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Ein griechisch-makedonischer Vertrag könnte eine Option sein

Ein „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ zwischen Griechenland und der Republik Makedonien könnte eine Option zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen beiden Staaten und zur Lösung von kulturellen Streitigkeiten sein.

Für diese Option gibt es ein Vorbild: Am 01. August 2017 wurde zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien ein entsprechender Vertrag unterzeichnet („Der bulgarisch-makedonische Vertrag vom 01. August 2017“). Auch wenn dieser nicht unumstritten ist, so dürfte er doch ein Meilenstein und Vorbild für die Region sein. Der Vertrag beruht im Wesentlichen auf einer bereits am 22. Februar 1999 unterzeichneten Deklaration. Zusätzlich wurde in diesem Vertrag eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage vereinbart. Die gemeinsame Geschichte von Bulgarien und der Republik Makedonien soll nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet und der Deutungshoheit durch die Politiker entzogen werden. Historische Ereignisse und Persönlichkeiten sollen aufgrund der vielfältigen Verbindungen zwischen Bulgarien und Makedonien in der Vergangenheit gemeinsam begangen werden und gelten damit als Bestandteile der Geschichte und Kultur von beiden Nationen. Damit wollen die Republiken Bulgarien und Makedonien ein neues Kapitel in ihren Beziehungen beginnen und ihre kulturellen Streitigkeiten endgültig beilegen.

Das „Abkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen“ zwischen der Republik Makedonien und Griechenland vom 13. September 1995, kurz Interimsabkommen, ist an seine Grenzen gekommen und führt zu keiner geeigneten  Weiterentwicklung der griechisch-makedonischen Beziehungen. Ein wesentlicher Grund für die Ineffektivität des Vertrages ist unter anderem, dass er nicht sinn- und zweckgemäß umgesetzt wird. Er bestätigt im Wesentlichen nur den Status quo zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Des Weiteren schließt dieser Vertrag auch weitere und geeignetere Optionen zur Weiterentwicklung der Beziehungen und zur Klärung von kulturellen Streitigkeiten aus. Nach Vorbild des bulgarisch-makedonischen Vertrages würde ein entsprechender Vertrag zwischen Griechenland und der Republik Makedonien einen Ausweg bieten.

 

Ausgangslage

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte und kulturellen Entwicklung Griechenlands und Makedoniens sowie der griechisch-makedonischen Frage findet sich in der Abhandlung: „Die makedonische Frage“.

Namensgeber für die Region Makedonien sind die antiken Makedonier. Nach vorherrschender Auffassung in der Wissenschaft waren die antiken Makedonier ein antiker griechischer Volksstamm, der auch mit Illyrern und Thrakern vermischt war. Im Verhältnis zu den anderen antiken griechischen Stämmen waren die antiken Makedonier recht eigenständig. Andere Auffassungen sprechen daher auch von einer Verwandtschaft zwischen antiken Makedoniern und den (anderen) antiken griechischen Stämmen. Es gibt auch die Auffassung, wonach die antiken Makedonier ein eigenständiger Volksstamm waren und erst später hellenisiert wurden. Die antike makedonische Sprache war entweder ein antiker griechischer Dialekt oder eine eigenständige Sprache, die mit der antiken griechischen Sprache verwandt war. Heute gibt es die antiken Makedonier jedoch nicht mehr. Sie sind zusammen mit den anderen antiken griechischen Stämmen und wohl auch anderen Völkern im Griechentum der alexandrinischen, römischen und byzantinischen Zeit aufgegangen. Das antike Makedonien unterschied sich als Königreich auch von seiner staatlichen Struktur her von den antiken griechischen Stadtstaaten.

Das heutige Makedonien hat weder ethnisch noch geografisch viel mit dem antiken Makedonien zu tun. Die Definition des heutigen Makedoniens hat sehr viel mehr mit der sogenannten makedonischen Frage zu tun. Sie betraf das Schicksal der christlichen, nicht-osmanischen Bevölkerung im Osmanischen Reich auf dem Balkan außerhalb der sich im 19. Jahrhundert bildenden Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien. Für dieses Gebiet wurde die Bezeichnung Makedonien verwendet, wohl weil es die größte Deckung mit dem Territorium des antiken Makedonien hatte. Einen darüber hinausgehenden kulturellen Bezug der makedonischen Frage und ihres geografischen Rahmens zum nicht mehr existierenden antiken Makedonien gab es hierbei nicht.

