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Vor 20 Jahren: Kroatien und Slowenien erklären ihre Unabhängigkeit von der SFR Jugoslawien

Am 25.06.1991 erklärten die bisherigen jugoslawischen Republiken Kroatien und Slowenien ihre Unabhängigkeit von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Eine entsprechende Entscheidung trafen die Parlamente der Republik Kroatien und der Republik Slowenien mit großer Mehrheit. Die Vorgeschichte und die Hintergründe zu den Unabhängigkeitserklärungen werden in dem Artikel „Von der Wirtschaftskrise zur Systemkrise – der Zerfall der SFR Jugoslawien“ ausführlich behandelt. Hier soll es um die Ereignisse im Umfeld der Unabhängigkeitserklärungen von Kroatien und Slowenien gehen, die letztendlich auch zum Unabhängigkeitsreferendum in der Republik Makedonien am 08.09.1991 und zur Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien am 18.09.1991 führten. Bereits am 23.12.1990 sprachen sich in einem Referendum in Slowenien 88 % der abstimmenden slowenischen Staatsbürger für ein selbständiges und unabhängiges Slowenien aus. In der Republik Kroatien fand ein entsprechendes Referendum am 19.05.1991 statt, bei dem sich 94 % der abstimmenden kroatischen Staatsbürger für ein selbständiges Kroatien im Rahmen einer später nicht mehr verwirklichten Konföderation souveräner jugoslawischer Staaten aussprachen. Am 15.06.1991 erklärten die Republiken Kroatien und Slowenien sich darin einig zu seien, bis zum 26.06.1991 ihre Unabhängigkeit von der SFRJ zu erklären. Alle Versuche die SFRJ zu reformieren waren bis dahin gescheitert. Am Abend des 25.06.1991 wurden in den Hauptstädten Ljubljana und Zagreb von den jeweiligen Parlamenten der Republiken Kroatien und Slowenien die Unabhängigkeiten dieser Republiken von der SFRJ durch entsprechende Verfassungsakte proklamiert. Die Unabhängigkeitsproklamationen wurden um einen Tag vorverlegt, wahrscheinlich um einer möglichen Intervention der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) zuvorzukommen.

Die Unabhängigkeitserklärungen und die Folgen

Der Verfassungsakt über die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Slowenien normierte in Artikel 1: „Die Republik Slowenien ist ein selbständiger und unabhängiger Staat. Für die Republik Slowenien gilt die Verfassung der SFRJ nicht mehr.“ Artikel 1 und 2 des entsprechenden Verfassungsaktes der Republik Kroatien normierte: „Die Republik Kroatien wird zum souveränen und selbständigen Staat erklärt. Mit diesem Akt eröffnet die Republik Kroatien das Verfahren der einvernehmlichen Trennung von den anderen jugoslawischen Republiken und der SFRJ. Die Republik Kroatien setzt das Verfahren zur internationalen Anerkennung in Gang.“

