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Vor einem Jahr: Der neue Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ tritt in Kraft

Seit einem Jahr heißt die Republik Makedonien im völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verkehr uneingeschränkt („erga omnes“) „Republik Nord-Makedonien“. Der seit Mai 1991 zwischen Griechenland und der Republik Makedonien bestehende Streit um den Namen „Makedonien“ wurde damit formell beendet. In Kraft getreten ist der Name „Republik Nord-Makedonien“ aufgrund einer entsprechenden Änderung der Verfassung der Republik Makedonien bzw. Republik Nord-Makedonien am 12. Februar 2019. Nachfolgend einer ausführliche Darstellung der Thematik und aller damit verbundenen Fragen.

Hintergrund

Nach einer jahrelangen Pause wurden die Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien am 19. Januar 2018 wieder aufgenommen und die Verhandlungen zur Lösung des Streits um den Namen intensiviert. Sie waren schwierig und standen zeitweise vor dem Scheitern. Im Mai 2018 schien sich zunächst eine Einigung auf den Namen „Republik Ilinden-Makedonien“ („Ilindenska Republika Makedonija“) abzuzeichnen, doch wurde dieser Ansatz aufgrund von Widerständen bei beiden Parteien nicht weiter verfolgt. Der Durchbruch kam am 12. Juni 2018, als die Ministerpräsidenten Griechenlands (Alexis Tsipras) und der Republik Makedonien (Zoran Zaev) eine Einigung erzielten. Mit der Unterzeichnung des sogenannten Abkommens von Prespa, benannt nach dem Ort der Unterzeichnung, am 17. Juni 2018 durch den griechischen Außenminister Nikos Kotzias und den makedonischen Außenminister Nikola Dimitrov wurde diese Einigung durch einen völkerrechtlichen Vertrag formell bekräftigt.

Der Prespa-Vertrag wurde durch eine Änderung der makedonischen Verfassung vom 11. Januar 2019 und durch die Ratifikation im griechischen Parlament am 25. Januar 2019 völkerrechtlich wirksam implementiert. Der Verfassungsänderung in der Republik Makedonien stimmten 81 von 120 Abgeordneten zu, womit die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Im griechischen Parlament stimmten 153 von 300 Abgeordneten dem Prespa-Vertrag zu, womit auch dort die notwendige absolute Mehrheit erreicht wurde. Aufgrund dieses nun völkerrechtswirksamen Vertrages heißt die Republik Makedonien seit dem 12. Februar 2019 im völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verkehr nun uneingeschränkt („erga omnes“) „Republik Nord-Makedonien“. Die makedonische Nationalität und Sprache wird als „Makedonisch“ anerkannt. Im Vertrag wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Gegenseitig anerkannt wird, dass hinter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext, als der der Republik Nord-Makedonien. Ein gemeinsamer, interdisziplinärer Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen wurde eingerichtet, um die objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.

Zum Staatsnamen „Republik Nord-Makedonien“

Der seit einem Jahr gültige neue Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ lautet auf Englisch „Republic of North Macedonia“ und in der Kurzschreibweise „North Macedonia“. Übersetzt ins Deutsche würde der Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ bzw. „Nord-Makedonien“ oder „Republik Nordmakedonien“ bzw. „Nordmakedonien“ lauten. Letztere Schreibweise ohne Bindestrich wird auch im offiziellen amtlichen Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden. Nach Vorgaben des makedonischen Außenministeriums soll die Bindestrich-Schreibweise „Nord-Makedonien“ verwendet werden. Im Griechischen lautet der neue Name „Δημοκρατία της Βόρειας Μακεδονίας” („Dimokratía tis Vóreias Makedonías“) bzw. „Βόρεια Μακεδονία” („Vóreia Makedonía“) und im Makedonischen „Република Северна Македонија“ („Republika Severna Makedonija“) bzw. „Северна Македонија“ („Severna Makedonija“). Der neue Staatsname gilt für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“). Er ersetzt vollständig die bisherige verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ und die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemaligen Jugoslawische Republik Makedonien“.

