwaltung der Arbeiterschaft am 26.06.1950. Verfassungsrechtlich wurde der eigenständige Weg Jugoslawiens im Sozialismus durch eine am 14.01.1953 beschlossene umfangreiche Änderung der Verfassung von 1946 umgesetzt, welche sich bis dahin materiell noch an die Verfassung der Sowjetunion anlehnte. Aufgrund dieser Verfassungsänderung wurde die zentrale Wirtschaftsplanung abgebaut und die kommunale Selbstverwaltung teilweise eingeführt. Im Jahr 1955, nach der Machtübernahme von Nikita Chruschtschow in der Sowjetunion, kam es zwischen der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und der „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ wieder zu einer Annäherung. Richtig etabliert wurde der Selbstverwaltungssozialismus in Jugoslawien aufgrund der Verfassungsrevision von 1963. In der am 07.03.1963 beschlossenen jugoslawischen Verfassung wurden das Recht auf Selbstverwaltung verfassungsrechtlich verankert und die Bezeichnung des Staates von „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“ in „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) geändert. Die jugoslawischen Gliedstaaten wurden anstatt als „Volksrepubliken“ nunmehr als „Sozialistische Republiken“ bezeichnet.
Die „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“)
Gemäß Artikel 1 der Verfassung der SFRJ vom 21.02.1974 war „die Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien ein Bundesstaat als staatliche Gemeinschaft freiwillig vereinigter Völker und ihrer sozialistischen Republiken sowie der sozialistisch autonomen Gebietskörperschaften Kosovo und Vojvodina, die sich im Verband der Sozialistischen Republik Serbien befanden, gegründet auf die Macht und die Selbstverwaltung der Arbeiterklasse und allen arbeitenden Menschen, sowie eine sozialistisch sich selbstverwaltende demokratische Gemeinschaft der arbeitenden Menschen und Bürger sowie gleichberechtigter Nationen und Nationalitäten“. Die SFRJ bildeten: Die Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina, die Sozialistische Republik Kroatien, die Sozialistische Republik Makedonien, die Sozialistische Republik Montenegro, die Sozialistische Republik Serbien sowie die Sozialistisch Autonome Gebietskörperschaft Kosovo und die Sozialistisch Autonome Gebietskörperschaft Vojvodina im Verband der Sozialistischen Republik Serbien und die Sozialistische Republik Slowenien.
Die Verfassung der SFRJ vom 21.02.1974 war mit 406 Artikeln eines der umfangreichsten Verfassungsurkunden der Welt und etwa um einen Drittel länger als die Verfassung der SFRJ von 1963. Notwendig war die ursprünglich für 1973 geplante Verfassungsrevision aufgrund der Nationalitätenfrage, der weiteren Etablierung der kommunistischen Parteiorganisationen in Staat und Gesellschaft, der ökonomischen Probleme und der Konsolidierung des Systems der Selbstverwaltung der assoziierten Arbeit. Zuvor gab es allerdings Meinungsverschiedenheiten über wichtige Fragen der Neuorganisation der SFRJ, insbesondere über die Neuordnung der Kompetenzen zwischen der SFRJ und ihrer Sozialistischen Republiken und Autonomen Gebietskörperschaften sowie über das System der Volksvertretungen. Im Ergebnis wurden aufgrund der Verfassungsrevision von 1974 die Föderalisierung und die Dezentralisierung des Staates extrem ausgebaut, so dass an mancher Stelle der Eindruck entstehen konnte, dass die jugoslawische Föderation mehr einer Konföderation gleiche. So erhielten die Sozialistischen Republiken unter anderem auch Kompetenzen in der Außen- und Verteidigungspolitik. Trotzdem wurde verfassungsrechtlich bekräftigt, dass die jugoslawische Föderation als staatliche Gemeinschaft ihrer Sozialistischen Republiken und sozialistisch autonomen Gebietskörperschaften (Kosovo und Vojvodina) im Verband der Sozialistischen Republik Serbien ein Bundesstaat sei. Die Neuorganisation der Staatsgewalt hatte zum Ziel die divergierenden Interessen der Nationen und Nationalitäten zu kanalisieren und in einer auf Austragung von Konflikten in verfahrensrechtlicher Weise mehrfach abgesicherten kooperativen Föderation aufzufangen. Die Organe der SFRJ hatten im Wesentlichen die Aufgabe einen Ausgleich der Interessen und gemeinsame Beschlüsse der Sozialistischen Republiken und Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Staats- und verfassungsrechtlich ist zwar nur noch ein schmaler Grad zwischen einer Föderation und einer Konföderation zu erkennen, doch kann im Ergebnis von einem „kooperativen Bundesstaat“ gesprochen werden. Definiert wurde die jugoslawische Föderation in der Verfassung dann auch als „staatliche Gemeinschaft freiwillig vereinter Nationen und ihrer Sozialistischer Republiken“.
Die Verfassung der SFRJ von 1974 formulierte einen sehr umfangreichen und teilweise auch sehr originellen Grundrechtekatalog. Dieser umfangreiche Grundrechtekatalog war sowohl im Vergleich mit den damaligen Verfassungen anderer sozialistischer Staaten als auch mit denen demokratischer Staaten westlicher Prägung recht ungewöhnlich. Zunächst gab es individuelle und institutionelle Freiheitsrechte wie sie auch in den Verfassungen der demokratischen Staaten westlicher Prägung noch heute zu finden sind. Besonders liberal war unter anderem auch die Verfassungsbestimmung, wonach die Menschen frei über das Zeugen und Gebären von Kindern entscheiden konnten. Dies führte zu einer sehr liberalen Handhabung von möglichen Abtreibungen. Allerdings standen alle individuellen und institutionellen Freiheitsrechte in der Regel unter dem Vorbehalt, dass sie nicht zum Nachteil des gesellschaftlichen Systems ausgeübt werden durften. Damit waren diesen Freiheitsrechte aufgrund des sozialistischen Systems Grenzen gesetzt. Dennoch konnten diese Rechte im Rahmen des Systems auch tatsächlich ausgeübt werden und waren nicht bloß, wie im Falle anderer sozialistischer Staaten, formelle Rechte die nicht materiell wahrgenommen werden konnten. Im Ergebnis gab es jedoch auch im jugoslawischen System eine deutliche Diskrepanz zwischen der Verfassungstheorie und der politischen Praxis. Andere Grundrechte betrafen natürlich das sozialistisch-jugoslawische System, wie etwa das Recht auf Arbeit, das Recht auf Selbstverwaltung und das Recht Grundorganisationen der assoziierten Arbeit zu gründen.