Die makedonische Frage löste bereits zum Ende des 18. Jahrhunderts einen Kulturkampf um „Makedonien“ zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien aus. Jede Partei wollte die makedonische Bevölkerung für sich gewinnen. Damit verbunden waren auch territoriale Ansprüche auf deren Siedlungsgebiete. Nach Auffassung der Bulgaren ist die makedonische Bevölkerung bis heute Teil der bulgarischen Kulturnation. Für die Griechen war die makedonische Bevölkerung ursprünglich griechischer Herkunft, die nur durch einen Irrtum die slawische Kultur und Sprache annahm. Für die Serben waren die makedonische Bevölkerung „Südserben“. Zunächst wurden von den jeweiligen Parteien Lehrer und Priester nach Makedonien geschickt. Doch später kam es auch zu bewaffneten Konflikten bzw. gewaltsamen Einflussbestrebungen und sogar zu Kriegen um Makedonien.

Nach zwei Balkankriegen (1912/13) wurde das so definierte Territorium von Makedonien (67.313 km²) zwischen den Staaten Bulgarien (Pirin-Makedonien, 6.800 km²), Griechenland (Ägäisch-Makedonien, 34.800 km²) und Serbien (Vardar-Makedonien, 25.713 km²) aufgeteilt. Auf dem serbischen bzw. jugoslawischen Teil von Makedonien (Vardar-Makedonien“) wurde am 02. August 1944 der makedonische Staat gegründet, welcher sich zunächst im Rahmen einer jugoslawischen Föderation befand, sich am 18. September 1991 für unabhängig erklärte und mittlerweile ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist. Der Staatsgründung vorausgegangen war die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Nation am 29. November 1943 auf der zweiten Sitzung des „Antifaschistisches Rates zur Volksbefreiung Jugoslawiens“ („AVNOJ“).

Die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Nation im Jahr 1943 und die damit verbundene Schaffung eines makedonischen Staatswesens im Jahre 1944 brachten einen neuen Faktor in den Kulturkampf um Makedonien hinein. Jetzt fand dieser Kampf hauptsächlich zwischen Bulgarien, Griechenland und dem makedonischen Staat statt. Die Serben halten sich heute aus diesem Kulturstreit heraus. Für Bulgarien sind die ethnischen bzw. slawischen Makedonier keine eigenständige Kulturnation, sondern Teil der bulgarischen Kulturnation. Griechenland hat zwar in erster Linie nichts gegen die Eigenständigkeit einer makedonischen Kulturnation und ihres Staatswesens, wohl aber gegen die Bezeichnung dieser Nation als „Makedonisch“ und ihres Staatswesens als „Republik Makedonien“. Allerdings ist auch aus Sicht Griechenlands die makedonische Nation künstlich aus politischen Gründen erschaffen worden. So ist dieser Kulturstreit bis heute nicht beendet, wobei der Streit um den Namen Makedonien eines der wahrnehmbarsten Symptome von diesem ist.

Aus Sicht Griechenlands dürfe die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien nicht anerkannt und verwendet werden, da die Republik Makedonien nur einen Teil der gesamten geografischen Region Makedonien ausmache und der Name Makedonien auch in Griechenland verwendet würde. Des Weiteren sei Makedonien Teil der griechische Geschichte und Kultur. In der jetzigen Form sei die Bezeichnung der Republik Makedonien irredentistisch und eine Gefahr für die Stabilität der Region. Aus diesem Grunde dürfe der Name „Makedonien“ in der völkerrechtlichen Bezeichnung des makedonischen Staates nur in zusammengesetzter Form mit einer geografischen Spezifizierung verwendet werden, etwa Republik Nordmakedonien.

 

Die aktuelle Situation

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss am 07. April 1993 einstimmig die Resolution 817, wonach die Republik Makedonien die Kriterien gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen (UN) für eine UN-Mitgliedschaft erfüllen würde. Des Weiteren stellte der UN-Sicherheitsrat die Existenz des sogenannten Namensstreits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien sowie die Bedeutung der Überwindung dieses Streits für die Sicherung des Friedens und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der betroffenen Region fest. Aus diesem Grunde empfahl der UN-Sicherheitsrat die Aufnahme der Republik Makedonien unter der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen. Diese provisorische Bezeichnung soll für alle Zwecke im Rahmen der Vereinten Nationen bis zur Überwindung des Namensstreits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien gelten. Am 08. April 1993 erfolgte durch Beschluss der UN-Generalversammlung per Akklamation die Aufnahme unter der bis heute gültigen provisorischen Bezeichnung. Diese ist nicht nur politisch sondern auch völkerrechtlich umstritten. Auf der einen Seite erfüllt die Republik Makedonien alle Voraussetzungen für eine UN-Mitgliedschaft. Doch auf der anderen Seite werden zusätzliche Bedingungen dafür formuliert, welche gar nicht von der UN-Charta gedeckt und damit aus Sicht einiger Völkerrechtler unzulässig sind.