Es ist nach meiner Auffassung nicht ersichtlich, warum ein zusammengesetzter Name mit geografischer Spezifizierung überhaupt notwendig ist. Auch mit der bisherigen verfassungsmäßigen Bezeichnung „Republik Makedonien“ wäre eine ausreichende Abgrenzung zur griechischen Region Makedonien und ihrer Bevölkerung möglich. Auf der einen Seite die „Republik Makedonien“ als einziges Völkerrechtssubjekt, auf der anderen Seite die griechischen Regionen „Westmakedonien“, „Zentralmakedonien“ und „Ostmakedonien-Thrakien“ als völkerrechtliche Bestandteile Griechenlands. Die neue Staatsbezeichnung mit geografischer Spezifizierung, Republik Nord-Makedonien, führt eher zu mehr als zu weniger Missverständnissen in der makedonischen Frage. Denn es entsteht so noch mehr der Eindruck eines geteilten Ganzen (wie z.B. im Falle von Nord- und Süd-Korea oder Nord- und Süd-Zypern). Hingegen wären die kulturellen Unterschiede zwischen der griechischen Region Makedonien bzw. den griechischen Makedoniern und der Republik Nord-Makedonien bzw. den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern aus dem Staatsnamen erst recht nicht mehr ersichtlich. Auch wenn der neue Staatsname ein symbolträchtiges Zugeständnis an Griechenland war, ein wirklicher Gewinn für Griechenland ist er nicht.

Aus Sicht des Völkerrechts stellt im Übrigen die Verwendung eines Namens, der zugleich auch als Name eines anderen Staates oder einer Region innerhalb eines anderen Staates verwendet wird, kein Problem dar. Beispiele hierfür sind die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo (zwei Völkerrechtssubjekte), das Großherzogtum Luxemburg (Völkerrechtssubjekt) und die belgische Provinz Luxemburg oder auch die Aserbaidschanische Republik (Völkerrechtssubjekt) und die iranische Provinz Aserbaidschan. Dies kommt regelmäßig in den Fällen vor, wo eine historisch gewachsene geografische Region mit einem bestimmten Namen auf mehrere Staaten verteilt ist. Liegt der entsprechende Staat vollständig in dieser Region, kann es auch seine völkerrechtliche bzw. staatsrechtliche Bezeichnung vom Namen dieser Region ableiten (Territorialableitung). Liegen nur Teile eines Staates in einer bestimmten Region, werden die entsprechenden Provinzen dieses Staates nach dieser Region benannt. Im Falle der geografischen Region Makedonien und der an ihr beteiligten Staaten sollte dies nicht anders gehandhabt werden. Demnach würde die Republik Makedonien aus völkerrechtlicher Sicht zu Recht den Namen Makedonien tragen, ohne die völkerrechtlichen Rechte Griechenlands zu verletzten.

Es ist daher möglich, dass eines Tages der Name „Republik Nord-Makedonien“ zwischen dieser und Griechenland wieder zur Disposition stehen wird. Es könnte daher sehr gut möglich sein, dass irgendwann im Rahmen von Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien wieder zur ursprünglichen Bezeichnung „Republik Makedonien“ zurückgekehrt wird.

Leitlinien zur Verwendung der Begriffe „Nord-Makedonien“ und „Makedonien“

Anbetracht der erfolgten Änderung des offiziellen Namens von Republik Makedonien zu Republik Nord-Makedonien gab das Außenministerium der Republik Nord-Makedonien nachfolgende Leitlinien für das Schreiben von Informationen über die Republik Nord-Makedonien in Übereinstimmung mit dem Prespa-Abkommen heraus. Aufgrund des Prespa-Abkommens und dessen Umsetzung gilt folgendes:

  • Der offizielle Staatsname ist „Republik Nord-Makedonien“ bzw. in Kurzform „Nord-Makedonien
  • Nationalität: „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien
  • Amtssprache: „Makedonische Sprache
  • Ländercodes: „MK“ und „MKD“ (Nur auf Kraftfahrzeugkennzeichen: „NM“ oder „NMK“)
  • Das Adjektiv „Makedonisch“ wird verwendet, wenn auf die ethnische und kulturelle Identität der Menschen sowie ihre Sprache, ihre Kultur, ihre Geschichte, ihr Erbe, ihr Territorium und anderen Eigenschaften Bezug genommen wird. Diese Begriffe unterscheiden sich in diesem Zusammenhang inhaltlich deutlich von den gleichnamigen Begriffen, welche in Griechenland für ihre nördliche Region Makedonien und ihre Bewohner verwendet werden.

