Der erste Staat mit der Bezeichnung „Makedonien“ seit der Antike wurde am 02.08.1944 im Rahmen einer kommunistisch-jugoslawischen Föderation gegründet und formell als „Volksrepublik Makedonien“ bezeichnet. Vorausgegangen war die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige jugoslawische Nation am 29.11.1943 auf der „Zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens“. Am 07.07.1963 erfolgte eine Änderung der Staatsbezeichnung in „Sozialistische Republik Makedonien“. Durch Beschluss des ersten demokratischen und frei gewählten makedonischen Parlaments erfolgte am 15.04.1991 die Einführung der noch heute gültigen Staatsbezeichnung „Republik Makedonien“. Daraufhin erklärte Griechenland im Mai 1991, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien nach einer möglichen Unabhängigkeit von der sich in Auflösung befindlichen „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) mit der Staatsbezeichnung „Makedonien“ verhindern wolle. Damit war der Namensstreit, der an sich nur das größte Symptom eines Kulturstreits um Makedonien ist, geboren. Nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien von der SFRJ am 18.09.1991 und der Proklamation einer neuen makedonischen Verfassung am 20.11.1991, welche die Staatsbezeichnung „Republik Makedonien“ bekräftigte, forderte die damalige griechische Regierung unter ihrem Ministerpräsidenten Konstantin Mitsotakis am 04.12.1991 von der Republik Makedonien:
- Verzicht auf den Namen „Makedonien“, der einen geografischen Bereich und keine ethnische Einheit bezeichnen würde;
- Erklärung, dass die Republik Makedonien keine Ansprüche gegenüber Griechenland erheben würde;
- Erklärung, dass es keine „makedonische Minderheit“ in Griechenland gebe.
Mit dieser Forderung setzte die griechische Regierung ihre Ankündigung vom Mai 1991 in die außenpolitische Tat um und der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen Konflikt, der bis heute nicht gelöst werden konnte. Nachfolgend soll im ersten Teil zunächst auf die Herkunft und die Entwicklung der Bezeichnung Makedonien eingegangen werden, bevor im zweiten Teil den sogenannten Namensstreit selbst betrachtet wird. Im dritten Teil werden dann die möglichen Ursachen des heutigen Namensstreits ausgearbeitet.
Teil 1 – Der Streitgegenstand „Makedonien“
Im ersten Teil wird auf die Herkunft des Begriffes „Makedonien“ und seine Entwicklung von der Antike bis heute eingegangen. Insbesondere wird dabei die staatsrechtliche Entwicklung der Bezeichnung in Griechenland und im serbischen bzw. jugoslawischen Teil von Makedonien betrachtet, aus dem im Jahre 1991 die unabhängige „Republik Makedonien“ hervorging.
Der Ursprung des Namens „Makedonien“
Der Name „Makedonien“ leitet sich von den antiken Makedoniern ab, die nach 1200 vor Christus in das Gebiet des antiken Makedonien einwanderten. Die antiken Makedonier (auch „Makedonen“ genannt) waren ein indogermanischer Volksstamm, der heute nicht mehr existiert. Nach der vorherrschenden Auffassung waren die antiken Makedonier ein mit Illyriern und wohl auch Thrakern vermischter antiker griechischer Volksstamm. Aufgrund des illyrischen und thrakischen Einflusses sowie der Randlage Makedoniens sind auch die Unterschiede zu den anderen antiken griechischen Stämmen zu erklären. Einige sprechen deswegen eher von einer „Verwandtschaft“ zwischen antiken Makedoniern und antiken Griechen. Es gibt auch eine Auffassung, nach der die antiken Makedonier zunächst als eigenständiger nichtgriechischer Volksstamm in das makedonische Gebiet einwanderten und erst später hellenisiert wurden. Auch über die antike makedonische Sprache gibt es unterschiedliche Auffassungen, zumal die Sprache heute ausgestorben und die Quellenlage bisher dürftig ist. Für die einen ergibt sich insbesondere aus den überlieferten Personen-, Orts- und Monatsnamen, dass die antike makedonische Sprache ein antiker griechischer Dialekt gewesen sei. Andere sind der Ansicht, dass das antike Makedonische eine eigenständige Sprache gewesen sei, die jedoch mit der antiken griechischen Sprache verwandt gewesen ist. Zwischen der antiken makedonischen und der antiken griechischen Sprache gibt es sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Ein Hinweis auf diese Unterschiede ist die historisch verbürgte Tatsache, dass die antiken Makedonier zunächst nicht als Hellenen anerkannt, sondern als Barbaren bezeichnet wurden. „Barbar“ bedeutet sinngemäß „fremdsprachig“.
Der Name „Makedone“ stammt vom Wort „Maknos“ ab, was soviel wie „lang“ oder „hoch“ bedeutet. Dies kann sich sowohl darauf beziehen, dass die Makedonen von hoch oben aus dem Norden kamen als auch auf ihren Körperbau. Das Wort Maknos bedeutet auch soviel wie „weit“, so dass der Name Makedonien auch soviel wie „weites Land“ bedeuten kann. Im Gegensatz zum gebirgigen Griechenland besteht Makedonien unter anderem aus weiten Ebenen. Der Name „Makedonien“ überlebte die antiken Makedonier als Territorialbezeichnung bis heute. So verwendeten die Römer die Bezeichnung „Makedonien“ für einer ihrer Provinzen. Die materielle Bedeutung des Territorialbegriffs „Makedonien“ änderte sich jedoch im Laufe der Zeit. Schon die römische Provinz Makedonien umfasste Gebiete die nicht zu den Gebieten des antiken Makedonien gehörten, während Teile des antiken makedonischen Territoriums auch in anderen römischen Provinzen aufgingen. Auch das heutige Territorium von Makedonien unterscheidet sich vom Territorium des antiken Makedonien.