Die Verfassungsrevision von 1974 war der tatsächliche Versuch eines dritten Weges zwischen den demokratisch und marktwirtschaftlich organisierten Staaten des Westens und den unter Einparteienherrschaft stehenden sozialistischen Staaten des Ostens. Das staatliche System der SFRJ stellte eine Alternative sowohl zum traditionellen bürgerlichen Parlamentarismus als auch zu den sozialistischen Vertretungssystemen sowjetischen Typs dar. So sollte im Rahmen der SFRJ die Volkssouveränität durch unmittelbare und tatsächliche Volksherrschaft unter Einbeziehung rätedemokratischer Elemente verwirklicht werden. Ausdruck dieses Systems waren unter anderem die berufsständische Wahlorganisation, die mittelbare Wahl durch Delegation (Delegiertensystem), das Rotationsprinzip bei Funktionsträgerinnen bzw. Funktionsträgern und temporär gebundene politische Mandate, wobei Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger auch grundsätzlich abberufbar waren.
Das System der assoziierten Arbeit als Teil der staatlichen Organisation
Die Organisation der Arbeit war Teil der politischen Organisation des Staates und so fanden sich in der Verfassung der SFRJ grundlegende Regelungen zum System der Selbstverwaltung der assoziierten Arbeit. Dieses System sah die „Grundorganisation der assoziierten Arbeit“ als Grundzelle für die Selbstverwaltung der Arbeiterinnen und Arbeiter vor. Diese Grundzelle stellte einen organisatorisch und technologisch abgegrenzten Teil eines Betriebes im Rahmen des jugoslawischen Selbstverwaltungssystems dar. Sie war als juristische Person konzipiert und hatte auch die Befugnis ihre Angelegenheiten durch eigene Rechtssetzung zu regeln. In der Grundorganisation der assoziierten Arbeit sollte das Ergebnis gemeinsamer Arbeit als selbständiger Wert innerhalb der Organisation der Arbeit oder am Markt zum Ausdruck kommen können. Diese Grundorganisation musste groß genug sein, um sich durch eigene Organe selbst verwalten zu können. Außerdem sollte eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Grundorganisation der assoziierten Arbeit erstellt werden können. Näheres zum System der assoziierten Arbeit regelte das „Gesetz über die assoziierte Arbeit“ vom 25.11.1976, das mit seinen 671 Artikeln viele Detailbestimmungen beinhaltete. Nach der Verfassung von 1974 und diesem Gesetz waren nicht mehr die Unternehmen sondern die „Grundorganisation der assoziierten Arbeit“ die alleinigen Träger der Selbstverwaltung und ihnen fiel auch das finanzielle Ergebnis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu. Unternehmen bzw. Betriebe waren ein Zusammenschluss dieser politisch und finanziell autonomen Grundorganisationen. Ziel dieser Neukonzeption der Organisation der Arbeit war es auch den Einfluss der Manager und Technokraten in den Gremien der Selbstverwaltung der assoziierten Arbeit zurückzudrängen. Es wurde auch ein eigener Gerichtszweig für diese Form der Selbstverwaltung geschaffen. Die Gründung von Grundorganisationen der assoziierten Arbeit durch Arbeiterinnen und Arbeiter war grundsätzlich frei, solange sie nicht den Interessen des politischen und wirtschaftlichen Systems zuwider lief. Tatsächlich führte die Neuorganisation der Selbstverwaltung der assoziierten Arbeit zu einer Atomisierung und Bürokratisierung des wirtschaftlichen Systems. Es war anfällig für Korruption und arbeitete insgesamt unwirtschaftlich.
Kosovo, das erste Vorspiel zum späteren ethnischen Krieg und Zerfall der SFRJ
Nach dem Tod der jugoslawischen Integrationsfigur und des Präsidenten der SFRJ Josip Broz Tito am 04.05.1980 traten die sich in den siebziger Jahren abzeichneten wirtschaftlichen Probleme immer stärker zutage. Diese Probleme führten innerhalb von zehn Jahren zu einer schweren Systemkrise, zum Aufbrechen von nationalen Gegensetzen, zum ethnischen Krieg und zum Zerfall der SFRJ. Bereits Ende März 1981 kam es im Kosovo zu einem ersten Vorspiel zum späteren folgenden ethnischen Krieg. In diesen Tagen gingen in Priština, der Hauptstadt der autonomen Gebietskörperschaft Kosovo, die Studierenden auf die Straße. Was als normale Studierendendemonstration begann, griff Anfang April 1981 auch auf andere Teile des Kosovo und seiner Bevölkerung über, die zu etwa 90% aus ethnischen Albanern besteht und insgesamt rund 2 Millionen Einwohner ausmacht. Da bei diesen Massendemonstrationen auch die Forderung nach einer eigenen Republik Kosovo im Rahmen der SFRJ anstelle einer autonomen Gebietskörperschaft im Rahmen der Sozialistischen Republik Serbien erhoben wurde, griff die Polizei des Kosovo, in der die Serben noch immer das stärkste Kontingent stellten, brutal ein. Die Lage im Kosovo konnte erst unter Kontrolle gebracht werden, nachdem das jugoslawische Staatspräsidium Einheiten der Bundespolizei und der jugoslawischen Streitkräfte einsetzte.
