Zum Inhalt springen

Vor 15 Jahren: Das Rahmenabkommen von Ohrid wird unterzeichnet

Am 13.08.2001 wurde das Rahmenabkommen von Ohrid vereinbart, das nach dem inner-ethnischen Konflikt in der Republik Makedonien im Jahre 2001 das staatsrechtliche Verhältnis der nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften als Angehörige der makedonischen Staatsnation  zu dieser neu justieren und gleichzeitig die gesellschaftliche Integrität der Republik Makedonien bekräftigen sollte. Das Rahmenabkommen von Ohrid ist eine Vereinbarung zwischen den beiden größten ethnisch- bzw. slawisch-makedonischen Parteien (IMRO-DPMNE bzw. VMRO-DPMNE und SDSM) auf der einen Seite und den beiden größten  Parteien der ethnisch-albanischen Gemeinschaft (DPA und PDP ) auf der anderen Seite. Konkret soll das Abkommen zu einer angemessenen Repräsentation der nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften in der Politik und Verwaltung der Republik Makedonien führen. Ein wichtiges Element dieser Vereinbarung ist das Prinzip der doppelten Mehrheiten, das neben einer normalen parlamentarischen Mehrheit auch eine zusätzliche Mehrheit unter den Abgeordneten vorsieht, welche die nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften vertreten. Des Weiteren führte diese Vereinbarung zu einer Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung, zu einer Neustrukturierung der lokalen Selbstverwaltung und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie zu zusätzlichen Rechten für die Gemeinschaften auf staatlicher und lokaler Ebene.

 

Hintergrund

Die makedonische Staatsnation besteht nach einer Volkszählung aus dem Jahr 2002 zu 64,2 % aus ethnischen bzw. slawischen Makedoniern, zu 25,2 % aus ethnischen Albanern und zu 10,6 % aus weiteren Minderheiten (Türken: 3,9 %, Roma: 2,6 %, Serben: 1,8 % und Sonstige: 2,3 %). Die Verfassung der Republik Makedonien in der Fassung vom 20.11.1991 definierte die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als konstitutive Volksgruppe und die Angehörigen der ethnisch-albanischen Gemeinschaft als eine große Minderheit in der Republik Makedonien, die über entsprechende Minderheitenrechte, nicht jedoch über weitergehende Rechte verfügen durfte. Nach der damaligen Auffassung der Angehörigen der ethnisch-albanischen Gemeinschaft bilden diese nicht nur eine Minderheit in der Republik Makedonien, sondern sind ebenso wie die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als konstitutive Volksgruppe mit entsprechend weitergehenden Rechten anzuerkennen. Die wahrnehmbaren Diferenzen zwischen der ethnisch-makedonischen Gemeinschaft und der größten nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaft führten im Jahre 2001 zu einem inner-ethnischen Konflikt. Bereits im Dezember 2000 kam es zu ersten bewaffneten Auseinandersetzungen, deren Intensität in der ersten Hälfte des Jahres 2001 zunahm. Sehr leicht hätte sich aus diesem bewaffneten Konflikt ein langjähriger ethnischer Bürgerkrieg entwickeln können.

 

Vorreiter des Aufstandes der albanischen Makedonier in der Republik Makedonien im Jahr 2001 war der Aufstand der albanischen Kosovaren in der bis dahin serbischen Provinz Kosovo in den Jahren 1997 und 1998. Die albanisch-kosovarische Befreiungsbewegung „Ushtria Clirimtare Kombetare“, kurz UCK, führte einen Krieg gegen die serbischen Sicherheitskräfte und die Armee der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) im Kosovo. Vorausgegangen war eine systematische Unterdrückung der albanischen Kosovaren, die zirka 90 % der Einwohner des Kosovo stellen, durch serbische Behörden und Sicherheitskräften seit der Aufhebung der Autonomie des Kosovo innerhalb der Republik Serbien im Jahre 1989. Von 1989 bis 1997 erfolgte der Protest im Kosovo weitgehend friedlich und passiv. Leitfigur dieses friedlichen Widerstands war Ibrahim Rugova, der auch erster Präsident des Kosovo wurde. Im Jahr 1997 wurde dieser friedliche und passive Widerstand von einem bewaffneten Konflikt zwischen der albanisch-kosovarischen Befreiungsarmee UCK sowie den serbischen und den jugoslawischen Sicherheitskräften überlagert. Im Verlauf dieses bewaffneten Konfliktes übernahm die UCK ein Dorf nach dem anderen und etablierte sich zunehmend in den neugewonnenen Gebieten. Dabei wurden die nichtalbanischen Kosovaren aus ihrer Heimat vertrieben, so wie auch im umgekehrten Fall die nichtserbischen Kosovaren durch serbische Sicherheitskräfte vertrieben wurden.  Nach zum Teil erfolglosen Verhandlungen zwischen albanisch-kosovarischen Vertretern und Vertretern der Republik Serbien im Schloss Rambouillet im Februar 1999 und auf einer Nachfolgekonferenz im März 1999 startet die NATO am 24.03.1999 Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, da der bewaffnete Konflikt nicht aufhörte. Unter dem Druck der NATO-Luftangriffe lenkte die Republik Serbien ein und das Kosovo kam am 10.06.1999 unter die vorläufige Verwaltung der Vereinten Nationen. Am 17.02.2008 erklärte sich das Kosovo einseitig für Unabhängig, wobei dieser Schritt bis heute noch umstritten ist. Allerdings erkennt mehr als die Hälfte der Staaten auf der Welt das Kosovo mittlerweile völkerrechtlich an.

