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01.07.2013: Die Republik Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union (EU)

Die Republik Kroatien ist seit dem 01.07.2013 formelles Mitglied in der Europäischen Union (EU), die nun insgesamt 28 Mitgliedsstaaten hat. Mit diesem Datum übernahm das EU-Mitglied Litauen die Präsidentschaft in der EU. Diese dauert bis zum 01.01.2014.

Zu den Feierlichkeiten anlässlich des EU-Beitritts von Kroatien kamen zahlreiche Staats- und Regierungschefs aus den Nachbarländern und den Staaten der EU sowie die Spitzen des EU-Parlaments und der EU-Kommission. Für die Bürgerinnen und Bürger fand auf dem Ban-Jelacic-Platz im Zentrum der kroatischen Hauptstadt Zagreb eine zentrale Feier mit Musik und Feuerwerk statt.

Bis zur Unabhängigkeitserklärung am 25.06.1991 war Kroatien Mitgliedsstaat in der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ). Infolge der Unabhängigkeit kam es zu einem Krieg mit der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) und serbischen Verbänden, der erst Ende 1995 formell beendet wurde.

Kroatien hat 4,4 Millionen Einwohner und ist schon in jugoslawischen Zeiten ein beliebtes Urlaubsziel gewesen. Während der Kriegszeit von 1991 bis 1995 brach der Tourismus allerdings ein. Heute ist Kroatien wieder ein beliebtes Reiseziel.

Trotz der erfolgten EU-Mitgliedschaft besteht noch weiterer Reformbedarf in Kroatien. Die Wirtschaft ist schwer angeschlagen, die Industrie liegt am Boden, die Sozialversicherungssysteme drohen zusammenzubrechen und die öffentliche Verwaltung muss modernisiert werden.

Nach Slowenien ist Kroatien der zweite ehemals jugoslawische Staat, welcher Mitglied der EU geworden ist. Mit Bulgarien sind drei von sieben südslawischen Nationen jetzt unter dem Dach der EU vereint. Mit Montenegro laufen bereits Beitrittsgespräche, die mit Serbien beginnen im Jahre 2014.

Die Republik Makedonien ist zwar bereits Beitrittskandidat, jedoch haben die Beitrittsgespräche trotz der Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen noch nicht begonnen. Grund dafür ist das EU-Mitglied Griechenland und der von dort ausgehende Namensstreit. Bosnien-Herzegowina erfüllt aufgrund seiner instabilen und unpraktikablen staatsrechtlichen Struktur die Beitrittskriterien noch nicht. Die drei staatstragenden bosnischen Völker, die Bosniaken, die Kroaten und die Serben, konnten sich noch nicht auf eine notwendige Staatsreform einigen.