Politische Hintergründe: Widerspruch zwischen Föderalismus und Zentralismus
Nach der Verfassung der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien vom 21.02.1974 bestand die SFRJ aus sechs weitgehend selbständigen „Sozialistischen Republiken“ mit eigenen Verfassungen, Parlamenten und Regierungen und zwei „Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften“ (Kosovo, Vojvodina) im Rahmen der „Sozialistischen Republik Serbien“. Die Sozialistische Republik Serbien sah in den Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften eine Beschneidung ihrer Staatlichkeit, weil diese den jugoslawischen Republiken faktisch gleichgestellt waren und nur nominell zu Serbien gehörten. Die Bundesorgane wurden praktisch auf Institutionen zurückgeführt, die einen Interessenausgleich und gemeinsame Beschlüsse der jugoslawischen Republiken und Gebietskörperschaften ermöglichen sollten. Diese stark föderative Struktur der SFRJ stand jedoch in einem unüberbrückbaren Spannungsverhältnis und in einem Widerspruch zur zentralistischen Lenkung der SFRJ durch den Bund der Kommunisten Jugoslawiens, kurz BdKJ. Zwar war auch der BdKJ föderativ gegliedert, jedoch führte dies keineswegs zu Pluralismus und zu einer Dezentralisierung der Machtverhältnisse. Anfang 1990 führte dieser Widerspruch zum Zerfall des BdKJ und zu unterschiedlichen Entwicklungen in den jugoslawischen Republiken. In den westlich geprägten Republiken Slowenien und Kroatien wurden bereits Anfang 1990 anstelle des Einparteiensystems das Mehrparteiensystem eingeführt und die ersten freien Wahlen brachten dort einen Sieg für die antikommunistischen Kräfte. Infolgedessen wurde in diesen Republiken die Marktwirtschaft eingeführt und der Ruf nach noch mehr Autonomie vom jugoslawischen Bundesstaat laut. In Serbien und Montenegro wurden die erste Mehrparteienwahlen von den sozialistischen Nachfolgeparteien des BdKJ gewonnen, die für eine Stärkung des jugoslawischen Bundesstaates auf Kosten der bisherigen Autonomie der jugoslawischen Republiken eintraten und an einer bedingten Planwirtschaft festhalten wollten.
Das auf Basis der Verfassung von 1974 geschaffene staatliche und gesellschaftliche System konnte letztendlich die grundlegenden Probleme der Nationen und Nationalitäten nicht lösen. Die weitere Dezentralisierung der staatlichen Ebenen stand zunehmend in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis mit der Einparteienherrschaft in der SFRJ und den Sozialistischen Republiken. Überlagert wurde dieses Spannungsverhältnis von einem wirtschaftlichen Auseinanderdriften der Sozialistischen Republiken und autonomen Gebietskörperschaften. Diese mündeten dann auch in ein politisches und ideologisches Auseinanderdriften, das 1990 zunächst mit umfangreichen Änderungen der Verfassung von 1974 beginnen sollte. Mit dieser Änderung der Verfassung vom 08.08.1990 wurden die Einparteienherrschaft durch den Bund der Kommunisten beendet, das sozialistische Selbstverwaltungssystem der assoziierten Arbeit abgeschafft und marktwirtschaftliche Strukturen eingeführt. Diese Verfassungsänderungen bzw. der Systemwechsel konnten den Zerfall der SFRJ im Jahre 1991 nicht mehr aufhalten.
Wirtschaftliche Unterschiede zwischen den jugoslawischen Republiken und den autonomen Gebietskörperschaften
Slowenien und Kroatien waren die wohlhabendsten Republiken in der SFRJ. So brachte alleine Slowenien mit einem Anteil von nur 8% an der jugoslawischen Gesamtbevölkerung 23% des Bundeshaushaltes auf. Auch die wirtschaftliche Lage Kroatiens war dank der Deviseneinnahmen durch den Tourismus besonders gut. Der Verdienst der Arbeiterinnen und Arbeiter war in diesen Republiken besser, so lag der Durchschnittsverdienst in Slowenien dreimal höher als der jugoslawische Durchschnittsverdienst. Im Gegensatz dazu standen die wirtschaftlich unterentwickelten Republiken Makedonien und Montenegro, das Kosovo und andere unterentwickelte Gebiete in den Republiken Bosnien und Herzegowina und Serbien, die von den wohlhabenden Republiken mitfinanziert werden mussten. Dies war auch ein entscheidender Grund dafür warum die Republiken Slowenien und Kroatien noch mehr Autonomie im Bundesstaat wollten, während die anderen jugoslawischen Republiken an einem starken Bundesstaat festhalten wollten. Denn diese Frage hatte auch den finanziellen Hintergrund, wie viel die wohlhabenderen Republiken den ärmeren Republiken abgeben mussten. Auch setzten die wohlhabenderen Republiken Slowenien und Kroatien auf eine westlich geprägte Marktwirtschaft in einem demokratischen und pluralistischen politischen System, während die ärmeren Republiken zwar nicht unbedingt das alte System behalten wollten, jedoch eine stark sozialistisch geprägte Marktwirtschaft mit Elementen der Planwirtschaft und einen starken Staat befürworteten. Dieser Widerspruch ließ sich trotz aller Kompromissversuche nicht in einem gemeinsamen Staat auflösen. Das Ergebnis war der Zerfall der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien im Jahre 1991.