Das makedonische Territorium im heutigen Sinne
Als Makedonien im heutigen Sinne wird in der politisch-geographischen Terminologie seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts jene Region bezeichnet, die zu den ersten Gebieten auf europäischem Boden gehörte, die vom Osmanischen Reich erobert worden sind, und die bis 1912 am längsten von allen Teilen des Balkans unter dessen Herrschaft blieb, während die Staaten Bulgarien, Montenegro, Serbien und Griechenland nach und nach bis 1878 ihre Unabhängigkeit erlangten. Auf dieses Gebiet bezogen sich seit dem Jahr 1878 die makedonische Frage und der Kampf der dortigen Bevölkerung um Autonomie, Unabhängigkeit oder Anschluss an Bulgarien. Im Vertrag von Bukarest vom 10.08.1913 wurde das so definierte geographische Gebiet von Makedonien (67.313 km²) zwischen den Staaten Bulgarien (Pirin-Makedonien, 6.800 km²), Griechenland (Ägäisch-Makedonien, 34.800 km²) und Serbien (Vardar-Makedonien, 25.713 km²) aufgeteilt. Auf dem Gebiet von Vardar-Makedonien wurde 1944 innerhalb der jugoslawischen Föderation der makedonische Staat gegründet, der sich 1991 unter der Bezeichnung „Republik Makedonien“ für unabhängig erklärte. Die heutige geographische Region Makedonien unterscheidet sich territorial vom antiken Makedonien. Das Gebiet des antiken Makedoniens dehnte sich zu Zeiten des makedonischen Königs Philipp II. in nördlicher Richtung bis zu einer Linie aus, die etwa vom Ohridsee in nordöstlicher Richtung bis zum Rhodopegebirge und Philippopolis, dem heutigen Plovdiv in Bulgarien, verlief und sich dann nach Süden zum Ägäischen Meer wandte. Die nördlichen Teile des heutigen Makedoniens, etwa die makedonische Hauptstand Skopje, gehörten nicht dazu. Alexander der Große drang auf dem Gebiet des heutigen Bulgariens bis zur Donau vor, doch waren diese Eroberungen nicht mit seinen späteren in Kleinasien vergleichbar. Die römische Provinz Macedonia umfasste wiederum Gebiete, die vorher nicht zum antiken Makedonien gehörten. Dafür gingen Teile des antiken Makedoniens an andere römische Provinzen. Während der über 500 Jahre andauernden osmanischen Herrschaft war Makedonien keine eigene verwaltungspolitische Einheit, sondern stets in verschiedene, im Laufe der Zeit sich ändernde Verwaltungsbezirke (Wilayets) aufgeteilt.
Die staatsrechtliche Entwicklung des Begriffes „Makedonien“ seit 1912
Im bulgarischen Teil von Makedonien (Pirin-Makedonien) wurde die Bezeichnung Makedonien staatsrechtlich nur in den Jahren 1947 und 1948 verwendet, als die Volksrepublik Bulgarien kurzzeitig eine makedonische Volksgruppe anerkannte und ihnen kulturelle Autonomierechte in Pirin-Makedonien zuerkannte. Ansonsten wurde und wird für das Gebiet von Pirin-Makedonien staatsrechtlich die Bezeichnung „Kreis Blagoewgrad“ verwendet.
In der Hellenischen Republik wurde 1912 im griechischen Teil von Makedonien (Ägäisch-Makedonien) das „Generalgouvernement Makedonien“ als Verwaltungseinheit mit Sitz in Thessaloniki eingerichtet. Im Jahre 1928 wurde der Generalgouverneur von Makedonien in den Ministerrang erhoben. Des Weiteren erfolgte eine Untergliederung des Generalgouvernements Makedonien in die drei Generalgouvernements „West-Makedonien“, „Zentral-Makedonien“ und „Ost-Makedonien“, wobei die Generalgouverneure von West- und Ost-Makedonien nicht in den Ministerrang erhoben wurden. 1945 ernannte der damaligen griechische Ministerpräsident Nikolaos Plastiras drei stellvertretende Minister zu Generalgouverneuren von West-, Zentral- und Ost-Makedonien. 1950 wurden unter dem damaligen griechischen Ministerpräsidenten Sophoklis Venizelos die drei Generalgouvernements in der griechischen Region Makedonien zum „Generalgouvernement Nordgriechenland“ zusammengefasst und 1955 wurde unter dem damaligen griechischen Ministerpräsidenten Konstantinos Karamanlis das „Ministerium für Nordgriechenland“ geschaffen. Staatsrechtlich bzw. amtlich wurde der Name „Makedonien“ für die griechische Region Makedonien von 1950 bis 1985 nicht verwendet. Nur informell wurde die Bezeichnung Makedonien verwendet. 1985 oder 1987 (je nach Quelle) wurde das Ministerium für Nordgriechenland in „Ministerium für Makedonien und Thrakien“ umbenannt. 1987 wurde die Hellenische Republik im Zuge des EG-Förderprogramms „Europa der Regionen“ in Verwaltungsregionen untergliedert, darunter die drei Verwaltungsregionen „West-Makedonien“, „Zentral-Makedonien“ und „Ost-Makedonien-Thrakien“. Damit war der Name „Makedonien“ staatsrechtlich bzw. amtlich wieder in der Hellenischen Republik eingeführt worden. Die Verwaltungsregionen dienten der unmittelbaren staatlichen Verwaltung nach regionalen Gesichtspunkten durch die Regierung der Hellenischen Republik und hatten kaum eigenständige Selbstverwaltungskompetenzen. Seit dem 01.01.2011 besteht die Hellenische Republik aus dreizehn Regionen mit Selbstverwaltungskompetenzen, die über eigene Regionalparlamente (Regionalräte) und eine gewählte Generalgouverneurin (Regionalpräsidentin) bzw. einen gewählten Generalgouverneur (Regionalpräsident) verfügen. In griechischen Teil von Makedonien bestehen seit dem 01.01.2011 die Regionen „West-Makedonien“, „Zentral-Makedonien“ und „Ost-Makedonien-Thrakien“.
Der serbische Teil von Makedonien (Vardar-Makedonien) wurde sowohl in Serbien (1912 – 1918) als auch im „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ (1918 – 1929) als „Südserbien“ bezeichnet. Mit dem Gesetz über die Neueinteilung des Königreiches vom 03.10.1929 wurde das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen in „Königreich Jugoslawien“ umbenannt und in 33 Banschaften (Banovine) untergliedert. Aus dem Gebiet von Vardar-Makedonien bzw. von Südserbien wurde die „Banschaft Vardar“ gebildet. Die Bezeichnung Banschaft leitet sich vom Begriff „Ban“ ab, der im Kroatien des Mittelalters und in Ungarn ursprünglich den höchsten Würdenträger nach dem König bezeichnete und später für die Gouverneure bestimmter, mehr oder weniger autonomer Teile des Königreiches benutzt wurde. Die Banschaften im Königreich Jugoslawien (1929 – 1941) wurden in der Regel nach Flüssen benannt und ihre Abgrenzungen erfolgten weder nach ethnischen noch nach historischen Gesichtspunkten. Erst durch die kommunistische Partisanenbewegung unter Josep Broz Tito änderte sich auch die staatsrechtliche Situation für Vardar-Makedonien. Auf der zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens am 29.11.1943 wurden die ethnischen bzw. slawischen Makedonier erstmals als gleichberechtigt mit den übrigen jugoslawischen Völkern und damit als eigenständige Nation anerkannt. Mit dieser Anerkennung war auch die Schaffung eines makedonischen Staates innerhalb eines jugoslawischen Bundesstaates verbunden. Damit wurde der Name „Makedonien“ staatsrechtlich im damaligen Jugoslawien als Bezeichnung für den makedonischen Staat auf dem Gebiet von Vardar-Makedonien eingeführt. Am 02.08.1944 wurde im Kloster Prohor Pčinski die erste Tagung der Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens eröffnet und damit der Schlussakt zur Gründung eines makedonischen Staates innerhalb des föderativen Jugoslawiens eingeleitet. Die „Volksrepublik Makedonien“ wurde formell am 30.04.1945 innerhalb der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ proklamiert und danach konstituiert. Am 07.07.1963 traten die am 07.03.1963 beschlossenen Änderungen der Staatsnamen der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und der Volksrepublik Makedonien in Kraft; nach diesen Änderungen waren die offiziellen Staatsnamen „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ und „Sozialistische Republik Makedonien“. Am 15.04.1991 änderte das makedonische Parlament den Namen von „Sozialistische Republik Makedonien“ in „Republik Makedonien“ um.