In einer weiteren Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 845) vom 18. Juni 1993 wurden die Hellenische Republik und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen blieben bisher erfolglos.

In ihren bilateralen völkerrechtlichen Beziehungen konnte sich die Republik Makedonien weitgehend mit ihrem verfassungsmäßigen Namen durchsetzen. Im Rahmen der UN ist sie aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Sicherheitsrates unter der Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ Mitglied. Diese Bezeichnung wird auch weitgehend von internationalen Organisationen übernommen, in denen Griechenland Mitglied ist. Des Weiteren wird diese provisorische Bezeichnung neben Griechenland auch von einigen anderen Staaten in ihren bilateralen Beziehungen zur Republik Makedonien verwendet.

Zwischen dem 16. Februar 1994 und dem 14. Oktober 1995 verhängte Griechenland ein Handelsembargo gegen die Republik Makedonien, um sie zu einer Änderung des verfassungsmäßigen Namens zu zwingen. Die Republik Makedonien litt zwar stark unter diesem Embargo, änderte jedoch ihren verfassungsmäßigen Namen nicht. Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien führten dann zum „Abkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen“ vom 13. September 1995, kurz Interimsabkommen, wodurch das Handelsembargo überwunden wurde. In diesem Abkommen wird der Status quo, wie er im Prinzip auch im Rahmen der UN praktiziert wird, bestätigt. Ein Modus vivendi regelt zwischen Griechenland und der Republik Makedonien den praktischen Umgang damit. Aufgrund des Abkommens dürfte Griechenland eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO unter der provisorischen UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ nicht blockieren. Griechenland tat dies trotzdem und wurde deshalb am 05. Dezember 2011 im Zusammenhang mit einer möglichen NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien auf dem Bukarester NATO-Gipfel im Jahre 2008 vom Internationalen Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag verurteilt.

Die heutige offizielle griechische Position ist die, dass der Name „Makedonien“ nur in zusammengesetzter Form mit einer geografischen Spezifizierung (z.B. Republik Nordmakedonien) im Namen der „Republik Makedonien“ enthalten sein darf und das dieser Name uneingeschränkt (erga omnes) im völkerrechtlichen Verkehr verwendet werden muss. Die Republik Makedonien lehnt dies jedoch grundsätzlich ab und wäre nur bereit in Ausnahmefällen, etwa in den Beziehungen zu Griechenland, eine entsprechend geänderte Bezeichnung zu verwenden. Auf der anderen Seite werden bestimmte Bezeichnungen, etwa „Republik Nordmakedonien“, wiederum von Bulgarien abgelehnt. Hintergrund hierfür ist, dass der nordöstliche Teil der geografischen Region Makedonien zu Bulgarien gehört. Umstritten zwischen Griechenland und der Republik Makedonien bleiben auch die konkreten Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft. Für die mögliche Integration der Republik Makedonien in die Europäische Union (EU) und NATO bleibt der offene Streit um den Namen „Makedonien“ weiterhin ein Hindernis.

Die notwendige Weiterentwicklung der griechisch-makedonischen Beziehungen

Sowohl die Gespräche aufgrund der Resolution 845 des UN-Sicherheitsrates als auch das Interimsabkommen erwiesen sich im Ergebnis als nicht zielführend. Die Resolution 845 beschränkt die Lösungsfindung auf den verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien. Der Streit um den Namen „Makedonien“ ist jedoch nur ein Symptom eines viel komplexeren und tiefer gehenden Kulturstreits um Makedonien. Hierbei geht es vor allem um die kulturelle Deutungshoheit über Makedonien und um unterschiedliche Auffassungen zur Geschichte und Kultur Makedoniens. Des Weiteren sind auf Seiten Griechenlands Ängste mit der makedonischen Frage verbunden. Während des Bürgerkriegs zwischen Kommunisten und der konservativen-monarchistischen Regierung in Griechenland (1946 – 1949) wurden erstere durch die kommunistischen Staaten Bulgarien und Jugoslawien unterstützt. Dabei wurde auch die makedonische Frage thematisiert. Die im Raum stehenden Ideen zum Schicksal der griechischen Region Makedonien reichten von einer Autonomie innerhalb Griechenlands bis hin zur Abspaltung und Vereinigung mit den anderen Teilen Makedoniens. Dies wurde von vielen Griechen, auch von den griechischen Kommunisten, als Verrat empfunden. Die Angst der Griechen vor einer möglichen Wiederholung der Geschichte mag heute irrational erscheinen, doch prägt sie die griechische Sicht auf den Themenkomplex Makedonien.

