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Vorgezogene Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Türkei

In der Türkei finden am 24. Juni 2018 vorgezogene Parlamentswahlen statt. Diese finden erstmals auf Basis der am 16. April 2017 durch ein Referendum geänderten türkischen Verfassung statt. Aufgrund dieser Verfassungsänderung wird mit diesen Wahlen ein Präsidialsystem in Kraft treten, nach dem der türkische Staatspräsident sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und gegenüber den anderen Staatsgewalten mit deutlich mehr Macht ausgestaltet ist. Allerdings werden Parlament und Staatspräsident seit der Verfassungsänderung immer zusammen gewählt, auch bei vorgezogenen Wahlen.

Regulär hätten die türkischen Parlaments- und Präsidentenwahlen erst im November 2019 stattfinden müssen und auch sollen. Nun verkündete Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan einen neuen Wahltermin und zwar schon bald: „Wir haben entschieden, dass die Wahlen am 24. Juni 2018 stattfinden.“ Diese Worte ließ die politische Temperatur in der Türkei ansteigen. Erst ein Tag zuvor hatte der Vorsitzende der Nationalisten-Partei MHP, Devlet Bahceli, gefordert, den Wahltermin von November 2019 auf Ende August 2018 vorzuziehen. Das galt schon als ambitioniert. Bahceli hatte das mit der aktuellen Situation der Türkei begründet. Es sei „nicht angemessen und nicht möglich“, dass die Türkei „im momentanen Zustand geduldig“ bis zum 3. November 2019 warte, so der MHP-Chef.