Der 14. außerordentliche Kongress des BdKJ – Das Ende des Kommunismus in der SFRJ
Zwischen dem 20. und 22.01.1990 fand der 14. außerordentliche Kongress des „Bundes der Kommunisten Jugoslawiens“ („BdKJ“) statt. Dieser Kongress fand bereits in einer Zeit statt, als aus der Wirtschaftskrise längst eine Systemkrise der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) geworden war. Im Mittelpunkt des Kongresses stand eine Reformdeklaration aus 18 Punkten, bei der es um eine Neuordnung der jugoslawischen Föderation und die Stellung des BdKJ im staatlichen System ging. Diese Deklaration betraf langjährige und strittige Themen, die das ganze Gesellschaftssystem der SFRJ betrafen: die Kompetenzverteilung in der jugoslawischen Föderation, das Herrschaftsmonopol des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens, den demokratischen Zentralismus, die Menschen- und Bürgerrechte als Freiheitsrechte, die Marktwirtschaft und den politischen Pluralismus.
In dieser Hinsicht standen sich vor allem Slowenien und Serbien gegenüber. Slowenien strebte eine neue Verfassung an, gemäß dieser die jugoslawische Föderation in eine Konföderation mit weitgehend selbständigen Republiken und autonomen Gebietskörperschaften umgewandelt werden sollte. Der demokratische Zentralismus und das Herrschaftsmonopol der Partei sollten abgeschafft und Menschen und Bürgerrechte als Freiheitsrechte garantiert werden. Des Weiteren sollte es nach den Forderungen Sloweniens in ganz Jugoslawien im April 1990 allgemeine, freie und geheime Wahlen geben. Alle politischen Prozesse der Nachkriegszeit sollten einer Revision unterzogen und das Strafrecht von politischen Straftaten befreit werden. Serbien trat weiterhin für eine starke Föderation und einen starken Staat ein. Kroatien stand an der Seite Sloweniens und Montenegro an der Seite Serbiens. Bosnien und Herzegowina und Makedonien nahmen Positionen zwischen den jeweiligen Extremforderungen ein.
Letztendlich wurde auf dem Kongress nur eine wesentliche Änderung beschlossen: die Abschaffung des Herrschaftsmonopols des BdKJ und die Einführung des Mehrparteiensystems. Slowenien hatte bereits im Vorfeld angekündigt, den Kongress zu verlassen, wenn es sich nicht mit seinen Forderungen in Gänze durchsetzen könne und tat dies auch. Dem Versuch Serbiens den Kongress ohne Slowenien fortzusetzen widersetzten sich dann die Vertreter aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Makedonien. Auch die Parteiorganisation der Jugoslawischen Volksarmee war nicht bereit unter diesen Umständen weiterhin am Kongress teilzunehmen. Daraufhin wurde der Kongress vertagt.
Die Entwicklung bis zur Fortsetzung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ
In Slowenien gingen die politischen Reformen sehr zügig voran. Am 07.03.1990 änderte Slowenien seine Verfassung, führte ein pluralistisches System ein und änderte den Staatsnamen von „Sozialistische Republik Slowenien“ in „Republik Slowenien“ um. Mit Inkrafttreten dieser Verfassungsänderungen am 08.03.1990 war Slowenien formell kein sozialistischer Staat mit Einparteienherrschaft mehr. Am 08.04.1990 fanden dann erstmals allgemeine, freie und geheime Wahlen in einem Mehrparteiensystem statt. Des Weiteren fanden auch Präsidentenwahlen und Wahlen für das slowenische Staatspräsidium statt. Aus den Wahlen ging die „Vereinigte Demokratische Opposition“ (DEMOS), die aus christlich-sozialen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien bestand, als Sieger hervor. Die kommunistische Partei, die jetzt „Bund der Kommunisten Sloweniens – Partei der demokratischen Erneuerung“ hieß, kam abgeschlagen auf 17 Prozent der Stimmen und musste in die Opposition gehen. Die kommunistische Einparteienherrschaft in Slowenien war damit zu Ende.
Unmittelbar nach Slowenien folgte Kroatien mit der Einführung eines pluralistischen und demokratischen Mehrparteiensystems. Die ersten freien Wahlen in Kroatien fanden am 22./23.04.1990 statt. Aufgrund des kroatischen Wahlsystems gab es am 06./07.05.1990 noch einmal Stichwahlen. Bei dieser Wahl gewann die national-konservative „Kroatisch Demokratische Union“ (HDZ) mit 196 von 356 Parlamentssitzen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die kommunistische Partei, die als „Bund der Kommunisten – Partei des demokratischen Wandels“ antrat, wurde mit 66 erreichten Parlamentssitzen stärkste Oppositionspartei. Mit dieser Wahl war die kommunistische Einparteienherrschaft auch in Kroatien beendet. Am 17.05.1990 lief die Amtszeit von Milan Pančevski aus Makedonien als Präsident des BdKJ ab. Aus diesem Grunde bestellte das Präsidium des BdKJ am 15.05.1990 noch den Montenegriner Miomir Grbović als Koordinator. Die Wahl einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten sollte dann auf der Fortsetzung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ erfolgen, was jedoch nicht mehr geschah.
Die Fortsetzung/ Beendigung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ und die Folgen
Am 26./27.05.1990 wurde der 14. außerordentliche Kongress des BdKJ fortgesetzt und beendet. Die Parteiorganisation aus Slowenien, Kroatien und Makedonien waren in diesem Kongress nicht mehr vertreten. Nur noch einzelne Delegierte aus diesen Republiken nahmen teil. Damit war der Versuch den BdKJ zu reformieren und wiederzubeleben gescheitert. Auf dem Kongress wurde dann endgültig beschlossen, dass der BdKJ seinen Führungsanspruch in Staat und Gesellschaft aufgibt. Des Weiteren erklärte sich der BdKJ zum gleichberechtigten Wettbewerb mit anderen Parteien im Rahmen einer „demokratisch-sozialistischen Gesellschaft“ bereit. Abgesegnet wurden auch die Beschlüsse des Präsidiums des BdKJ vom 07.03.1990, wonach Jugoslawien der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) beitreten und die Organisation des BdKJ in Justiz und Verwaltung abgeschafft werden sollten.