Die damalige jugoslawischen Bundesregierung unter dem Ministerpräsidenten Ante Marković  erklärte am 26.06.1991 die Unabhängigkeitsakte der Republiken Kroatien und Slowenien für illegitim, illegal sowie für „null und nichtig“. Darüber hinaus kündigte sie unter anderem die Entsendung von Truppen zur „Sicherung der Grenzen der SFRJ auf dem Gebiet der Republik Sloweniens“ sowie den Einsatz der jugoslawischen Bundespolizei zur Überwachung der slowenisch-kroatischen Grenze an. Die Regierungen der Republiken Kroatien und Slowenien konnten damals noch nicht mit einer unmittelbaren völkerrechtlichen Anerkennung ihrer Staaten rechnen, da eine völkerrechtliche Anerkennung zu dieser Zeit noch von der internationalen Staatengemeinschaft abgelehnt wurde. Nachdem am 26.06.1991 durch die jugoslawischen Bundesbehörden der Luftraum über Slowenien für jeglichen zivilen Verkehr gesperrt worden war, griffen am Tag danach Panzereinheiten der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) in Slowenien ein. Ihre Aufgabe war es die Grenzübergänge zum Ausland zu übernehmen. Mit ihrem Einsatz brach ein langjähriger kriegerischer Konflikt auf dem Boden des ehemaligen Jugoslawiens aus, in dem vor allem Kroatien und ab 1992 auch die Republik Bosnien und Herzegowina mit hineingezogen wurden. Zunächst kam es in ganz Slowenien zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der slowenischen Territorialverteidigung (die Schießbefehl erhielt) und der JNA. Die Kämpfe konzentrierten sich auf die Grenzübergänge und auf Barrikaden im Landesinneren der Republik Slowenien. Die jugoslawische Luftwaffe bombardierte im Rahmen dieser Kampfhandlungen slowenischen Grenzorte und den Flughafen in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana. Im Gegenzug sperrte Slowenien der JNA vielfach die Wasser-, Strom- und Lebensmittelversorgung. In den ersten Kriegstagen kamen fast 80 Menschen ums Leben, davon waren die Hälfte Angehörige der JNA. Bereits am 28.06.1991 wurde ein erster Waffenstillstand vereinbart, der jedoch nicht durchgehend eingehalten wurde und später ganz zusammenbrach. Der Krieg auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien hatte begonnen und hat in seinem Verlauf sehr viel Leid über die betroffene Bevölkerung gebracht.

Die Bemühungen um eine Beendigung des Konfliktes

Am 28.06. und 29.06.1991 besuchte eine EG-Troika, bestehend aus dem luxemburgischen Außenminister Jacques Poos, dem niederländischen Außenminister Hans van den Broek und dem italienischen Außenminister Gianni de Michelis, Jugoslawien und legte einen Dreipunkteplan zur Entschärfung der Krise vor. Die Europäische Gemeinschaft (EG) forderte die Wahl Stipe Mesić, des kroatischen Vertreters im Präsidium der SFRJ, zum Vorsitzenden des Präsidiums der SFRJ und damit zum jugoslawischen Staatsoberhaupt. Gemäß der damaligen Geschäftsordnung des Präsidiums der SFRJ hätte Stipe Mesić  bereits am 15.05.1991 zum Vorsitzenden des Präsidiums der SFRJ gewählt werden müssen, doch war die Wahl aufgrund der geschlossenen Gegenstimmen aus dem serbischen Block im Präsidium (Serbien, Montenegro, Wojwodina und Kosovo) gescheitert und das Präsidium der SFRJ handlungsunfähig. Die Entscheidungen zum Einsatz der JNA und alle weiteren Maßnahmen wurden daher auch in verfassungswidriger Weise von der jugoslawischen Bundesregierung unter Ante Marković und nicht wie in der Verfassung vorgesehen, vom Präsidium der SFRJ getroffen. Neben der Wahl von Stipe Mesić zum Vorsitzenden des Präsidiums der SFRJ forderte die EG auch den Rückzug aller Truppen in ihre Kasernen und die Aussetzung der Unabhängigkeitserklärungen der Republiken Kroatien und Slowenien. Dieser Plan wurde von alle Konfliktparteien prinzipiell akzeptiert, doch gab es unterschiedliche Standpunkte zur Interpretation was unter einer Aussetzung der Unabhängigkeitsakte zu verstehen sei. Kroatien und Slowenien wollen zwar vorläufig auf weitere Unabhängigkeitsakte verzichten, ihre Unabhängigkeitserklärungen vom 25.06.1991 jedoch nicht zurücknehmen. Nachdem es in Slowenien zu neuen Kämpfen gekommen war, kam die EG-Troika am 30.06.1991 erneut nach Jugoslawien. Ein im Rahmen eines Besuches des jugoslawischen Ministerpräsidenten Ante Marković in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana vereinbarter Waffenstillstand blieb ebenfalls unwirksam. Dafür erfolgte am 01.07.1991 die Wahl von Stipe Mesić  zum Vorsitzenden des SFRJ und damit zum Staatsoberhaupt der SFRJ sowie zum obersten Befehlshaber der JNA. Damit wurde eine Forderung der EG zur Lösung der Krise in Jugoslawien erfüllt. Die Aussetzung ihrer Unabhängigkeitsakte im vollem Wortsinne lehnten die Republiken Slowenien und Kroatien weiterhin ab. Auch gingen die Kämpfe in Slowenien weiter. Das Präsidium der SFRJ verlangte von Slowenien die Freilassung von gefangengenommenen Angehörigen der JNA, die Wiederherstellung der Versorgung der Kasernen der JNA sowie die Gewährleistung der Bundeskontrolle über die Grenzen der SFRJ zum Ausland. Diese Forderungen wurden zunächst nicht und am 04.07.1991 nur im Falle der gefangengenommenen Angehörigen der JNA erfüllt. Am 05.07.1991 beschloss die „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ („KSZE“) in Prag die Entsendung von Beobachtern ins bisherige Jugoslawien. Slowenien und Kroatien wurden aufgefordert, ihre Unabhängigkeitsakte für drei Monate auszusetzen und einem Waffenstillstand sowie der Rückkehr aller Truppen in die Kasernen zuzustimmen. Die EG beschloss am selben Tag die Entsendung eines eigenen Beobachtungsteams zu organisieren und verhängte ein Waffenembargo gegen das Gebiet des bisherigen Jugoslawiens. Die Außenminister der EG beschlossen auch die Finanzhilfe an Jugoslawien einzufrieren.

