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Der griechische Außenminister Nikos Kotzias zum Namensstreit mit der Republik Makedonien

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Nikos Kotzias, Griechischer Außenminister

In einem Interview mit dem griechischen Fernsehsender Alpha sagte der griechische Außenminister Nikos Kotzias zum sogenannten Namensstreit mit der Republik Makedonien, dass die Überwindung dieses Streits eine der Prioritäten in der griechischen Außenpolitik sei. Nach seiner Auffassung sei nicht der Name „Makedonien“ das Problem, sondern die dahinter stehende irredentistische Haltung. Die internationale Gemeinschaft solle mehr Druck auf die Republik Makedonien ausüben, um eine Änderung dieser irredentistischen Haltung herbeizuführen.

Die Aussage scheint zunächst zu belegen, dass sich die griechische Haltung in der Namensfrage der Republik Makedonien nicht geändert habe. Doch bei genauem Hinsehen gibt es doch eine Änderung: Nicht der Name selbst, weil aus Sicht Griechenlands Teil ihres kulturellen Erbes, sondern die damit verbundenen Haltung der Republik Makedonien sei das Problem. Auch die Haltung der Republik Makedonien wird vermehrt kritisiert. So werden das große Bauprojekt „Skopje 2014“ und die Berufung auf das antike Makedonien in einigen Teilen der makedonischen Bevölkerung skeptisch gesehen. Doch nicht jede Haltung ist irredentistisch, wie etwa die Berufung auf die makedonische Identität und der Wunsch nach Anerkennung der ethnischen Makedonier als offizielle ethnische Minderheit in Griechenland.

Die Aussage: „nicht der Name, sondern die dahinter stehende Haltung sei das Problem“ könnte einen Lösungsweg für den sogenannten Namensstreit und eine mögliche Alternative in der Lösungsfindung zur Überwindung dieses Streits andeuten.

Nicht eine Namensänderung der Republik Makedonien, sondern die inhaltliche Klärung der mit diesem Namen verbundenen strittigen Fragen und Standpunkte führen zu einer Lösung.

Eine mögliche Klärung dieser inhaltlichen Fragen und Standpunkte könnte dann in einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Griechenland und der Republik Makedonien verbindlich festgelegt und aufgrund dieses Vertrages in den Bildungssystemen dieser Vertragsstaaten umgesetzt werden. Beide Seiten könnten zur Klärung dieser Fragen und Standpunkte auch ein internationales, neutrales und unabhängiges Gremium aus entsprechenden Experten berufen.