Teil 2 – Der Streit um den Namen „Makedonien“
In diesem Teil wird auf die Entwicklung des sogenannten Namensstreits und seine Ursachen eingegangen.
Die Reaktion der Republik Makedonien auf die griechische Forderungen
Eine Reaktion auf die in der Einleitung dargestellten Forderungen der griechischen Regierung vom 04.12.1991 erfolgte unverzüglich. Die Hauptforderung nach einem Verzicht auf den Namen „Makedonien“ lehnte die Republik Makedonien klar ab und ist bis heute grundsätzlich nicht dazu bereit, auf ihre verfassungsmäßige Bezeichnung zu verzichten. Allerdings erfüllte die Republik Makedonien unverzüglich den 2. Punkt der griechischen Forderungen, wonach die Republik erklären sollte, dass sie gegenüber Griechenland keine Gebietsansprüche habe. So wurde durch einen Verfassungszusatz vom 06.01.1992 zu Artikel 3 der makedonischen Verfassung eindeutig klargestellt:
- Die Republik Makedonien hat keine Gebietsansprüche gegenüber den Nachbarstaaten.
- Die Grenzen der Republik Makedonien können nur in Übereinstimmung mit der Verfassung, aufgrund des Prinzips der Freiwilligkeit und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Normen verändert werden.
Durch einen weiteren Verfassungszusatz vom 06.01.1992 zu Artikel 49 wurde außerdem klargestellt, dass sich die Republik Makedonien bei der Förderung und Wahrnehmung der Angelegenheiten und Rechte von Angehörigen des makedonischen Volkes im Ausland nicht in die souveränen Rechte anderer Staaten und deren inneren Angelegenheiten einmischen werde. Damit sollte der dritte Punkt der griechischen Forderung (keine makedonische Minderheit in Griechenland) zwar nicht erfüllt, doch damit verbundene Befürchtungen Griechenlands entkräftet werden.
Der sogenannte Namensstreit und die damalige Europäische Gemeinschaft (EG)
Zunächst wurde der bilaterale Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien hauptsächlich im Rahmen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) weiter ausgetragen. Die damals zwölf Mitgliedsstaaten der EG, darunter Griechenland, versuchten eine gemeinsame Haltung gegenüber der Republik Makedonien zu finden. Sie wurden dabei zunächst von der griechischen Haltung überrumpelt, wobei Griechenland in fast allen europäischen Hauptstädten vorstellig wurde und seinen extremen Standpunkt gegenüber der Republik Makedonien vertrat. Zuvor hatte die sogenannte Bandinter-Kommission, eine aus Verfassungsrechtlern bestehende Beratergruppe des damaligen EG-Ministerrates, festgestellt, dass die Republik Makedonien alle Voraussetzungen für eine völkerrechtliche Anerkennung erfüllen würde. Eine sachliche Auseinandersetzung mit der sogenannten Namensfrage der Republik Makedonien konnte so kurzfristig im Rahmen der EG und vor allem bis heute in Griechenland nicht stattfinden. Bereits am 16.12.1991 fand in Brüssel eine Außenministerkonferenz der EG statt, bei der das weitere gemeinsame Vorgehen gegenüber der Republik Makedonien besprochen wurde. Vor einer Anerkennung durch die EG-Staaten wurden von der Republik Makedonien verfassungsrechtliche und politische Garantien abverlangt, nach denen sie keine territorialen Ansprüche gegenüber EG-Nachbarstaaten erheben und keine feindselige Propaganda-Aktivitäten, einschließlich der Benutzung einer Bezeichnung, die territoriale Ansprüche einschließt, betreiben dürfe. Unklar war, ob die Bezeichnung „Makedonien“ solche Ansprüche automatisch mit einschließen würde. Auf einem informellen EG-Außenministertreffen am 01. und 02. Mai 1992 in Guimarães in Portugal kamen die EG-Außenminister zunächst überein, die „Republik von Skopje“ anzuerkennen und keine Staatsbezeichnung zu akzeptieren, der Griechenland nicht zustimmen würde. Diese Erklärung wurde von Griechenland und einigen anderen EG-Mitgliedsstaaten so ausgelegt, dass im Namen „Republik Makedonien“ die Bezeichnung „Makedonien“ nicht enthalten sein dürfe. Andere EG-Mitglieder wandten sich jedoch gegen eine solche Vorgehensweise. Einem Staat, der alle Voraussetzungen für seine Anerkennung erfülle, dürfe kein Name von außen auferlegt werden. Dennoch machten sich die EG-Mitglieder auf einem Gipfeltreffen der EG am 26. und 27.06.1992 zunächst den griechischen Standpunkt zu Eigen, die Republik Makedonien nur unter einen Namen anzuerkennen, der nicht die Bezeichnung „Makedonien“ beinhalten würde. Damit setzte Griechenland seinen Standpunkt in der Namensfrage zunächst durch und bezeichnete das Ergebnis des EG-Gipfels entsprechend als großen nationalen Erfolg. Doch danach setzte Ernüchterung ein. Die Republik Makedonien verzichtete nicht auf ihren verfassungsmäßigen Namen, denn einem Staat dürfe aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes seines Volkes kein Name von außen auferlegt werden. Einige EG-Mitgliedsstaaten waren nun nicht mehr bereit den griechischen Standpunkt zu übernehmen und forderten sowohl eine Klärung als auch eine Lösung der Namensfrage. Diese Haltung relativierte das Ergebnis des EG-Gipfeltreffens vom 26./27.06.1992 wieder. Jetzt sollte zunächst auf internationaler Ebene, im Rahmen der Vereinten Nationen (UN), eine Lösungsfindung abgewartet werden. Der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen und völkerrechtlichen Präzedenzfall.