Das Verhandlungen von Brioni und die Folgen

Die EG-Troika (statt dem italienischen Außenminister jetzt der portugiesische Außenminister Joāo de Deus Pinheiro) begann am 07.07.1991 auf der kroatischen Adriainsel Brioni neue Verhandlungen mit den Konfliktparteien im bisherigen Jugoslawien. Als Verhandlungsergebnis zwischen Slowenien, Kroatien und der SFRJ wurde am 08.07.1991 unter anderem vereinbart, dass die Grenzen der SFRJ auf dem Gebiet Sloweniens zum Ausland durch slowenische Polizei im Auftrag der SFRJ und in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen der SFRJ kontrolliert werden sollten. Die Zolleinnahmen sollten dabei auf ein von allen jugoslawischen Republiken überwachtes Konto abgeführt werden. Die grüne Grenze zwischen den Grenzkontrollpunkten sollte für drei Monaten von der JNA und der Luftraum von Bundesbehörden der SFRJ überwacht werden. Alle Soldaten der JNA und der slowenischen Territorialverteidigung sollten in ihre Kasernen zurückkehren, alle Blockademaßnahme sollten aufgehoben werden. Der vorläufige Friedensplan sollte vor allem einen dreimonatigen Waffenstillstand sichern und eine weitere Eskalation des Konfliktes verhindern. Dieser Waffenstillstand sollte von EG-Beobachtern überwacht werden während Slowenien und Kroatien in dieser Zeit auf weitere Unabhängigkeitsakte verzichten sollten. Am 13.07.1991 billigte das Präsidium der SFRJ den Brioni-Kompromiss, der damit von allen Konflikt-Beteiligten prinzipiell gebilligt wurde. Am 15.07.1991 trafen die ersten EG-Beobachter auf dem Gebiet des bisherigen Jugoslawien ein, die am 17.07.1991 erstmals vollständig zusammenkam. Am 18.07.1991 kam es im Präsidium der SFRJ, das erstmals nach den Unabhängigkeitserklärungen von Slowenien und Kroatien vollständig zusammentrat, zu einer überraschenden Entscheidung. Gegen die Stimme des kroatischen Vertreters und Vorsitzenden des Präsidiums Stipe Mesić, der einen Rückzug der JNA auch aus Kroatien anstrebte, und bei Stimmenthaltung des Vertreters von Bosnien und Herzegowina wurde der vollständige Abzug der JNA sowie aller seiner Angehörigen innerhalb von drei Monaten aus der Republik Slowenien beschlossen. Alle slowenischen Angehörigen der JNA konnten diese innerhalb von drei Monaten verlassen. Die Kontrolle über die Außengrenzen der SFRJ auf dem Gebiet von Slowenien wurde im Rahmen dieses Beschlusses Slowenien überlassen. Das Präsidium der SFRJ begründete seine Entscheidung mit einer Verletzung der Beschlüsse von Brioni durch die Republik Slowenien und einer feindlichen Haltung gegenüber der JNA in Slowenien. Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Truppen der JNA abgezogen werden. Der tatsächliche Hintergrund war, dass das serbisch dominierte Präsidium der SFRJ und die serbisch dominierte JNA kein Interesse an einen weiteren Konflikt mit Slowenien hatten. Vielmehr wurden die Kräfte der JNA in Kroatien und später auch in Bosnien und Herzegowina gebraucht. Mit der Entscheidung des Präsidiums der SFRJ vom 18.07.1991 erkannte das Präsidium der SFRJ de fakto nicht jedoch de jure die Unabhängigkeit der Republik Slowenien an. Für Slowenien hörten die kriegerischen Auseinandersetzungen auf, in Kroatien gingen sie uneingeschränkt weiter und in Bosnien und Herzegowina begannen sie im April 1992.