In der weiteren Entwicklung Jugoslawiens spielte der BdKJ keine Rolle mehr. Die kommunistischen Parteiorganisationen in den jugoslawischen Republiken und autonomen Gebietskörperschaften reformierten sich oder gingen in neuen Parteien auf. Die reformierten kommunistischen Parteien waren äußerlich an den Änderungen des bzw. Zusätzen zum ursprünglichen Parteinamens zu erkennen. In Serbien schlossen sich der Bund der Kommunisten Serbiens und der Bund der Werktätigen am 16.07.1990 zur „Sozialistischen Partei Serbiens“ zusammen, die bis heute eine bedeutende politische Kraft in Serbien ist. In der jugoslawischen Republik Makedonien wurde der Bund der Kommunisten Makedoniens zunächst in „Bund der Kommunisten Makedoniens – Partei für demokratische Umgestaltung“ umbenannt. Unter dieser Bezeichnung trat diese Partei bei den ersten freien Parlamentswahlen in der Republik Makedonien am 11.11.1990 bzw. 25.11. und 09.12.1990 an. Im April 1991 ging aus dem Bund der Kommunisten Makedoniens – Partei für demokratische Umgestaltung die „Sozialdemokratische Union Makedoniens“ (SDSM) hervor, die in der Republik Makedonien entweder als größte Regierungspartei oder Oppositionspartei bis heute von Bedeutung ist.
Zu weiteren Kongressen des BdKJ oder zur Wahl einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten kam es nicht mehr. Der BdKJ hatte nach dem 14. außerordentlichen Kongress des BdKJ faktisch aufgehört zu existieren. Am 19.11.1990 kam es zur Bildung einer neuen jugoslawischen Kommunistischen Partei. Sie trug die Bezeichnung: „Bund der Kommunisten – Bewegung für Jugoslawien“. Allerdings blieb die kommunistische Herrschaft in der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien und ihren Republiken beendet.
Die weitere Entwicklung in der SFR Jugoslawien
Die Beschlüsse des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ wurden dann auch durch eine entsprechende Änderung der jugoslawischen Verfassung (Verfassung der SFRJ vom 21.02.1974) umgesetzt. Am 08.08.1990 stimmte das Parlament der SFRJ Änderungen der Verfassung und Gesetzentwürfen zu, womit die faktisch sowieso nicht mehr bestehende, führende Rolle des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens formell abgeschafft und das Mehrparteiensystem eingeführt wurde. Des Weiteren wurde das System der assoziierten Arbeit, die Selbstverwaltung der Arbeiterschaft und ihrer Betriebe, zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen abgeschafft.
Zu weiteren Verfassungsänderungen kam es vor allem aufgrund der Gegensätze zwischen Slowenien und Serbien nicht mehr. Mit den jugoslawischen Parlamentsbeschlüssen vom 08.08.1990 war die kommunistische Herrschaft nach rund 45 Jahren offiziell beendet. Faktisch Durchbrochen war die kommunistische Einparteienherrschaft bereits mit den ersten freien Wahlen in den jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien im April/Mai 1990 und aufgrund der Beschlüsse des 14. außerordentlichen Kongresses des BKJ Ende Mai 1990.
Das Ereignisse im Jahr 1991 bis zum Zerfall der SFRJ
Den ersten formellen Schritt in Richtung Unabhängigkeit vollzog die Republik Slowenien. Am 23.12.1990 stimmten in einer Volksabstimmung rund 88 Prozent der slowenischen Bürgerinnen und Bürger für ein selbstständiges und unabhängiges Slowenien. Im Januar 1991 gab die Regierung der SFRJ bekannt, dass Serbien ohne Zustimmung der Nationalbank illegal Geldmittel im Wert von 1,4 Milliarden Dollar gedruckt hatte. Das Verfassungsgericht der SFRJ hob im gleichen Monat einige Bestimmungen der slowenischen Souveränitätserklärung auf, wonach die Gesetze Sloweniens Vorrang vor den Gesetzen der SFRJ hätten. Am 09.01.1991 wies das Präsidium der SFRJ die Jugoslawische Volksarmee (JNA) an, alle paramilitärischen Gruppen zu entwaffnen, wenn diese nicht innerhalb von zehn Tagen ihre Waffen angeben würden. Nach einer Verlängerung lief dieses Ultimatum am 22.01.1991 endgültig ab und wurde weitgehend ignoriert. Besonders von Kroatien und Slowenien wurde diese Anweisung, die gegen die Stimmen aus diesen Republiken beschlossen wurde, abgelehnt. Nach Auffassung der Republiken Kroatien und Slowenien seien alle bewaffneten Einheiten im Einklang mit den Gesetzen gewesen. Der Konflikt um die bewaffneten Einheiten spitzte sich vorübergehend zu, konnte jedoch durch einen Kompromiss entschärft werden. Ende Januar 1991 musste sich der kroatische Verteidigungsminister Martin Spegelj vor der Militärpolizei der JNA verstecken und wich daher vorübergehend nach Slowenien aus. Ihm wurde vorgeworfen, gewaltsames Vorgehen gegen die serbische Minderheit in Kroatien und gegen Offiziere der JNA und ihren Familien geplant zu haben. Am 26.02.1991 erhob die Militärstaatsanwaltschaft zwar Anklage, doch wurde das Verfahren aufgrund der weiteren Entwicklung obsolet.