 

Die ersten Übergriffe von ethnischen Albanern im Grenzgebiet zwischen dem Kosovo und der Republik Makedonien starteten gegen Ende des Jahres 2000. Dabei gingen die Rebellen genauso vor wie im Kosovo und so nahm im Januar 2001 die UCK auch in der Republik Makedonien den bewaffneten Kampf auf. Hauptsächliche Ziele waren dabei zunächst die abgelegenen Polizei- und Grenzposten in der gebirgigen Grenzregion zum Kosovo und zu Serbien, wofür die UCK im Januar 2001 auch offiziell die Verantwortung übernahm. Angeführt wurde die makedonische UCK unter anderem von Ali Ahmeti (heute Vorsitzender der albanisch-makedonischen „Demokratischen Union für Integration / DUI“ bzw. „Bashkimi Demokratik për Integrim / BDI“) und seinem Onkel Fazli Veliu, die aus dem Westen der Republik Makedonien stammen. Zunächst hielten sich die makedonischen Behörden noch zurück, doch ein Angriff der UCK auf Tetovo zirka zwei Monate später führte auch auf makedonischer Seite zu einer Mobilisierung ihrer Sicherheitskräfte. Von den zwei großen albanisch-makedonischen Parteien erhielt die UCK keinerlei Unterstützung, für die Regierung der Republik Makedonien waren die Rebellen Mitglieder der kosovarischen UCK, die von Seiten des Kosovo auf makedonisches Gebiet eindrangen. Sicher war jedoch, dass das Kosovo ein strategisches Rückzugsgebiet der makedonischen UCK vor den makedonischen Sicherheitskräften war. Als Ende April 2001 acht Angehörige der makedonischen Sicherheitskräfte von Mitgliedern der UCK getötet wurden, gingen ethnische bzw. slawische Makedonier in Bitola, Prilep und Skopje auf die Straße und zerstörten Häuser und Geschäfte der albanischen Makedonier sowie Moscheen. Nach der Tötung von makedonischen Zivilisten griffen ethnische bzw. slawische Makedonier ihrerseits zu den Waffen und attackierten Dörfer der albanischen Makedonier. Internationaler Druck und die Bereitschaft zu Kompromissen bei den Konfliktparteien führten in der Mitte des Jahres 2001 zu einem Waffenstillstand, der weitgehend eingehalten wurde. Nur noch vereinzelt kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Auch war der Rückhalt für einen bewaffneten Konflikt bei den albanischen Makedoniern deutlich geringer als bei den albanischen Kosovaren im Kosovo, so dass der Wunsch nach einer friedlichen Lösung in der Bevölkerung überwog. Verhandlungen zwischen den Konfliktpartien unter internationaler Vermittlung führten schließlich zum Rahmenabkommen von Ohrid.