Eine Lösung muss jedoch gefunden werden und dafür müssen auch andere Wege gegangen werden können. Das Interimsabkommen schränkt die Lösungsfindung auf die Gespräche im Rahmen der UN und weitgehend auf den verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien ein. Das reicht bei weitem nicht aus das Problem zu lösen. Des Weiteren werden Möglichkeiten, welche das Interimsabkommen bietet, von Griechenland blockiert. Aufgrund des Abkommens dürfte Griechenland die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO nicht blockieren, solange diese unter der provisorischen UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ erfolgt. Auf der anderen Seite würde Griechenland natürlich ein Druckmittel verlieren, wenn es eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer provisorischen UN-Bezeichnung in EU und NATO zuließe. Denn in ihren bilateralen Beziehungen erkennen die überwiegende Anzahl der Staaten auf der Welt die Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung an. Fazit: Das Interimsabkommen bietet keine Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien und für die Lösung von bilateralen Streitpunkten.

Das Interimsabkommen könnte jedoch weiterentwickelt werden zu einem „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Im Rahmen dieses Vertrages könnte zunächst eine Vertiefung der kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen vereinbart werden. Da gibt es viel Entwicklungspotential. Als Vorbild könnte in vielen Punkten der entsprechende bulgarisch-makedonische Vertrag vom 01. August 2017 dienen. Im Rahmen des Vertrages könnte auch die griechische Unterstützung für einen möglichen Beitritt der Republik Makedonien zur EU und NATO vereinbart werden. Hier besteht durchaus Spielraum. So könnte Griechenland den offiziellen Beginn der EU-Beitrittsgespräche mit der Republik Makedonien zulassen, wobei deren EU-Beitritt selbst erst nach einer Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ oder einer weiteren Übereinkunft mit Griechenland erfolgen kann. Der NATO-Beitritt der Republik Makedonien sollte nach rein sicherheitsrelevanten Aspekten Griechenlands erfolgen. Nach diesen dürfte ein Beitritt der Republik Makedonien im Interesse Griechenlands liegen. Auch ein NATO-Beitritt könnte bis zur Lösung des Streits oder einer Übereinkunft mit Griechenland unter Auflagen oder mit vorläufigen Einschränkungen erfolgen. Wichtig sind vor allem gegenseitige vertrauensbildende Maßnahmen, welche zuvor vertraglich zwischen beiden Staaten zu vereinbaren sind.

Ein sehr wichtiger, zu regelnder Punkt in einem möglichen Vertrag dürfte jedoch die Überwindung des Streits um den Namen Makedonien und des zugrundeliegenden Kulturstreits sein. Dieser Streit lässt sich jedoch nicht durch Symptom-Behandlung, etwa durch Änderungen des verfassungsmäßigen Namens der Republik Makedonien, überwinden. Um den Streit zu lösen und das gegenseitige Vertrauen zu stärken, sollte in einem möglichen Vertrag eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage eingerichtet werden. Die gemeinsame Geschichte sowie die Geschichte und Kultur Makedoniens insgesamt sollten nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet werden. Nach einem vereinbarten Zeitraum sollte die Expertenkommission den Regierungen von Griechenland und der Republik Makedonien einen Bericht vorlegen. Wichtig ist allerdings auch die gegenseitige Vereinbarung, dass der Expertenkommission internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Beteiligung von Expertinnen und Experten der Vertragsparteien angehören sollen. Letztendlich sollte auch vereinbart werden, dass die Ergebnisse des Expertengremiums politisch umgesetzt werden. Dazu gehört auch ihre Vermittlung in den Bildungssystemen und im Rahmen der offiziellen Informationspolitik der Vertragsstaaten.