Im Februar 1991 kündigte Slowenien die Trennung von der SFRJ für Juni 1991 an. Eine mögliche Konföderation wurde aufgrund der „unmöglichen Bedingungen“ in den südlichen jugoslawischen Republiken ausgeschlossen. Der slowenische Vertreter im Präsidium der SFRJ Janez Drvnošek sprach im gleichen Monat dem Vorsitzenden Präsidiums Borislav Jović das Recht ab, im Namen des Präsidiums zu sprechen, ohne vorher alle Mitglieder zu konsultieren. Jović, welcher unter anderem als jugoslawisches Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungierte, hätte nach Auffassung von Drvnošek nur im Interesse Serbiens gehandelt. In der jugoslawischen Hauptstadt Belgrad wurde am 08.02.1991 ein Krisengipfel hochrangiger Politiker auf Ebene der SFRJ und der jugoslawischen Republiken abgehalten. Dabei ging es um die Zukunft der jugoslawischen Föderation. Als eine Lösung für die Staatskrise im Rahmen des Präsidiums der SFRJ nicht gefunden werden konnte, wurden zusätzlich noch die Präsidenten der jugoslawischen Republiken hinzugezogen. Weitere Treffen fanden am 13.02., 22.02., 28.03., 11.04., 18.04, 06.06. und 22./23.07.1991 statt. Auch wenn es zeitweise schien, dass eine Lösung gefunden werden könnte, blieben die Treffen im Ergebnis erfolglos. Die Republiken Kroatien und Slowenien leiteten in Folge weitere Schritte in Richtung Trennung von der SFRJ ein.
Im März 1991 verschärfte sich die Staatskrise der SFRJ zunehmend. Am 02.03.1991 ordnete Borislav Jović als Präsidiumsvorsitzender und Oberbefehlshaber die Intervention der JNA in der mehrheitlich von Serben bewohnten Stadt Pakrac in Kroatien an. Hintergrund war der Einsatz von Sondereinheiten der kroatischen Polizei in diesem Gebiet, die die kroatische Kontrolle über das Gebiet wiederherstellen sollten. Am 22.02.1991 hatte sich die Stadt dem von Serben in Kroatien proklamierten „Autonomen Gebiet Krajina“ angeschlossen, dabei waren die kroatischen Polizisten in Pakrac entwaffnet worden. Zu einem ähnlichen Fall kam es auch im Nationalpark Plitvicer Seen in Kroatien. Nach dem serbische Nationalisten den Nationalpark am 29.03.1991 besetzt hatten, rückte am 31.03.1991 die kroatische Polizei ein, die bereits am darauffolgenden Tag von Einheiten der JNA verdrängt wurde. Die JNA verhielt sich keineswegs neutral und stellte auch nicht die ursprüngliche Ordnung wieder her. Stattdessen wurden die betroffenen Territorien der Republik Kroatien der Kontrolle der JNA unterstellt und damit der Kontrolle durch die kroatische Staatsgewalt entzogen. Am 07.03.1991 beschloss Slowenien die Entsendung von Rekruten in die JNA bis zum 15.05.1991 zu beenden und den vorgesehenen finanziellen Beitrag für die JNA um Zweidrittel bis zum 01.09.1991 zu kürzen. Im gleichen Zeitraum sollte die JNA ein Drittel ihrer Einrichtungen in Slowenien räumen.
In Belgrad kam es am 09.03.1991 zu schweren Zusammenstößen bei einer nicht genehmigten Demonstration gegen den Kommunismus und die serbische Medienpolitik. Insgesamt 70.000 bis 100.000 Menschen hatten sich an der Demonstration beteiligt. Nur durch den Einsatz der JNA, die verfassungsgemäß auch die sozialistische Ordnung zu schützen hatte, konnte die Demonstration gewaltsam aufgelöst werden. Dieser umstrittene Einsatz hatte zwei Tote zur Folge. Auch war die gesellschaftliche Ordnung bereits großen Änderungen unterworfen, so dass ein Verfassungsauftrag der JNA fragwürdig schien. Vielmehr ging es bei dem Einsatz der JNA um den Machterhalt der politischen Führung in Serbien. Zu einem weiteren Versuch, die JNA in die Auseinandersetzungen um die Zukunft der SFRJ mit einzubeziehen, kam es am 15.03.1991 mit dem Rücktritt von Borsislav Jović aus dem Präsidium der SFRJ und als dessen Vorsitzender. Begründet hatte er seinen Rücktritt damit, dass er Sondermaßnahmen durch die Armee und gegen die slowenischen Beschlüsse in Richtung Souveränität nicht durchsetzen konnte. Tatsächlich dürfte es jedoch um ein vorsätzlich herbeigeführtes Machtvakuum gegangen sein, um die JNA ins Spiel zu bringen. Die JNA wollte jedoch ohne politische Rückendeckung nicht tätig werden und so wurde am 20.03.1991 der Rücktritt Jović abgelehnt. Durch die verfassungswidrige Gleichschaltung der autonomen Gebietskörperschaften Kosovo und Vojvodina in Serbien und durch die pro-serbische Haltung Montenegros entstand eine Pattsituation im Präsidium der SFRJ: vier Stimmen hatte der pro-serbische Block, vier die anderen. Insgesamt war jede der sechs jugoslawischen Republiken sowie jede der zwei autonomen Gebietskörperschaften im Verband Serbiens mit einer Stimme im Präsidium vertreten.