Richtige Beispiele: Makedonische ethnische Identität, Makedonische Sprache, Makedonische Kultur, Makedonisches Gebiet, Makedonische Leute, Makedonier, ethnische Makedonier, Makedonische Geschichte Makedonische Berge, Makedonische Literatur; das makedonische kyrillische Alphabet, Makedonisches Essen, Makedonische Kirchen, usw.

Falsche Beispiele: Andere Adjektive wie Nord-Makedonisch, Nord-Makedonier, N. Makedonisch, N. Makedonier, Nord-Makedonischer Wein, Nord-Makedonische Ethnie, Nord-Makedonische Kultur, Nord-Makedonische Geschichte, Nord-Makedonische Sprache, usw.

Die adjektiven Bezeichnungen des Staates, seiner offiziellen Organe und anderer öffentlicher Körperschaften sowie privater Körperschaften und Akteure, die mit dem Staat verbunden sind und/oder von diesem finanziell unterstützt werden, sind gesetzlich festgelegt und sollen lauten: „Republik Nord-Makedonien“ bzw. „Nord-Makedonien“.

Korrekte Beispiele für den Staat, seine offiziellen Stellen und andere öffentliche Einrichtungen: Parlament der Republik Nord-Makedonien bzw. Parlament von Nord-Makedonien, Präsident der Republik Nord-Makedonien bzw. Präsident von Nord-Makedonien, Regierung der Republik Nord-Makedonien bzw. Regierung von Nord-Makedonien, Außenminister der Republik Nord-Makedonien, Verteidigungsminister von Nord-Makedonien, Nord-Makedonische Gemeinde Ohrid, die Universität von St. Cyril und Methodius von Nord-Makedonien, usw.

Eine falsche Schreibweise wäre in Verbindung mit den Adjektiven Nord-Makedonisch, N. Makedonisch, Makedonisch, makedonisch, usw. gegeben. Beispiele für falsche Schreibweisen: Nord-Makedonisches Parlament, Nord-Makedonischer Präsident, Nord-Makedonische Regierung, Nord-Makedonischer Außenminister, makedonischer Verteidigungsminister, usw.

Das Adjektiv für andere Bereiche kann auch „Makedonisch“ sein. Richtige Beispiele hierfür wären: Die makedonische Wirtschaft, der Gesundheitssektor der Republik Nord-Makedonien, Makedonische Kunst, Makedonische Musik, Makedonische Landwirtschaft, Makedonische Architektur, die Lebensmittelindustrie in Nord-Makedonien, usw.

Ein falsches Adjektiv wäre in diesem Zusammenhang: „Nord-Makedonisch“ bzw. „nord-makedonisch“. Beispiele für die falsche Schreibweise wären: Die nord-makedonische Wirtschaft, der nord-makedonische Gesundheitssektor, Nord-Makedonische Kunst, Nord-Makedonische Musik, Nord-Makedonische Landwirtschaft, Nord-Makedonische Architektur, die nord-makedonische Lebensmittelindustrie, usw.

Die falschen Schreibweisen sollen nicht verwendet werden. Ausschließlich die hier als korrekt aufgeführten Schreibweisen sollen Anwendung finden! In der deutschen Übersetzung ist nach Auffassung des Außenministeriums der Republik Nord-Makedonien überdies die Bindestrichschreibweise „Nord-Makedonien“ und nicht die zusammengesetzte Schreibweise „Nordmakedonien“ zu verwenden.