Der Konflikt in Kroatien

Bereits am 02.03.1991 hatte der damalige Vorsitzende des Präsidiums der SFRJ, der serbische Vertreter Borislav Jović, eine Intervention der JNA in der mehrheitlich von Serben bewohnten Stadt Pakrac in Kroatien angeordnet. Hintergrund war der Einsatz von Sondereinheiten der kroatischen Polizei in diesem Gebiet, die die kroatische Kontrolle über das Gebiet wieder herstellen sollten. Am 22.02.1991 hatte sich die Stadt dem von Serben in Kroatien proklamierten „Autonomen Gebiet Krajina“ angeschlossen, dabei waren die kroatischen Polizisten in Pakrac entwaffnet worden.  Zu einem ähnlichen Fall kam es auch im Nationalpark Plitvicer Seen in Kroatien. Nach dem serbische Nationalisten den Nationalpark am 29.03.1991 besetzt hatten, rückte am 31.03.1991 die kroatische Polizei ein, die bereits am darauffolgenden Tag von Einheiten der JNA verdrängt wurde. Die JNA verhielt sich keineswegs neutral und stellte auch nicht die ursprüngliche Ordnung wieder her. Stattdessen wurden die betroffenen Territorien der Republik Kroatien der Kontrolle der JNA unterstellt und damit der Kontrolle durch die Republik Kroatien entzogen. Am 02.04.1991 forderte das Verteidigungsministerium der SFRJ die Republik Kroatien ultimativ auf, seine Polizeieinheiten aus dem Gebiet des Nationalparks zurückzuziehen. Am 13.05.1991 stimmten in einem Referendum 99 % der serbischen Teilnehmer für eine Trennung der Krajina ( „Autonomen Gebiet Krajina“ ) von Kroatien und für einen Anschluss an Serbien. Das serbische Parlament lehnte diesen Anschluss jedoch ab, doch blieb die Krajina faktisch Unabhängig von Kroatien und unter dem Schutz der JNA. Der kurze Krieg in Slowenien nach den Unabhängigkeitserklärungen der Republiken Slowenien und Kroatien band zunächst die Kräfte der JNA in Slowenien. Nach dem Abzug der JNA aus Slowenien griff die JNA am 24. und 25.07.1991 verstärkt in die Kämpfe zwischen kroatischen Einheiten und serbischen Kampfeinheiten (Freischärlern) ein. Nach schweren militärischen Niederlagen der kroatischen Einheiten in den Kampfhandlungen mit den serbischen Kampfeinheiten (Freischärlern) und der JNA verkündete die Republik Kroatien am 28.07.1991 einen einseitigen Waffenstillstand. Bereits am 01.und am 02.08.1992 kam es erneut zu schweren Kämpfen zwischen kroatischen Einheiten, serbischen Freischärlern und der JNA. Einen Versuch der EG-Troika am 02.08.1991 einen Ausweg aus der kriegerischen Situation zu erreichen scheiterte ebenso wie eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand zwischen Kroatien und dem Präsidium der SFRJ vom 07.08.1991. Am 26.08.1991 kam es im Raum von Vukovar / Ostslawonien und im Raum von Knin / Krajina  zu den schwersten  Kämpfen seit der Unabhängigkeitserklärung von Kroatien. In beiden Gebieten griff die JNA massiv in die Kämpfen zwischen kroatischen Einheiten und serbischen Freischärlern