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Verfassungsgericht der Republik Makedonien prüft Verfassungsmäßigkeit der Sonderstaatsanwaltschaft / Opposition boykottiert bis dahin Parlamentsarbeit

Das Verfassungsgericht der Republik Makedonien prüft derzeit, ob die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft mit der makedonischen Verfassung im Einklang ist. Auf die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft hatten sich die Regierungsparteien IMRO-PPMNE und DUI (albanisch: BDI) sowie die Oppositionsparteien SDSM und DPA (albanisch: DPSH) im Juni bzw. Juli 2015 verständigt. Im September 2015 wurde eine Sonderstaatsanwältin ernannt. Die Sonderstaatsanwaltschaft soll im Falle der illegalen Abhörung von 20.000 makedonischen Bürgerinnen und Bürgern sowie in Fällen von weiteren staatlichen Verbrechen, etwa Wahlbetrug, ermitteln.

Bereits seit acht Monaten wird auf ein Urteil des Verfassungsgerichts gewartet. Besonders von Seiten der Regierungspartei IMRO-DPMNE wird die Arbeit der Sonderstaatsanwaltschaft unterlaufen. Die größte Oppositionspartei SDSM, welche die Arbeit der Sonderstaatsanwaltschaft unterstützt, boykottiert bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts die Parlamentsarbeit. Zweifellos müssen alle Vorwürfe zu Korruption und Klientelismus in geeigneter Weise aufgeklärt und auch geahndet werden. Wie immer auch das Verfassungsgericht entscheiden wird. An einer unabhängigen und objektiv ermittelnden Staatsanwaltschaft führt kein Weg vorbei. Wenn zu den bestehenden Institutionen kein Vertrauen mehr besteht, dann bleibt in der Regel nur die Schaffung einer Sonderbehörde. Dies kann auch durch die Schaffung der entsprechenden verfassungsmäßigen und sonstigen gesetzlichen Grundlagen erreicht werden.