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Fristen für die Implementierung des neuen Staatsnamens „Republik Nord-Makedonien“

Seit dem 12. Februar 2019 heißt die Republik Makedonien allgemein und uneingeschränkt (erga omnes) „Republik Nord-Makedonien“.

Bereits auf Tag darauf wurde am Grenzübergang Evzonoi /Gevgelija ein neues Schild mit der Bezeichnung „Republik Nord-Makedonien“ angebracht und das Schild mit der bisherigen Bezeichnung „Republik Makedonien“ abmontiert. Innerhalb von drei Tagen seit Inkrafttreten des neuen Staatsnamens „Republik Nord-Makedonien“ muss dieser an allen Grenzstationen, Flughäfen und bei Internetauftritten von staatlichen Institutionen uneingeschränkt Anwendung finden. In einem Zeitraum von drei Wochen seit Inkrafttreten der neuen Staatsbezeichnung muss diese an allen öffentlichen Gebäuden und bei den Botschaften im Ausland uneingeschränkte Anwendung finden.

Auf den Fahrzeug-Kennzeichen muss bis Mitte März 2019 das bisherige Kürzel „MK“ („für Makedonien“) durch „NMK“ („für Nord-Makedonien“) ersetzt werden. Auf den bisherigen Kennzeichen wird das Kürzel MK einfach durch einen Aufkleber mit NMK überklebt. Neue Kennzeichen werden nur mit dem neuen Kürzel NMK herausgegeben. Die Straßenbeschilderung muss innerhalb von zwei Monaten seit Inkrafttreten der neuen Staatsbezeichnung mit dieser versehen werden.

Innerhalb von sechs Monaten seit Inkrafttreten der neuen Staatsbezeichnung „Republik Nord-Makedonien“ muss festgeschrieben sein, welche Denkmäler der antiken Kultur und Geschichte Griechenlands zugerechnet werden. Diese Denkmäler müssen dann mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sein. Im gleichen Zeitraum müssen sämtliche Flaggen mit dem „Stern von Vergina“ aus der Öffentlichkeit der Republik Nord-Makedonien entfernt worden sein. Spätestens nach einem Jahr muss die Republik Nord-Makedonien neue Geldscheine mit der neuen Staatsbezeichnung im Umlauf bringen. Nach fünf Jahren müssen alle Banknoten ausgetauscht sein.