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Das makedonische Verfassungsgericht prüft vorzeitige Parlamentsauflösung

Auf Antrag eines Abgeordneten der DUI (albanisch: BDI) stimmte das Verfassungsgericht der Republik Makedonien am 18. Mai 2016 einstimmig einer Überprüfung der Parlamentsauflösung vom 07. April 2016 zu. Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ruht das Wahlverfahren. Eine Entscheidung wird in einer Woche erwartet.

Bisher hat sich nur die VMRO-DPMNE unter Vorsitz von Nikola Gruevski für die Wahlen registrieren lassen. Damit würde am 05. Juni 2016 nur eine Partei zur Parlamentswahl antreten, was nicht zielführend wäre. Die SDSM, DUI und DPA (albanisch: DPSH) haben sich bisher nicht registrieren lassen und befürworten eine Verschiebung der Wahl. Diese drei Parteien haben in der Wahlkommission auch die Mehrheit, so dass eine Weiterführung des Wahlverfahrens blockiert ist.

Die Rahmenbedingungen für faire Wahlen sind noch nicht erfüllt. Zunächst müssen das Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler reformiert sowie die Unabhängigkeit der Medien und von anderen staatlichen Institutionen wieder hergestellt werden.