Der sogenannte Namensstreit auf internationaler Ebene
Nun wenige Staaten erkannten die Republik Makedonien zunächst völkerrechtlich an. Allerdings war kein Mitgliedsstaat der EG darunter. Die internationale Staatengemeinschaft, einschließlich einiger EG-Mitgliedsstaaten, wollte allerdings nicht einseitig der griechischen Argumentation folgen und forderte beide Seiten zum Kompromiss auf. Anfang 1993, nachdem klar wurde, dass ein weiteres kategorisches Ablehnen der Bezeichnung „Makedonien“ Griechenland in der internationalen Staatengemeinschaft isolieren würde, musste Griechenland schließlich einlenken. Auch die Republik Makedonien musste bis auf Weiteres auf eine uneingeschränkte Anerkennung ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung verzichten. In der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN) vom 07.04.1993 wurde die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik (Amtliche Bezeichnung für Griechenland) sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der betroffenen Region festgestellt. Diese Feststellung erfolgte seinerzeit auch unter dem Eindruck des ethnischen Krieges in Bosnien und Herzegowina und in Kroatien. Gemäß dieser Resolution wurde die Republik Makedonien am 08.04.1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmte dieser Aufnahme per Akklamation zu. In Griechenland und in der Republik Makedonien fand dieser Kompromiss keine große Zustimmung. Im griechischen Parlament erhielt er nur eine knappe Zustimmung von 152 gegen 146 Stimmen und im makedonischen Parlament beschuldigte die nationalkonservative Opposition die Regierung, der Endnationalisierung Makedoniens Vorschub geleistet zu haben. In einer weiteren Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 845) vom 18.06.1993 wurden die Hellenische Republik und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen blieben bisher erfolglos.
Eine ausführliche Bewertung der Aufnahme der Republik Makedonien unter einer provisorischen Bezeichnung befindet sich im Artikel: „Die provisorische Bezeichnung der Republik Makedonien im Rahmen der Vereinten Nationen aus Sicht des Völkerrechts“
Das griechische Embargo gegen die Republik Makedonien (16.02.1994 – 14.10.1995)
Im griechischen Wahlkampf 1993 spielte das Thema „Makedonien” eine sehr große Rolle und führte unter anderem zum Rücktritt des damaligen Außenministers und späteren Ministerpräsidenten Griechenlands Andonis Samaras. Dieser bildete 1993 eine von der konservativen „Nea Dimokratia” (ND) rechtsstehende Partei, die bei den Wahlen zum griechischen Parlament im Oktober 1993 einen Achtungserfolg erzielen sollte. Auch der damalige direkte Herausforderer von Premierminister Konstantin Mitsotakis, Andreas Papandreou von der „Panhellenischen Sozialistischen Bewegung” (PASOK), trat für eine harte und kompromisslose Linie gegenüber der Republik Makedonien ein. Am 10.10.1993 gewann die PASOK die Parlamentswahlen und Andreas Papandreou wurde griechischer Premierminister. Am 15.10.1993 gab der neue griechische Premierminister Andreas Papandreou den Abbruch des Dialogs mit der Republik Makedonien zur Lösung des Namensstreits bekannt und drohte bald immer offener mit einem möglichen Embargo gegenüber der Republik Makedonien.
Am 16.02.1994 verhängte Griechenland einseitig ein Handelsembargo gegenüber der Republik Makedonien und verschärfte damit den außenpolitischen Kurs. Die Republik Makedonien durfte keinerlei Warenverkehr mehr über den nordgriechischen Hafen Thessaloniki abwickeln, davon ausgenommen waren nur humanitäre Güter. Bis zu diesem Zeitpunkt importierte die Republik Makedonien 90 % des benötigten Öls sowie aller weiteren Treibstoffe über den Hafen von Thessaloniki und wickelte dort über 75 % seines Außenhandels ab. Darüber hinaus wurden alle Lieferungen über die griechisch-makedonische Grenze in die Republik Makedonien unterbunden sowie das griechische Generalkonsulat geschlossen. Am 18.02.1994 erweiterte Griechenland die Handelssperre auf alle Einfuhren aus der Republik Makedonien. Als Reaktion auf das griechische Embargo unterzeichneten am selben Tag Albanien, Bulgarien, Italien und die Türkei ein Dokument, in dem sie sich verpflichteten, den Straßen- und Eisenbahntransport von und nach der Republik Makedonien durch ihre Territorien zu erleichtern. Das Embargo traf die Republik schwer, zumal auch der Weg über Serbien aufgrund eines Embargo der Vereinten Nationen gegenüber der damaligen aus Serbien und Montenegro bestehenden Bundesrepublik Jugoslawien verschlossen war. Darüber hinaus war das Verhältnis zwischen der Republik Makedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien nicht besonders gut. Es bestand zu dieser Zeit auch keine gegenseitige diplomatische Anerkennung zwischen beiden Staaten. Die möglichen Alternativrouten waren alle unwirtschaftlich, so dass die Republik Makedonien unter enormen wirtschaftlichen Druck stand. Das Embargo hatte große finanzielle und wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Der Gesamtschaden durch das griechische Embargo lässt sich nicht genau beziffern. Er dürfte jedoch bei einigen Milliarden Euro gelegen haben.
Im Artikel „Das Handelsembargo der Hellenischen Republik gegen die Republik Makedonien (16.02.1994 – 14.10.1995)“ befindet sich eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts.
Das Interimsabkommen vom 13.09.1995
Bereits vor und während des griechischen Handelsembargos gab es unter internationaler Vermittlung Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien zur Überwindung der bestehenden Differenzen.
Im September 1995 konnte nach insgesamt 29-monatigen Gesprächen eine Übereinkunft erzielt werden, welche den Status quo zwischen Griechenland und der Republik Makedonien bestätigte und als Modus vivendi (vorübergehende Verständigung zur Regelung der bilateralen Beziehungen) für die Zeit bis zur endgültigen Lösung des sogenannten Namensstreit dienen sollte. Dieses „Abkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen“ (kurz: Interimsabkommen) zwischen Griechenland und der Republik Makedonien wurde am 13.09.1995 am Sitz der Vereinten Nationen in New York vom damaligen griechischen Außenminister Karolos Papoulias und dem damaligen Außenminister der Republik Makedonien Stevo Crvenkovski unterzeichnet. Griechenland verpflichtete sich gemäß dieses Abkommens dazu innerhalb einer Frist von 30 Tagen das Embargo gegenüber der Republik Makedonien aufzuheben. Die Republik Makedonien verpflichtete sich unter anderem dazu, auf die bisherige Nationalflagge mit dem Stern von Vergina zu verzichten. Dieses Symbol wird dem antiken Makedonien zugerechnet, das nach griechischer Auffassung Teil der hellenischen Geschichte und Kultur ist.
In diesem Abkommen werden die jeweiligen verfassungsmäßigen Namen der Vertragsparteien nicht genannt. Griechenland bzw. die Hellenische Republik werden in diesem Abkommen als „Erste Partei“ bezeichnet während die Republik Makedonien als „Zweite Partei“ bezeichnet wird. Das Abkommen besteht aus sechs Abschnitten mit insgesamt 23 Artikeln.
