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Republik Makedonien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei

Die Zollabfertigung bei Transporten durch und in die Republik Makedonien wird einfacher. Am 01. Juli 2015 tritt für die Republik Makedonien das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gemVV), das elektronisch über das New Computerized Transit System (NCTS) abgewickelt wird, in Kraft. Dies vereinfacht den Formalitäten im Warenverkehr zwischen der Republik Makedonien, den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), den EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) und der Türkei. Zusätzlich bedeutet diese Übereinkunft eine wesentliche Vereinfachung für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Parteien der Übereinkunft tätig sind.

Das durch die Übereinkunft festgelegte gemeinsame Versandverfahren ermöglicht unter anderem die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort anstatt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts. Um es nutzen zu können, müssen die Nutzer im jeweiligen Staat eine Sicherheitsleistung hinterlegen, welche nach Abschluss des Verfahrens wieder freigegeben wird. Haben Wirtschaftsbeteiligte bereits eine Sicherheit (Einzel- oder Gesamtbürgschaft) für die Teilnahme an dem Verfahren hinterlegt, sollten sie zügig beim zuständigen Zollamt den Geltungsbereich ihrer Bürgschaftsbescheinigung ändern lassen