ein. Bereits einen Tag später dehnten sich die Kämpfe praktisch auf alle serbisch bewohnten Minderheiten-Gebiete in Kroatien aus. Die EG richtete unter Eindruck dieser Kämpfe am 28.08.1991 eine Erklärung an das bisherige Jugoslawien. Sie schlug in ihrer Erklärung die Abhaltung einer Friedenskonferenz und die Einleitung eines Schiedsverfahrens zur Lösung der Streitigkeiten vor. In dieser Erklärung wurde auch festgestellt, dass die JNA einseitig die „serbische Seite“ im kroatisch-serbischen Konflikt unterstützen würde. Vertreter des Präsidiums der SFRJ, der jugoslawischen Bundesregierung und aller Republiken unterzeichneten am 02.09.1991 zusammen mit dem EG-Repräsentanten, dem niederländischen Außenminister Hans van den Broek, einen Friedensplan für Jugoslawien. Dieser sah unter anderem eine garantierte Waffenruhe, eine Truppenentflechtung, eine Entwaffnung paramilitärischer Einheiten (außer der Polizei) und irregulärer Verbände sowie eine endgültige Ausdehnung der Tätigkeit von nunmehr mehreren hundert zusätzlichen EG-Beobachtern vor. Dieser Einigung ging eine eine ultimative Forderung der EG voraus, bis zum 01.09.1991 zu einem Waffenstillstand zu kommen. Doch auch der Waffenstillstand vom 02.09.1991 wurde wieder gebrochen, als in weiten Teilen von Kroatien weiter gekämpft wurde. Schwerpunkt dieser Kämpfe war der Raum Osijek in Ostslawonien. Eine am 07.09.1991 in Den Haag eröffnete Friedenskonferenz für das bisherige Jugoslawien, unter der Teilnahme aller Konfliktparteien, brachte ebenso keine Lösung wie  eine weitere Friedenskonferenz am 05.11.1991 in Den Haag. Bis zum 23.11.1991 wurden 14 Waffenstillstände vereinbart und wieder gesprochen. Auch ein vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 25.09.1991 verhängtes Waffenembargo gegen das Gebiet des bisherigen Jugoslawien brachte keine Lösung oder Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Kämpfe in Kroatien gingen unvermindert weiter. Am 01.01.1992 stimmten Kroatien und das Präsidium der SFRJ grundsätzlich einem Friedensplan des VN-Vermittlers Cyrus Vance zu, der unter anderem vorsah, die kroatischen Gebiete West- und Ostslawoniens, Westrem (Syrmien), Krajina und Baranja zu entmilitarisieren sowie dort Friedenstruppen der Vereinten Nationen zu stationieren. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fasste am 22.02.1992 einstimmig einen entsprechenden Beschluss.  In einem Abkommen vom 02.01.1992 einigte sich die kroatische Nationalgarde und die JNA auf einen weiteren Waffenstillstand, der am darauffolgenden Tag in Kraft trat. Dieser 15. Waffenstillstand wurde in der darauffolgenden Zeit weitgehend respektiert und eingehalten. Danach kam es immer wieder zu vereinzelten Kampfhandlungen, die jedoch nicht die vorherige Intensität in Kroatien erreichten. Erst im November 1995 war der Krieg in Kroatien dann endgültig beendet.