In der makedonischen Hauptstadt Skopje wurde am 13.10.1995 aufgrund des Interimsabkommens eine endgültige Vereinbarung über die Normalisierung der bilateralen Beziehungen und die Einrichtung von gegenseitigen diplomatischen Vertretungen in den jeweiligen Hauptstädten unterzeichnet. Am 14.10.1995 wurde das griechische Handelsembargo gegen die Republik Makedonien aufgehoben und die Grenzen zwischen beiden Staaten wieder geöffnet.
Eine ausführliche Darstellung zum Interimsabkommen liefert der Artikel: „Das Interimsabkommen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien vom 13.09.1995“
Die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und das Urteil
Nach der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Interimsabkommens normalisierten sich die bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien weitgehend, bis auf den offenen Namensstreit und die damit assoziierte Politik. So versucht Griechenland zu verhindern, dass sich die verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ etabliert und wirkt darauf hin, dass nur die provisorische Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ verwendet wird. Die Republik Makedonien bemüht sich um eine weitgehende Anerkennung ihres verfassungsmäßigen Namens. Im bilateralen völkerrechtlichen Verkehr setzte sich die Republik Makedonien weitgehend durch. Die überwiegende Mehrheit der Staaten erkennt die Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung an. In internationalen Organisationen, in denen Griechenland Mitglied ist, ist die Republik Makedonien in der Regel unter ihrer provisorischen Bezeichnung Mitglied. Griechenland hatte sich im Interimsabkommen dazu verpflichtet die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen zu unterstützen, solange diese unter ihrer provisorischen Bezeichnung erfolgt. Blockieren darf Griechenland nach dem Interimsabkommen eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen nur, wenn diese nicht unter der provisorischen Bezeichnung erfolgt. Dennoch ist eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO auch unter ihrer provisorischen Bezeichnung aufgrund der griechischen Haltung bislang nicht zustande gekommen. In diesem Fall wird das Interimsabkommen durch Griechenland verletzt, wie der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag in einem konkreten Fall durch Urteil feststellte.
Auf dem Bukarester NATO-Gipfel im April 2008 sollte auch eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien im Verteidigungsbündnis beschlossen werden, was die Zustimmung aller NATO-Mitglieder erfordert. Griechenland weigerte sich jedoch einer NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien zuzustimmen. Daraufhin erhob die Republik Makedonien am 17.11.2008 Klage gegen Griechenland wegen Verletzung des Interimsabkommens vor dem IGH. Zwischen dem 21. und 30.03.2011 fand die Anhörung der Parteien vor dem IGH statt. Jede Partei hatte jeweils zwei Anhörungstage vor dem Gerichtshof, um ihren Standpunkt dazulegen. Anschließend bekam jede Partei jeweils noch einen Tag, um auf den Standpunkt des jeweils Anderen zu reagieren. Nach dem Ende der Anhörung hat das Gericht grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten um zu beraten und das Urteil zu fällen. Diese Frist kann jedoch bei bedarf verlängert werden. Griechenland machte geltend, dass die Republik Makedonien selbst gegen Bestimmungen des Interimsabkommens verstoßen habe. So führte Griechenland unter anderem die Verwendung der verfassungsmäßigen Bezeichnung der Republik Makedonien in ihrem bilateralen völkerrechtlichen Verkehr zu anderen Staaten und das Projekt „Skopje 2014“ auf, in dessen Rahmen unter anderen antike makedonische Statuen aufgestellt wurden. Nach griechischer Auffassung sei das antike Makedonien ausschließlich Teil der hellenischen Geschichte und Kultur.
Am 05.12.2011, um 10 Uhr MEZ, fällte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag das Urteil. Der mit 16 Richtern (16 Stimmen) besetzte IGH stellte in seinem Urteil fest:
- Der IGH sei in dieser Angelegenheit (Klage der Republik Makedonien gegen die Hellenische Republik wegen Verletzung des Interimsabkommens) zuständig. Alle entsprechenden Anträge seien in zulässiger Weise eingereicht worden. (14 zu 2 Stimmen)
- Die Hellenische Republik habe gegen Artikel 11 Absatz 1 des Interimsabkommens vom 13.09.1995 verstoßen, in dem es den Beginn von Gesprächen über eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO auf dem Bukarester NATO-Gipfel im April 2008 verhindert habe. (15 zu 1 Stimmen)
- Alle weiteren Anträge von Seiten der Republik Makedonien im Zusammenhang mit dem Klageverfahren würden abgelehnt. (15 zu 1 Stimmen)
Trotz des positiven Urteils erfolgte bis heute weder der Beginn der EU-Beitrittsgespräche noch eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO. Obwohl eine große Mehrheit der jeweiligen Mitgliedsstaaten in EU und NATO dafür wäre, so ist aufgrund der Position Griechenlands die offizielle Haltung der EU und NATO, dass erst der sogenannte Namensstreit gelöst werden müsse. Doch verliefen alle Gespräche im Rahmen der UN bisher ergebnislos. Zu gegensätzlich sind die Standpunkte zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Der Vorschlag auch im Rahmen der EU Gespräche zur Überwindung des Namensstreits durchzuführen, scheiterte bisher an Griechenland. Bilaterale Gespräche außerhalb der UN zur Überwindung der Differenz in der Namensfrage fanden bisher nicht statt, doch gab es bilaterale Treffen bei denen vertrauensbildende Maßnahmen vereinbart wurden.
Eine ausführliche Darstellung zum Verfahren vor und dem Urteil des IGH findet sich im Artikel „Das Urteil des IGH im Verfahren der Republik Makedonien gegen die Hellenische Republik“
Teil 3 – Die Ursachen des sogenannten Namensstreits um „Makedonien“
Der sogenannte Namensstreit ist nur das markanteste Symptom eines „Kulturkampfes um Makedonien“. Noch immer hat dieser zwischen Bulgarien, Griechenland und der Republik Makedonien kein definitives Ende gefunden. Im Kern geht es bei diesem Kampf um die Identität der makedonischen Bevölkerung und die materiellen Bedeutung der Begriffe „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“. Für Bulgarien sind die ethnischen bzw. slawischen Makedonier Teil der bulgarischen Kulturnation und nicht eigenständig. Die Existenz des makedonischen Staates und seine verfassungsmäßige Bezeichnung stellen aus Sicht Bulgariens kein Problem dar. Griechenland hingegen akzeptiert grundsätzlich die Bezeichnungen für den makedonischen Staat sowie die makedonische Ethnie bzw. Nation und Sprache nicht, hat jedoch ebenfalls nichts gegen die Unabhängigkeit dieses Staates. Die Ursache des sogenannten Namensstreits geht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurück und lässt sich auf den alten Kulturkampf um Makedonien zurückführen. Allerdings bewirkte der griechische Bürgerkrieg (1943/1946 – 1949) eine politische Instrumentalisierung der makedonischen Frage und eine moderne Version des Kulturkampfes um Makedonien, dessen Hauptakteure Griechenland bzw. die Griechen und der makedonische Staat bzw. die Angehörigen der makedonischen Kulturnation sein sollten.