Die Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ nach dem Prespa-Abkommen

Das Prespa-Abkommen beendet formell den Kulturstreit um „Makedonien“ und beinhaltet mehr als die umstrittene Änderung des Staatsnamens von „Republik Makedonien“ zu „Republik Nord-Makedonien“. Die nun implementierte Lösung hat folgende Eckpunkte:

  • Die Republik Makedonien heißt nun offiziell „Republik Nord-Makedonien“. Dieser Name ersetzt vollständig sowohl den bisherigen verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ und gilt uneingeschränkt für den allgemeinen Gebrauch („erga omnes“). Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
  • Griechenland erkennt die makedonische Sprache unter der Bezeichnung „Makedonisch“ an. Im Prespa-Vertrag ist jedoch vermerkt, dass es sich hierbei um eine südslawische Sprache handelt, welche nichts mit der nicht mehr existierenden antiken makedonischen Sprache zu tun hat.
  • Griechenland akzeptiert die Bezeichnung der Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“.
  • Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Nord-Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation. Im Ergebnis erkennt Griechenland damit eine makedonische Nation an.
  • Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen wurden auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert. Diese Änderungen bekräftigen, dass die Republik Nord-Makedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat und sich nicht in deren innere Angelegenheiten einmischen wird.
  • Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck haben Griechenland und die Republik (Nord-)Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen eingerichtet. Dieser soll eine objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
  • In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“ „Makedonisch“ und „makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik (Nord-)Makedonien. Die Republik Nord-Makedonien darf sich nicht auf den kulturellen und historischen Kontext zu Makedonien beziehen, welcher der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet wird. So werden z.B. im Ergebnis das antike Makedonien und die antiken Makedonier der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet.
  • Die kommerzielle Verwendung der oben genannten Bezeichnungen (z.B. als Handelsnamen und Handelsmarken) soll im Rahmen eines Dialoges geklärt werden. Dazu wird ein paritätisch organisiertes Expertengremium im Rahmen der Europäischen Union (EU), unter Beteiligung der Vereinten Nationen (UN) und der „Internationalen Organisation für Normung“ („ISO“), eingerichtet, welches im Jahr 2019 seine Arbeit aufnimmt.
  • Griechenland gibt die Blockade gegen eine Mitgliedschaft der Republik Nord-Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO ausdrücklich auf und unterstützt diese Mitgliedschaften aktiv.
  • Die bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien werden auf verschiedenen Gebieten (u.a. Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, Sicherheit) ausgebaut und vertieft.

Persönliche Anmerkungen

Sowohl meine seit 2008 veröffentlichten Lösungskonzepte zum Kulturstreit um Makedonien und des daraus resultierenden Namensstreits als auch die von Goran Popcanovski und mir gemeinsam im Jahre 2009 erarbeiten und veröffentlichten Lösungskonzepte sehen als zentrale Kernpunkte vor:

  • Die objektiv-wissenschaftliche Klärung von kulturellen und geschichtlichen Sachverhalten durch einen Expertenausschuss unter Beteiligung der betroffenen Parteien,
  • Die Umsetzung dieser objektiv-wissenschaftlichen Klärung im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Informationspolitik der betroffenen Parteien,
  • Die formelle und materielle (inhaltliche) Differenzierung der Begriffe „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ nach örtlichen, zeitlichen, kulturellen, geschichtlichen und personellen Kriterien.
  • Die gegenseitige Achtung und Anerkennung der bestehenden völkerrechtlichen Grenzen, der territorialen Integrität und Souveränität der beteiligten Staaten.

Diese Punkte wurden im Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 vollständig berücksichtigt und werden von nun an von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien praktiziert. Für Goran Popcanovski und für mich sind damit die wesentlichen Ziele unserer Arbeit an der Überwindung des Kulturstreits um „Makedonien“ und des daraus resultierenden Namensstreits erreicht worden. Die geografische Spezifizierung „Nord“ im Staatsnamen der Republik Nord-Makedonien halten wir weiterhin für nicht notwendig, da diese entgegen der griechischen Auffassung nicht zur Klärung der makedonischen Frage beiträgt und eher zu mehr Missverständnissen in dieser Frage führt. Eines Tages dürfte daher zumindest die Chance bestehen im Rahmen von Verhandlungen wieder einvernehmlich zur Bezeichnung „Republik Makedonien“ zurückzukehren. Fazit: Das Prespa-Abkommen und dessen Umsetzung sind historische, grundlegende und mutige Schritte den Kulturstreit um „Makedonien“ endgültig zum Wohle aller Beteiligten zu überwinden.