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Von der Parlamentswahl zur Regierungsbildung – so geht es formell weiter

Am 15. Juli 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger der Republik Nord-Makedonien ein neues Parlament gewählt. Eine klare Mehrheit für eines der politischen Lager gab es hierbei nicht. Sowohl die SDSM im Verbund mit der Allianz der Albaner als auch die VMRO-DPMNE streben die Bildung einer Regierung an. Entscheidend dürfte sein, welches Lager zusammen mit weiteren Parteien eine Koalition mit Regierungsmehrheit bilden kann.

Den formellen Weg gibt die Verfassung der Republik Nord-Makedonien vor. Gemäß Artikel 63 Absatz 1 muss das Parlament spätestens 20 Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Dazu wird es vom Präsidenten des vorherigen Parlaments einberufen. Wenn diese Einberufung nicht erfolgen sollte müssen gemäß Artikel 63 Absatz 2 die neugewählten Abgeordneten am 21. Tag nach der Wahl selbst zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. Auf der konstituierenden Sitzung wählt das Parlament auch eine neue Parlamentspräsidentin bzw. einen neuen Parlamentspräsidenten.

Nach der konstituierenden Sitzung muss der Staatspräsident gemäß Artikel 90 Absatz 1 der Verfassung innerhalb von 10 Tagen eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten der Parteien mit der Regierungsbildung beauftragen. Die bzw. der Beauftragte hat dann gemäß Artikel 90 Absatz 2 innerhalb von 20 Tagen ein Regierungsprogramm aufstellen und die Regierungszusammensetzung vorzuschlagen. Schafft es die bzw. der Beauftragte nicht eine Regierung mit einem Programm aufzustellen, so vergibt der Staatspräsident den Auftrag zur Regierungsbildung an eine andere Kandidatin bzw. einen anderen Kandidaten der Parteien.

Auf Vorschlag der bzw. des Beauftragten und aufgrund des Regierungsprogramms wählt das Parlament gemäß Artikel 90 Absatz 3 der Verfassung mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Regierung der Republik Nord-Makedonien.