Der bulgarisch-serbisch-griechische Kulturkampf um Makedonien
Während der Herrschaft des Osmanischen Reiches kam es zu einem bulgarisch-serbisch-griechischen Kulturkampf um Makedonien. Dieser begann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und begründete die makedonische Frage. Ursache war zunächst, dass im Jahre 1766 das serbische Patriarchat von Peć und im Jahre 1777 das autokephale Exarchat von Ohrid durch die osmanischen Herrscher aufgehoben wurde. In Folge wurden alle orthodoxen Bistümer der slawischen Bevölkerung dem griechischen Patriarchen von Konstantinopel unterstellt. Bereits vorher hatte eine verstärkte Hellenisierung der slawischen Bistümer, vor allem in den bulgarischen und makedonischen Gebieten des Osmanischen Reiches, eingesetzt. Jetzt verdrängte der griechische Klerus das Kirchenslawische zugunsten des Griechischen aus Liturgie und Schrifttum, wogegen sich der niedere Klerus zunächst erfolglos widersetzte. Auch außerhalb der Kirche setzte sich in der christlichen Oberschicht die griechische Sprache durch, die auch Handelssprache in dieser Zeit war. Diese Entwicklung führte auch zur Gründung von Schulen mit griechischer Unterrichtssprache. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein blieb das Griechische die Sprache der Händler und der gehobenen Schicht. Allerdings setzte bei den slawischen Völkern, zunächst hauptsächlich bei den Bulgaren und den Serben, ein Erwachen ihres Nationalbewusstseins ein. Die makedonische Bevölkerung wurde dabei sowohl bulgarisch-kulturell als auch serbisch-kulturell beeinflusst. Wahrscheinlich begünstigte der bulgarisch-serbische Kulturkampf um die makedonische Bevölkerung später die Herausbildung eines makedonischen Nationalbewusstseins. Im Jahre 1838 entstand in Thessaloniki die erste Druckerei, die Schriften in slawischer Sprache herausbrachte. In den 1840er Jahren entstanden auch die ersten Schulen mit lokaler slawischer Unterrichtssprache, die ersten Schulbücher in slawischer Sprache folgten im Jahre 1857. Die slawische Sprache war damals von ihrem lokalen Umfeld geprägt. Es lässt sich nicht mehr sicher zuordnen, um welche slawische Sprache es sich nach heutigen Maßstäben gehandelt haben könnte. Die heutigen slawischen Sprachen sind eng mit der modernen Nationenbildung der Bulgaren, Makedonier und Serben verbunden. Zwischen 1860 und 1870 forderten die bulgarischen Städte in Petitionen die osmanischen Herrscher auf, die Oberhoheit der griechischen Patriarchate über die bulgarischen Bistümer aufzuheben und wieder eine selbständige bulgarisch-orthodoxe Kirche zu schaffen. Mit Hilfe der Schutzmacht Russland, die ebenfalls entsprechend auf das Osmanische Reich einwirkte, wurde das bulgarische autokephale Exarchat wieder errichtet. Dieses erstreckte sich auch auf die makedonischen Gebiete des Osmanischen Reiches. Der griechische Patriarch von Konstantinopel widersetzte sich dem Beschluss der osmanischen Regierung und erklärte die bulgarisch-orthodoxe Kirche für schismatisch (Kirchenspaltung ohne neue theologische Auffassung). Doch auch die serbische Regierung protestierte gegen die Neugründung der bulgarisch-orthodoxen Kirche. Sie befürchtete einen zunehmenden bulgarischen Einfluss auf die makedonische Bevölkerung. Im Ergebnis kam es zu einem bulgarisch-serbisch-griechischen Kulturkampf um Makedonien. Jede Partei wollte die makedonische Bevölkerung für sich gewinnen. Zunächst wurden von den jeweiligen Parteien Lehrer und Priester nach Makedonien geschickt. Für die Serben waren die makedonische Bevölkerung „Südserben“. Nach Auffassung der Bulgaren ist die makedonische Bevölkerung bis heute Teil der bulgarischen Kulturnation. Für die Griechen war die makedonische Bevölkerung ursprünglich griechischer Herkunft, die nur durch einen Irrtum die slawische Kultur und Sprache annahm. Die Bulgaren, Griechen und Serben schickten entsprechend ihrer Auffassungen Lehrer mit Schulbüchern in ihrer jeweiligen Nationalsprache nach Makedonien. Ziel jeder Partei war es ihren kulturellen Einfluss auf Makedonien zu sichern. Nach Konsularberichten gab es um 1900 in Makedonien 178 serbische, 785 bulgarische und 927 griechische Schulen.
Die makedonische Frage
Der Berliner Kongress vom 13.06. bis 13.07.1878 bzw. der Berliner Vertrag vom 13.07.1878 führten unter anderem zu einem unabhängigen Bulgarien und zum Verbleib der Region Makedonien beim Osmanischen Reich. Griechenland und Serbien waren bereits unabhängig. Die Begehrlichkeiten der Beteiligten des Kulturkampfes blieben bestehen. In der makedonischen Bevölkerung entwickelte sich ein Freiheitskampf gegen die osmanische Oberhoheit, der hauptsächlich durch die am 23.10.1893 gegründete „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation“ („IMRO“) getragen wurde. In der IMRO gab es bezüglich der nationalen Identität der makedonischen Bevölkerung zwei Strömungen: pro-bulgarisch und pro-makedonisch. Die pro-makedonisch eingestellte Bevölkerung der osmanischen Region Makedonien sah sich weder griechisch noch bulgarisch oder serbisch. Hier liegt der Keim für die spätere makedonische Kulturnation und ihr Staatswesen. Der Erste und der Zweiten Balkankrieg führten zum Ende der osmanischen Herrschaft über Makedonien und zur Aufteilung der Region Makedonien. Größtenteils wurde Makedonien zwischen Griechenland und Serbien aufgeteilt. Bulgarien erhielt nur einen relativ kleinen Teil von Makedonien und fühlte sich um seinen gerechten Anteil betrogen. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Weltkrieg besetzte Bulgarien große Teile der Region Makedonien, musste es als Kriegsverlierer jedoch wieder hergeben. Die seit 1913 bestehende Aufteilung ist im Wesentlichen bis heute erhalten geblieben.
