Am 12. Juli 2017 trafen sich die Staats- und Regierungschefs sowie weitere hochrangige Regierungsmitglieder von Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der Republik Makedonien, Montenegro und Serbien im italienischen Triest zur vierten Westbalkankonferenz. Von Seiten der Europäischen Union (EU) nahmen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie hochrangige Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Slowenien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und dem Vereinigten Königreich teil. Für Deutschland reiste Bundeskanzlerin Angela Merkel und für Frankreich Staatspräsident Emmanuel Macron an.
Die Westbalkankonferenz wurde auf Initiative von Angela Merkel und mit Unterstützung von Frankreich, Italien und Österreich im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Ziel dieser Konferenz ist die Förderung von wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit und des Aufbaus von Infrastruktur in den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Makedonien, Montenegro und Serbien. Wirtschaftlich sind diese Staaten im Vergleich zu den EU-Staaten rückständig. So beträgt zum Beispiel das durchschnittliche monatliche Einkommen in der Republik Makedonien 380 EURO und in Serbien 375 EURO. Diese Westbalkanstaaten sollen durch Förderung und Kooperation an die EU herangeführt werden.
Es dürfte fraglich sein, ob diese Kluft selbst bei einer guten wirtschaftlichen Entwicklung überbrückt werden kann. Daher dürfte es noch ein weiter Weg bis zu einer EU-Mitgliedschaft dieser Staaten sein. Doch überlagert werden die wirtschaftlichen Probleme auch noch von unaufgearbeiteten Konflikten aus der Vergangenheit und von bilateralen Streitigkeiten. Beispiele hierfür sind die innere Situation in Bosnien und Herzegowina, das ungeklärte Verhältnis zwischen Serbien und dem Kosovo und der sogenannte Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Die Fortschritte bei der Bewältigung dieser Probleme sind sehr gering und nicht ausreichend.
Inhaltlich ging es bei dieser Konferenz vor allem um die Themen Verkehr und Stromversorgung, Jugendzusammenarbeit (Jugendaustausch), Zivilgesellschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Korruptionsbekämpfung.