 

Das Rahmenabkommen von Ohrid

Unter Vermittlung der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nahmen die zwei größten Parteien der ethnischen-makedonischen Gemeinschaft sowie die zwei größten Parteien der albanisch-makedonischen Gemeinschaft Gespräche zur Lösung des ethnischen Konfliktes auf. Auf Seiten der ethnischen Makedonier waren dies die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die mazedonische nationale Einheit / IMRO-DPMNE“ (Vnatrešna Makedonska Revolucionarna Organizacija – Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo / VMRO-DPMNE) unter der Führung von Ljubčo Georgijevski sowie die „Sozialdemokratische Union Makedoniens“ (Socijaldemokratski Sojuz na Makedonija / SDSM) unter der Führung von Branko Crvenkovski und auf Seiten der Angehörigen der ethnisch-albanischen Gemeinschaft waren dies die „Albanische Demokratische Partei / DPA“ (Partia Demokratike Shqiptare / DPSH) unter der Führung von Arben Xhaferi sowie die „Partei der demokratische Prosperität“ (Partija za Demokratski Prosperitet / PDP bzw. Partie e Prosperitetit Demokratik)  unter der Führung  von Imer Imeri. Spezielle Repräsentanten der EU und der USA waren Francois Lëotard und James. W. Pardew.  Des Weiteren nahm der damalige makedonische Präsident Boris Trajkovski an den Gesprächen teil. Alle oben genannten Vertreter waren auch Unterzeichner des Rahmenabkommens von Ohrid, das zunächst eine reine politische Vereinbarung war und erst noch staatsrechtlich umgesetzt werden musste.  Umgesetzt wurde dieses Rahmenabkommen durch eine umfangreiche Änderung der Verfassung der Republik Makedonien sowie dem Erlass von entsprechenden Gesetzen. Das Rahmenabkommen von Ohrid besteht aus einer Rahmenvereinbarung sowie drei Anhängen. In der Rahmenvereinbarung, die aus 9 Abschnitten besteht, werden die Grundsätze der Übereinkunft festgelegt. Demnach ist die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Makedonien sowie ihr Charakter als multi-ethnischer Staat zu wahren. Alle Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien müssen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft ihre in der Verfassung festgelegten Rechte gemessen an internationalen Standards wahrnehmen können. Auf lokaler Ebene müssen die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien ihre demokratischen Rechte in Form einer lokalen Selbstverwaltung wahrnehmen und verwirklichen können. Das Ende des inner-ethnischen Konfliktes wird ebenso definiert wie die Grundsätze der Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung. Angehörige der ethnischen Gemeinschaften müssen ihrem Anteil entsprechend angemessen in staatlichen Institutionen und ohne Diskriminierung repräsentiert werden. Spezielle parlamentarische Prozeduren sollen die Rechte dieser Gemeinschaften besonders schützen. So ist bei bestimmten parlamentarischen Entscheidungen, die die Gemeinschaften in besonderem Maße betreffen, sowohl eine normale parlamentarische Mehrheit als auch eine Mehrheit unter den Abgeordneten der nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften notwendig (Prinzip der doppelten Mehrheit). Grundsätzliche Festlegungen zur Verwendung der Sprachen und der Symbole der Gemeinschaften zusätzlich zur makedonischen Sprache und zu den makedonischen Symbolen runden die Rahmenvereinbarung ab. Die letzten beiden Abschnitte der Rahmenvereinbarung regeln die weitere Implementierung und Konkretisierung dieser Rahmenvereinbarung.

 

Die Konkretisierung der Rahmenvereinbarung erfolgt in den Anhängen A, B und C, die fester und vollwertiger Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind. Im Anhang A zum Rahmenabkommen von Ohrid wurden die notwendigen Änderungen der Verfassung der Republik Makedonien zur Umsetzung der Vereinbarung genau festgelegt. Die zur Umsetzung der Vereinbarung notwendigen Veränderungen betrafen gemäß dem Anhang A des Rahmenabkommens die Präambel   sowie die Artikel 7, 8, 19, 48, 56, 69, 77, 78, 84, 86, 104, 109, 114, 115 und 131 der Verfassung der Republik Makedonien.

 

Die vier Vorsitzenden der größten makedonischen Parteien und der damalige Präsident unterzeichnen das Rahmenabkommen von Ohrid am 13. August 2001.