In allen Teilen Makedonien fand eine starke Politik der Assimilierung gegenüber der makedonischen Bevölkerung durch die Staaten statt, zu denen diese Teile nun gehören. Im bulgarischen Teil war die Assimilierung weitgehend erfolgreich, zumal eine engere ethnische Verwandtschaft zwischen der makedonischen Bevölkerung und den Bulgaren als zwischen dieser und den anderen Balkanvölkern besteht. Doch auch im bulgarischen Teil betrachten sich noch immer einige Tausend als Angehörige der makedonischen Kulturnation. Dies dürfte zum Teil auch mit der heutigen Existenz einer makedonischen Kulturnation und ihres Staatswesens zusammenhängen. Im griechischen Teil von Makedonien gab es neben einer Politik der Assimilierung auch große Bevölkerungsverschiebungen, so dass der Anteil der slawischen Bevölkerung auf unter 10 Prozent zurückging. Es kam sowohl zu Auswanderungsbewegungen als auch zu Vertreibungen. Im serbischen bzw. jugoslawischen Teil von Makedonien blieb die Assimilierung der makedonischen Bevölkerung weitgehend erfolglos. Dies lag unter anderem an der Benachteiligung der Region und die Diskriminierung der makedonischen Bevölkerung durch die Serben. Gleiches galt im Verhältnis zu den Bulgaren. Zwar wurde die bulgarische Besatzung im Ersten und Zweiten Weltkrieg zunächst als Befreiung empfunden, doch wurde die bulgarische Besatzungspolitik relativ bald zu einer Belastung für die makedonische Bevölkerung im jugoslawischen Teil von Makedonien. Dies führte im Ergebnis auch zu einer Entfremdung zwischen Bulgaren und der jugoslawisch-makedonischen Bevölkerung.
Im Rahmen des kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampfes (1941 – 1944) unter Führung von Josip Broz Tito musste der Kampf auch im jugoslawischen Teil von Makedonien etabliert werden, was sich zunächst als schwierig erwies. Es gab in diesem Teil von Jugoslawien nicht nur den Kampf gegen die Besatzer, sondern auch einen zwischen der bulgarischen und der jugoslawischen Kommunistischen Partei. Um die makedonische Bevölkerung für den Volksbefreiungskampf zu gewinnen, unterstütze Tito die pro-makedonische Auffassung zur Identität der makedonischen Bevölkerung und stellte ihnen die Anerkennung und Gleichberechtigung mit den anderen jugoslawischen Völkern im Rahmen einer jugoslawischen Föderation in Aussicht. Auf der Zweiten Tagung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens am 29.11.1943 wurden die ethnischen bzw. slawischen Makedonier erstmals als gleichberechtigt mit den übrigen jugoslawischen Völkern und damit als eigenständige Kulturnation anerkannt. Des Weiteren wurde die Schaffung eines makedonischen Staates im Rahmen einer kommunistisch-jugoslawischen Föderation beschlossen. Am 02.08.1944 wurde im makedonischen Kloster Prohor Pčinski die erste Tagung der „Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“ eröffnet und formell der makedonische Staat gegründet, welche als „Volksrepublik Makedonien“ proklamiert wurde. Fortan spielten die Serben im Kulturkampf um Makedonien nur noch eine untergeordnete Rolle bzw. hielten sich aus diesem Kampf weitgehend heraus. Stattdessen wurden die ethnischen bzw. slawischen Makedonier neben den Bulgaren und Griechen Akteure im Kulturkampf um Makedonien, der sich aufgrund des Bürgerkrieges in Griechenland weiterentwickeln sollte.
Der Bürgerkrieg in Griechenland
Zwischen März 1946 und Oktober 1949 herrschte Bürgerkrieg in Griechenland. Die Konfliktparteien waren die linke Volksfront und ihrer „Demokratischer Armee Griechenlands“ („DSE“) auf der einen und die konservative Regierung der griechischen Monarchie auf der anderen Seite. Logistische Unterstützung bekam die DSE von der „Sozialtischen Volksrepublik Albanien“ und der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“. Die konservative griechische Regierung wurde zunächst vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, anschließend von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) im Rahmen ihrer Truman-Doktrin unterstützt. Mit der Truman-Doktrin standen die USA nach ihrem Selbstverständnis freien Völkern bei, die sich einer angestrebten Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch äußeren Druck widersetzten. Im Ergebnis sollte mit Hilfe dieser außenpolitischen Doktrin der Kommunismus in der Welt eingedämmt werden. Der griechische Bürgerkrieg war die Fortsetzung eines Konfliktes zwischen der griechischen Volksfront (sogenannten „Linken“) und den griechischen Konservativen und Monarchisten (sogenannten „Rechten“), welcher bereits seit 1943 schwelte. Dieser Konflikt überlagerte auch den griechischen Widerstand gegen die Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht (1941 – 1944).
Ein Aspekt in diesem Bürgerkrieg, der seinen Schwerpunkt in der griechischen Region Makedonien hatte, war auch die sogenannte makedonische Frage. Gerade dieser Aspekt sollte dann im späteren und bisher ungelösten Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien eine Rolle spielen. Die griechischen Kommunisten wurden sowohl durch die kommunistische Volksrepublik Bulgarien als auch durch die Föderative Volksrepublik Jugoslawien bzw. die Volksrepublik Makedonien unterstützt. Im Rahmen der kommunistisch-griechischen Einheiten kämpfte auch die „Slawisch-Makedonische Nationale Befreiungsfront“ („Slavjano-Makedonski Narodno Osloboditelen Front“, kurz: „SNOF“) bzw. „NOF“ („Narodno Osloboditelen Front“). Die „SNOF“ bzw. die „NOF“ war die Organisation der ethnischen bzw. slawischen Makedonier, welche als Minderheit in der griechischen Region Makedonien leben. Bezüglich der griechischen Region Makedonien gab es unterschiedliche Vorstellungen, wie ihre Zukunft im Rahmen einer kommunistischen Staatenordnung aussehen könnte. Sie reichte von einer Autonomie innerhalb Griechenlands bis zur Abspaltung und Zusammenfassung mit den anderen Teilen Makedoniens in einem Staat. Schon die Bereitschaft der griechischen Kommunisten eine Autonomie für die Region Makedonien innerhalb Griechenlands überhaupt in Erwägung zu ziehen und die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Nation anzuerkennen, war für viele Griechen Verrat. Selbst unter den griechischen Kommunisten war dies umstritten, wurde jedoch von den jugoslawischen bzw. makedonischen Kommunisten angestrebt. Die Entscheidung in dieser Frage brachte letztendlich das Ergebnis des Bürgerkrieges, welcher im Jahr 1949 mit einer Niederlage für die griechisch-kommunistische Bewegung endete.