Am 02.04.1991 forderte das Verteidigungsministerium der SFRJ die Republik Kroatien ultimativ auf, seine Polizeieinheiten aus dem Gebiet des Nationalparks Plitvicer Seen zurückzuziehen. Am 13.05.1991 stimmten in einem Referendum 99 % der serbischen Teilnehmer für eine Trennung der Krajina („Autonomen Gebiet Krajina“) von Kroatien und für einen Anschluss an Serbien. Das serbische Parlament lehnte diesen Anschluss jedoch ab, doch blieb die Krajina faktisch unabhängig von Kroatien und unter dem Schutz der JNA. Am 09.05.1991 ermächtigte das Präsidium der SFRJ die JNA einstimmig zum Vorgehen gegen Bürgerwehren in Unruhegebieten und forderte ein sofortiges Ende jede Gewaltanwendung. Etwa ein Drittel der Republik Kroatien stand unter der Kontrolle der JNA, die immer offener auf Seiten der Serben und gegen ihren eigentlichen verfassungsmäßigen Auftrag zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung agierte. Mittlerweile sickerten auch Freischärler aus der Republik Serbien ein, um den kroatischen Serben beizustehen, ohne dass geeignete Maßnahmen dagegen unternommen wurden. Das Verhältnis zwischen der JNA und der Republik Kroatien war sehr gespannt, immer wieder kam es zu Zwischenfällen.
Nach dem Ende der Amtszeit von Borislav Jović am 15.05.1991 hätte der kroatische Vertreter Stipe Mesić im Präsidium zu seinem Nachfolger gewählt werden müssen. Allerdings blockierte der pro-serbische Block bis zum Juli 1991 seine Wahl, da bei der Abstimmung immer ein Patt herrschte. Damit wurde nicht nur gegen die Geschäftsordnung des Präsidiums verstoßen, sondern die SFRJ hatte auch kein Staatsoberhaupt und die JNA keinen Oberbefehlshaber mehr. So war die Arbeit des Präsidiums bis auf Weiteres blockiert. Die jugoslawischen Republiken bereiteten sich auf die weitere Entwicklung vor. Allerdings gab es immer wieder Bemühungen zur Entschärfung der Krise. Am 19.05.1991 entschieden die kroatischen Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung über die Unabhängigkeit der Republik Kroatien von der SFRJ. Bei einer Beteiligung von 83,56 Prozent stimmten 93,24 Prozent der Abstimmenden für die Unabhängigkeit Kroatiens. Damit lag nach Slowenien auch ein eindeutiges Votum aus Kroatien in dieser Frage vor.
Im Juni 1991 unternahmen der Präsident von Bosnien und Herzegowina, Alija Izetbegović, und der Präsident der Republik Makedonien, Kiro Gligorov, einen letzten Versuch, die jugoslawische Föderation als reformierten Bundesstaat zu erhalten. Am 03.06.1991 veröffentlichten beide Präsidenten einen Vorschlag für eine Reform des jugoslawischen Bundesstaates. Dieser Vorschlag versuchte die Vorstellungen Sloweniens und Kroatiens, die der jugoslawischen Bundesregierung unter Ante Marković und die des serbischen Blocks (Serbien mit seinen zwei autonomen Gebietskörperschaften und Montenegro) unter einen Hut zu bringen. Nach ihm sollte Jugoslawien als loser Staatenverband, der weder eine klassische Föderation noch eine klassische Konföderation sein sollte, seine Souveränität, seine internationale Identität und seine äußeren Grenzen behalten, ein einheitliches Wirtschaftsgebiet mit gemeinsamer Währung, gemeinsamer Armee und Außenpolitik bilden, gleichzeitig sollten aber auch die Mitgliedsstaaten souverän sein und sogar diplomatische Missionen im Ausland unterhalten können. Dieser Vorschlag wurde bei einem Treffen der Präsidenten der sechs jugoslawischen Republiken in Sarajevo am 06.06.1991 auch positiv aufgenommen und diskutiert, doch von der weiteren Entwicklung im Juni 1991 überholt. Einen letzten Rettungsversuch unternahm auch der jugoslawische Ministerpräsident Ante Marković, als er im slowenischen Parlament sprach, wo ihm ein kühler Empfang bereitet wurde.
Am 15.06.1991 erklärten die Republiken Kroatien und Slowenien, dass sie bis zum 26.06.1991 ihre Unabhängigkeit von der SFRJ erklären würden. Des Weiteren erklärten sie, dass die Unabhängigkeitserklärungen nicht in vollem Umfang wirksam würden, sondern dass die damit verbundenen Schritte in Verhandlungen umgesetzt würden. Spitzenpolitiker der Republik Makedonien kündigten am 18.09.1991 ebenfalls einen Austritt aus der SFRJ an, ohne ein konkretes Datum zu nennen. Allerdings widersprach der damalige makedonischen Staatspräsident Kiro Gligorov am 30.06.1991 noch diesem Vorhaben. Nach seiner damaligen Auffassung wolle die Republik Makedonien nicht dem Beispiel Kroatiens und Sloweniens folgen und bliebe der jugoslawischen Idee verbunden. Allerdings wurde diese Auffassung von der weiteren Entwicklung überholt. Am 19.06.1991 scheiterte die Verabschiedung des Haushaltsplanes der SFRJ an den Einsprüchen von Kroatien und Slowenien. Damit war die Finanzierung der Institutionen der SFRJ gefährdet. Der jugoslawische Verteidigungsminister Veljko Kadijević kündigte am 22.06.1991 hinsichtlich der sich abzeichnenden Abspaltung von Kroatien und Slowenien an, die JNA werde alle einseitigen Akte verhindern, die ein Ende der SFRJ bedeuten könnten. Einen letzten Appell zur Einheit der SFRJ formulierte der jugoslawische Ministerpräsident Ante Marković am 24.06.1991.