Das Ende der SFRJ

Nach dem Ende der dreimonatigen Frist zur Aussetzung ihrer Unabhängigkeitsakte setzten die Republiken Kroatien und Slowenien am 07.10.1991 ihre Unabhängigkeitsakte mit Wirkung zum 08.10.1991 wieder voll in Kraft. Daran konnte auch die Entscheidung des jugoslawischen Verfassungsgerichtshofes vom 09.10.1991 nichts mehr ändern, wonach die Inkraftsetzungen der Unabhängigkeitsakte „in der Gesamtheit verfassungswidrig“ seien und diese daher im Rahmen seiner Entscheidung annullierte. Die EG stellte am 18.10.1991 fest, dass Jugoslawien als einheitliches Gebilde keinen Bestand mehr hatte. Ein aus Verfassungsrechtlern bestehender EG-Schiedsausschuss kam am 08.12.1991 zu dem Schluss, das sich Jugoslawien rechtlich gesehen „im Prozess der Auflösung“ befand. Slowenische und kroatische Vertreter verließen nach und nach die Bundesinstitutionen der SFRJ. Im November 1991 forderte ein aufgrund der Kampfhandlungen gebildetes Kriegskabinett, der sogenannte Oberste Kroatische Rat unter dem Vorsitz des damaligen kroatischen Staatspräsidenten Franjo Tudjman, alle Kroaten im Dienste der SFRJ auf, die Bundesinstitutionen zu verlassen und sich der Republik Kroatien zur Verfügung zustellen. Der Vorsitzende des Präsidiums der SFRJ, der Kroate Stipe Mesić, trat am 05.12.1991 und der jugoslawische Ministerpräsident, der Kroate Ante Marković, trat am 19.12.1991 zurück. Auch die Republik Slowenien zog ihre Vertreter aus den Bundesinstitutionen der SFRJ zurück. Einige slowenischen Vertreter traten bereits vorher zurück. Bereits am 18.09.1991 erklärte die Republik Makedonien als dritte jugoslawische Republik ihre Unabhängigkeit von der SFRJ. Vorausgegangen war auch hier ein Referendum, das am 08.09.1991 stattfand. Bei einer Wahlbeteiligung von 75 % sprachen sich über 90 % der wahlberechtigten Staatsbürger der Republik Makedonien für die Unabhängigkeit und Souveränität ihrer Republik aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefügen aus souveränen Staaten beizutreten. Am 22.01.1992 beschloss das Parlament der Republik Makedonien, dass alle makedonische Vertreter in den Bundesinstitutionen der SFRJ zurückgezogen werden und das makedonische Staatsbürger nicht mehr als Diplomaten oder Soldaten für die SFRJ tätig sein sollten.

Durch die Unabhängigkeitserklärung der Republik Bosnien und Herzegowina vom 03.03.1992 verließ die vierte jugoslawische Republik die SFRJ. Mit der Gründung der Bundesrepublik Jugoslawien aus den bisherigen jugoslawischen Republiken Serbien und Montenegro am 27.04.1992 endete die völkerrechtliche und staatsrechtliche Existenz der SFRJ endgültig. Slowenien und Kroatien wurden bereits am 23.12.1991 von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich anerkannt, allerdings erst mit Wirkung ab dem 15.01.1992. An diesem Tag wurden die Republiken Slowenien und Kroatien auch von allen anderen Staaten der EG und bis Ende Januar von der überwiegenden Anzahl der Staaten der internationalen Gemeinschaft völkerrechtlich anerkannt. In die Vereinten Nationen wurden Kroatien und Slowenien am 22.05.1992 aufgenommen. Die Republik Slowenien ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union (EU), die Republik Kroatien wird wahrscheinlich im Juli 2013 der EU als 28. Mitglied beitreten.