Eine Lösungsfindung im Kulturstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien kann auf verschiedenen und mehreren Wegen erfolgen. Neben der Lösungsfindung im Rahmen der UN könnten Gespräche auch im Rahmen der EU, im Rahmen der Staaten der betroffenen Region (Griechenland, Bulgarien, Republik Makedonien, Serbien) oder im bilateralen Rahmen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien erfolgen. Diese zusätzlichen Wege könnten in einem möglichen Vertrag vereinbart und konkretisiert werden. Dann würden weitere Wege für eine Lösungsfindung zur Verfügung stehen.

In einem möglichen Vertrag sollten auch Mechanismen zur Zusammenarbeit vereinbart und konkretisiert werden. So könnte eine gemeinsame Regierungskommission zur Implementierung dieses Vertrages eingerichtet werden. Des Weiteren könnten gemeinsame Kabinettssitzungen sowie eine behördliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen vereinbart werden. Dort, wo gemeinsame geschichtliche und kulturelle Beziehungen zu Makedonien bestehen, könnten diese auch durch gemeinsame Institutionen verwaltet werden.

Der Streit um den Namen „Makedonien“ und eine mögliche Namensänderung

Die derzeitige offizielle griechische Haltung ist, dass die Republik Makedonien ihren bisherigen verfassungsmäßigen Namen ändern soll. Der Name Makedonien dürfte demnach zwar enthalten sein, jedoch nur in zusammengesetzter Form mit einer geografischen Spezifizierung für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch. Als Beispiel sei der Name „Republik Nordmakedonien“ aufgeführt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, warum hier ein zusammengesetzter Name mit geografischer Spezifizierung hilfreich sein sollte. Schon jetzt ist eine Abgrenzung möglich. Auf der einen Seite die „Republik Makedonien“ als einziges Völkerrechtssubjekt, auf der anderen Seite die griechischen Regionen „Westmakedonien“, „Zentralmakedonien“ und „Ostmakedonien-Thrakien“ als völkerrechtliche Bestandteile Griechenlands. Eine geografische Spezifizierung, wie zum Beispiel Republik Nordmakedonien, würde eher zu mehr als zu weniger Missverständnissen in der makedonischen Frage führen. Denn es würde in diesem Fall vermehrt der Eindruck eines geteilten Ganzen entstehen. Hingegen wären die kulturellen Unterschiede zwischen der griechischen Region Makedonien bzw. den griechischen Makedoniern und der Republik Makedonien bzw. den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern aus dem Staatsnamen erst recht nicht mehr ersichtlich. Das eigentlich angestrebte Ziel Griechenlands, eine inhaltliche Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem griechischen und dem Staat Makedonien, wird überhaupt nicht erreicht. Dieses Ziel kann nur im Rahmen einer entsprechenden und gegenseitigen Bildungs- und Informationspolitik realisiert werden und dafür bedarf es keiner Namensänderung.   Doch auch ethnische Zusätze zum Staatsnamen sind nicht zielführend. Denn neben den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern leben auch albanische Makedonier in der Republik Makedonien, welche einen Anteil von 25 Prozent an der Gesamtbevölkerung haben. Hinzu kommen weitere Nationalitäten (Minderheiten), etwa Angehörige der türkischen Ethnie.

Doch auch in diesem Fall könnte eine Übergangslösung vereinbart werden. Bis zu einer erfolgreichen inhaltlichen Klärung aller geschichtlichen und kulturellen Fragen bezüglich Makedoniens und ihrer erfolgreichen Implementierung in den Bildungs- und Informationssystemen der Vertragsstaaten könnte Übergangsweise zusätzlich zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien eine geografische Spezifizierung in Klammern vereinbart werden: „Republik Makedonien (…). Dafür wären vor allem zwei geografische Spezifizierungen geeignet. Entweder die Hauptstadt der Republik Makedonien „Skopje“ oder die Bezeichnung für den Teil Makedoniens, auf dessen Territorium die Republik Makedonien liegt: „Vardarmakedonien“. Somit könnte für den universellen Gebrauch der Name „Republik Makedonien (Skopje)“ oder „Republik Makedonien (Vardarmakedonien)“ dienen. Hier ist die geografische Spezifizierung trotz des verfassungsmäßigen Namens eindeutig. Hat sich allerdings im Rahmen einer erfolgreichen Bildungs- und Informationspolitik in Griechenland und der Republik Makedonien die objektive Darstellung der vielseitigen Geschichte und kulturellen Entwicklung Makedoniens etabliert, dann dürfte eine geografische Spezifizierung nicht mehr nötig sein. Griechenland und die Republik Makedonien dürften dann, gemeinsam eingebettet in der EU und NATO, eine tiefe Freundschaft ohne Misstrauen pflegen.