Der endgültige Zerfall der SFRJ
Einen Tag früher als erwartet, erklärten die Republiken Kroatien und Slowenien am 25.06.1991 ihre Unabhängigkeit von der SFRJ. Eine entsprechende Entscheidung trafen die Parlamente der beiden Republiken mit großer Mehrheit. Die jugoslawische Bundesregierung unter Ante Marković erklärte am 26.06.1991 diese Schritte für illegitim, illegal sowie für „null und nichtig“ und kündigte unter anderem den Einsatz der JNA zur „Sicherung der Grenzen auf den Gebiet Sloweniens“ an. Zu ersten Zusammenstößen zwischen der JNA und der slowenischen Territorialverteidigung kam es am 27.06.1991. Damit hatte der Krieg auf den Gebiet der sich auflösenden SFRJ begonnen. Während der Krieg in Slowenien mit dem Abzug der JNA und der faktischen Anerkennung ihrer Unabhängigkeit durch das Präsidium der SFRJ am 18.07.1991 endete, sollte es für Kroatien bis Ende 1995 dauern, bis ein Friedensabkommen erzielt wurde. Ein weiterer Krieg begann im März/April 1992 in Bosnien und Herzegowina und endete ebenfalls im Dezember 1995 durch einen Friedensvertrag.
Nach Kroatien und Slowenien erklärten am 18.09.1991 die Republik Makedonien und am 03.03.1992 die Republik Bosnien und Herzegowina ihre Unabhängigkeit von der SFRJ. In beiden Republiken hatten sich die Bürgerinnen und Bürger zuvor in Volksabstimmungen mit deutlicher Mehrheit für die Unabhängigkeit ausgesprochen, wobei im Falle von Bosnien und Herzegowina die dortigen Serben mit großer Mehrheit gegen die Volksabstimmung waren und sie boykottierten. Es gab viele internationalen Vermittlungsbemühungen, die Krise zu entschärfen bzw. zu beenden. Des Weiteren gab es auch Friedenskonferenzen, an denen Vertreter der SFRJ und der jugoslawischen Republiken teilnahmen. Allerdings brachten diese keine Lösung für den Konflikt um den Zerfall der SFRJ. Zunehmend zogen Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Makedonien und Slowenien ihre Vertreter aus den Institutionen der SFRJ ab. Am 05.12.1991 trat der noch am 01.07.1991 gewählte Vorsitzende des Präsidiums der SFRJ, Stipe Mesić, zurück und am 20.12.1991 der jugoslawische Ministerpräsident Ante Marković. Übrig blieben in den Institution der SFRJ nur noch die Serben und Montenegriner.
Ein aus Verfassungsrechtlern bestehender Schiedsausschuss der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) stellte am 08.12.1991 fest, dass sich Jugoslawien rechtlich gesehen „im Prozess der Auflösung“ befände. Bereits am 23.12.1991 erkannte Deutschland als erster Staat der Welt mit Wirkung zum 14.01.1992 die Republiken Kroatien und Slowenien an, welche am 14.01.1992 auch von den anderen EG-Mitgliedsstaaten anerkannt wurden. Die Anerkennung von Bosnien und Herzegowina erfolgte ab April 1992. Die der Republik Makedonien aufgrund des Namensstreits mit Griechenland in größerem Umfang erst ab April 1993. Die SFRJ bestand seit März 1992 nur noch aus Serbien und Montenegro, welche sich auf die Bildung einer neuen jugoslawischen Föderation verständigten. Mit der Proklamation der „Bundesrepublik Jugoslawien“, bestehend aus Serbien und Montenegro, am 27.04.1992 endete die Ära der SFRJ. Zwar verstand sich die Bundesrepublik Jugoslawien als Rechtsnachfolgerin der SFRJ, doch wurde dies international nicht anerkannt. Auf Empfehlung des UN-Sicherheitsrates wurde am 22.09.1992 von der UN-Generalversammlung beschlossen, dass die Bundesrepublik Jugoslawien nicht die alleinige Rechtsnachfolgerin der SFRJ sei und damit ihren Sitz in der UN nicht mehr wahrnehmen dürfe. Vielmehr sei die Bundesrepublik Jugoslawien zusammen mit Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Makedonien und Slowenien Rechtsnachfolgerin der nicht mehr bestehenden „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“).
Schlusswort
Am 04.07.1941 begann der kommunistisch-jugoslawische Partisanenkampf unter Führung von Josip Broz Tito. Dieser Kampf war erfolgreich und führte bereits während des Kampfes am 29.11.1943 zur Gründung einer kommunistisch-jugoslawischen Föderation unter Gleichberechtigung der jugoslawischen Völker, welche jeweils einen jugoslawischen Gliedstaat zugesprochen bekamen. Am 29.11.1945 wurde die „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“ proklamiert, welche im Jahre 1963 in „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) umbenannt wurde. Mit dieser Proklamation endete formell das Königreich Jugoslawien. Auch der zweite jugoslawische Staat scheiterte. In den Jahren 1991/92 brach dieser aufgrund seiner inneren Gegensätze auseinander.
Das Scheitern von beiden jugoslawischen Staaten (1918 – 1941 und 1943 – 1991) ist natürlich komplex, doch hatten beide vergleichbare Konstruktionsfehler. Beide Male fehlte eine demokratische und pluralistische Kultur und die Staatsorganisation basierte auf einer Hegemonie: zunächst einer national-serbischen und dann einer ideologisch-kommunistischen. Die innere Struktur der jugoslawischen Staaten ließ die Idee eines gemeinsamen südslawischen Staates scheitern. Heute leben die südslawischen Völker jeweils in ihren eigenen Staaten, welche aus dem Zerfall der SFRJ hervorgingen. Doch der Traum einer Gemeinschaft der südslawischen Völker unter einem Dach ist dennoch nicht endgültig gescheitert. Eines Tages dürften alle südslawischen Völker unter dem Dach der Europäischen Union (EU) vereint sein.