Im Anhang B zum Rahmenabkommen wurden die notwendigen gesetzlichen Modifikationen zur Umsetzung der Vereinbarung definiert. So musste vor allem die lokale Selbstverwaltung innerhalb der Republik Makedonien unter der besonderen staatsrechtlichen Beirücksichtung der Gemeinschaften neu definiert werden. Die Grenzen von bestimmten kommunalen Gebietskörperschaften wurden neu gezogen und die Selbstverwaltungsrechte auf lokaler Ebene gestärkt.  Kommunale Gebietskörperschaften, mit einem bestimmten Anteil von Angehörigen der nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften, erhielten zusätzliche Rechte und Kompetenzen. Diese Rechte betreffen vor allem die Verwendung der Sprachen von Angehörigen der Gemeinschaften bei der staatlichen Verwaltung, insbesondere bei den Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Ab einem bestimmten Anteil von Angehörigen der Gemeinschaften an der Gesamtbevölkerung innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft darf die Sprache dieser Angehörigen neben der makedonischen Staatssprache als weitere Amtssprache verwendet werden. In der Verfassung der Republik Makedonien wurde hierfür ein notwendiger Anteil von 20 % festgelegt. Die entsprechenden Regelungen für nicht-ethnisch-makedonische Gemeinschaften gelten auch auf Republiksebene. Auf dieser Ebene wird das Quorum von 20 % an der makedonischen Gesamtbevölkerung ausschließlich von den Angehörigen der ethnisch-albanischen Gemeinschaft erreicht. Zu der Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung  und der Übertragung von staatlichen Kompetenzen auf Trägern der lokalen Selbstverwaltung gehören auch eine höhere Finanzautonomie sowie ein klar definierter Anteil von Angehörigen der Gemeinschaften an der staatlichen und lokalen Verwaltung. Das betrifft alle öffentlichen Einrichtungen auf staatlicher und kommunaler Ebene. So muss zum Beispiel bei den staatlichen oder kommunalen Behörden, bei der Polizei oder bei den Offizieren der makedonischen Streitkräfte  immer ein bestimmter Anteil von Angehörigen der Gemeinschaften gestellt werden. Die Angehörigen der Gemeinschaften müssen bei allen Stellenbesetzungen im öffentlichen Bereich mit einem genau festgelegten Anteil berücksichtigt werden. Es wurden Maßnahmen getroffen, um eine angemessene Repräsentation der Angehörigen der Gemeinschaften im makedonischen Parlament zu erreichen.  Im Anhang C zum Rahmenabkommen sind Einzelheiten zur Implementierung der Vereinbarung  sowie vertrauensbildende Maßnahmen festgelegt worden.

 

Fazit

Die Angehörigen der ethnischen Gemeinschaften als Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien haben im Jahr 2001 festgestellt, dass ein bewaffneter Konflikt zur Lösung von inner-ethnischen Konflikten in der Republik Makedonien keine geeignete Option darstellt und dies im Rahmenabkommen von Ohrid bekräftigt.

 

Das Rahmenabkommen von Ohrid ist ein geeigneter Kompromiss, um zu einem Ausgleich zwischen ethnischen Gemeinschaften zu kommen. Nach der Implementierung des Rahmenabkommens von Ohrid  spricht die Verfassung der Republik Makedonien von den Bürgerinnen und Bürgern der Republik Makedonien, die aus dem makedonischen Volk (ethnische bzw. slawische Makedonier) und aus dem innnerhalb der Grenzen der Republik Makedonien lebenden Volk der Albaner (albanische Makedonier), Türken, Vlahen, Serben, Roma, Bosnier und anderer Völker bestehen. Somit sind formell alle in der Republik Makedonien lebenden Völker konstitutive Bestandteile der makedonischen Staatsnation. Von Minderheiten wird aus Sicht der makedonischen Verfassung ebenfalls nicht mehr gesprochen. Etnische Gruppen bzw. Nationalitäten bilden verfassungsrechtlich anerkannte Gemeinschaften. Die kulturellen Rechte dieser Gemeinschaften werden verfassungsrechtlich garantiert und geschützt. Bei einem Mindestanteil der Angehörigen einer Gemeinschaft von 20 % an der Gesamtbevölkerung in den lokalen Gebietskörperschaften oder auf Republiksebene werden diesen zusätzliche Rechte zuerkannt. So darf z.B im offiziellen Verkehr neben der makedonischen Sprache auch die Sprache der Angehörigen der Gemeinschaft oder im Unterricht an den Schulen verwendet werden. Auch auf der Republiksebene verfügen die Angehörigen der Gemeinschaften über entsprechende und weitere besondere durch die Verfassung garantierten Rechte. So ist z.B. bei bestimmten Parlamentsbeschlüssen sowohl eine Mehrheit unter allen Abgeordneten des Parlaments als auch unter den Abgeordneten, die aus den nicht-ethnisch-makedonischen Gemeinschaften kommen, notwendig. In allen öffentlichen Einrichtungen sind die Angehörigen der Gemeinschaften ihrem Anteil gemäß zu berücksichtigen.

 

Mit diesem Rahmenabkommen dürfte eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Bürgergesellschaft innerhalb der Republik Makedonien gelegt worden sein. Diese fortzuentwickeln liegt in der Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien bzw. aller in ihr lebenden Völker.