Eine ausführliche Darstellung befindet sich in dem Artikel „Der Bürgerkrieg in Griechenland (1946 – 1949) und die makedonische Frage“
Nach dem Bürgerkrieg bis heute
Nach dem Bürgerkrieg wurden die Kommunistische Partei Griechenlands (KPG) verboten und kommunistische Bewegungen verfolgt. Erst 1974 wurde die KPG wieder zugelassen, doch wurde trotz der Thematisierung des Bürgerkrieges aus Sicht der Kommunisten im demokratischen Griechenland ab dem Jahr 1974 die makedonische Frage dabei ausgelassen und galt als Tabu. Viele ethnische bzw. slawische Makedonier aus Griechenland mussten nach dem Bürgerkrieg emigrieren und können bis heute nicht zurückkehren. Im Rahmen der griechischen Kulturpolitik wurde das antike Makedonien als hellenisches Kulturerbe mit besonderer Bedeutung für die griechische Kultur heraus stilisiert und in Verbindung mit der griechischen Region Makedonien und ihrer Bevölkerung gebracht. Damit sollte der hellenische Patriotismus in der griechischen Region Makedonien etabliert und diese vor äußeren Einflüssen, besonders aus Bulgarien und Jugoslawien, bewahrt werden. Diese Kulturpolitik fand auch Eingang in der griechischen Bildungspolitik. Diese Art der Kultur- und Bildungspolitik prägte letztendlich große Teile der griechischen Gesellschaft. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik fand nicht statt. Selbst in der griechischen Wissenschaft wurde die makedonische Frage nicht weiter thematisiert, so dass ein Vakuum entstand, was hauptsächlich von rechtskonservativen griechischen Politikern und ihren Darstellungen gefüllt wurde.
In der griechischen Öffentlichkeit war die makedonische Frage während und nach dem Bürgerkrieg sehr präsent. Sie wurde seinerzeit häufig bei kulturellen Veranstaltungen, in den Bildungssystemen und in den Medien thematisiert. Im kollektiven Bewusstsein der griechischen Bevölkerung hat sich daher bis heute eingeprägt, dass Griechenland im Bürgerkrieg zum Spielball von ausländischen Mächten und die makedonische Frage als Hebel benutzt wurden. So führte vor allem die Unterstützung der griechischen Kommunisten durch die damaligen Föderative Volksrepublik Jugoslawien dazu, dass der griechische Bürgerkrieg eine internationale Komponente bekam. Die griechischen Kommunisten galten teilweise als Erfüllungsgehilfen der Slawen, die in Griechenland einfallen wollten. Nach dieser Sichtweise galt der griechische Bürgerkrieg auch als Abwehrkampf gegen die slawischen Einfälle aus dem Norden. Jede Form von nichtgriechischem „Makedonismus“ wird aus diesem Bewusstsein heraus mit einer antigriechischen Haltung assoziiert, die im Ergebnis die Zerstörung und Aufteilung Griechenlands zum Ziel haben könnte. Die Gefahr wird dabei nicht immer zwangsläufig nur bei den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern selbst gesehen, sondern auch bei den ausländischen Mächten. Auch die hartnäckige Weigerung Griechenlands, die in ihrem Staat lebenden ethnischen bzw. slawischen Makedonier als kulturelle Minderheit anzuerkennen oder deren Sprache zu fördern, hat in der griechischen Sicht auf den Bürgerkrieg eine wesentliche Ursache. Hinzu kommt die damals nationalistische Politik der kommunistisch-makedonischen Bewegung nach Einheit des makedonischen Volkes in einem gemeinsamen Staat, was die Einbeziehung des bulgarischen und griechischen Teils von Makedonien in diesem Staat mit inbegriffen hätte.
Aus außenpolitischen Gründen wurde die makedonische Frage auf internationaler Ebene bis zum Zerfall der jugoslawischen Föderation im Jahre 1991 weitgehend eingefroren. Hinzu kam ein weitere strategischer Grund: Der seit 1974 bestehende Zypernkonflikt aufgrund des griechisch-türkischen Gegensatzes. Griechenland sah primär in der Türkei ihren Gegner und war daher an guten Beziehungen zu Jugoslawien interessiert.
Die Föderative Volksrepublik Jugoslawien stand nach dem Bruch mit der Sowjetunion im Jahre 1948 zwischen den Staaten des Westens und des Ostblocks und hatte selbst ein Interesse an guten Beziehungen zu Griechenland. Des Weiteren wurde Griechenland im Jahr 1952 Mitglied der NATO und Bulgarien wurde Mitglied im 1955 gegründeten Warschauer Pakt. Aus diesen Gründen konnte sich die Föderative Volksrepublik Jugoslawien keine Konflikte mit seinen Nachbarstaaten leisten. Wichtiger waren jetzt aus sicherheits- und wirtschaftspolitischen Gründen die Normalisierung und der Ausbau der Beziehungen zu Griechenland und zum Westen. Die jugoslawische Volksrepublik Makedonien musste sich den außenpolitischen Interessen Jugoslawiens unterordnen. Im Jahr 1954 kam es dann auch zu einer Annäherung zwischen Griechenland und Jugoslawien.
Der Kulturkampf um Makedonien war allerdings nur eingefroren. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa und in Jugoslawien kam es unter anderem zum Zerfall der Sowjetunion und der jugoslawischen Föderation („SFRJ“). Eines der Zerfallsprodukte der SFRJ war im Jahre 1991 die Republik Makedonien, was die griechische Gesellschaft überraschte. Vielen war die Existenz eines makedonischen Staates nicht bewusst, für diese existierte nur die griechische Region Makedonien. Entsprechend gab es für die Griechen nur Makedonier als Angehörige der griechischen Kulturnation und nicht als eigenständige Kulturnation. Die rechtskonservativen Akteure in Griechenland aus der Zeit nach dem Bürgerkrieg übernahmen sofort wieder die politische Debatte und Deutungshoheit. Schon fast reflexartig sagten sie der Republik Makedonien und der ihr zugehörigen Nation den Kampf an. Eine entsprechende jahrzehntelange Bildungs- und Kulturpolitik hatte eine breite Grundlage dafür geliefert. Eine kritische Auseinandersetzung bzw. Sichtweise fehlte. Aus diesem Grund haben viele Griechen eine irrationale Sicht auf das Thema Makedonien bzw. die Republik Makedonien und die makedonische Kulturnation. Nur eine rationale Sicht kann zu einem Ende des Kulturkampfes um Makedonien bzw. des sogenannten Streits um den Namen „Makedonien“ führen. Nach 25 Jahren des Streits um den Namen „Makedonien“ muss der Kulturkampf um Makedonien, insbesondere durch eine entsprechend reformierte Bildungs- und Kulturpolitik in allen beteiligten Gesellschaften, ein Ende finden.
Weitere Artikel zur Vertiefung
„Das demokratische Griechenland von 1974 bis 1991 und die makedonische Frage“