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Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina greift in Gesetzgebung ein

Am 23.07.2021 hat der Hohe Repräsentant für Bosnien-Herzegowina, Valentin Inzko, aufgrund seiner Befugnisse Änderungen am bosnisch-herzegowinischen Strafgesetzbuch vorgenommen. Aufgrund dieser Änderungen stehen die Verherrlichung verurteilter Kriegsverbrecher, die Leugnung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe. Bisher sind alle entsprechenden Gesetzesinitiativen im Rahmen der bosnisch-herzegowinischen Institutionen am Widerstand der Nationalisten gescheitert. Der Hohe Repräsentant begründete seine Maßnahmen wie folgt: „Das Fehlen von Anerkennung, Rechenschaftspflicht und Rechtsschutz für Opfer von Massenverbrechen und systematischem Missbrauch hat katastrophale Folgen für die Gesellschaft. Hassreden, die Verherrlichung von Kriegsverbrechern und Revisionismus, also das offene Leugnen von Völkermord und Kriegsverbrechen, verhindern eine gemeinsame Sicht auf die Vergangenheit der Gesellschaft, stellen eine wiederholte Demütigung der Opfer und ihrer Angehörigen dar, verlängern die Ungerechtigkeit und gefährden die interethnischen Beziehungen“

Fraglich bleibt trotz dieser Maßnahmen, ob die geänderten Gesetzes von den bosnisch-herzegowinischen Institutionen umgesetzt werden. In diesen dominierenden weiterhin nationalistische Kräfte, welche nur das Wohl ihrer Volksgruppe im Auge haben und sich überhaupt nicht für eine aus allen Nationalitäten bestehende bosnisch-herzegowinische Zivilgesellschaft einsetzen. Hier würde es aktiver und durchsetzender Maßnahmen von Seiten der internationalen Gemeinschaft bedürfen. Gerade diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine funktionierende Zivilgesellschaft, weitgehend frei von Hass und Klientelismus, aufzubauen.

Der Hohen Repräsentant für Bosnien und Herzegowina repräsentiert aufgrund des Dayton-Vertrages vom 14.12.1995 zur Beendigung des ethnischen Krieges (1992 – 1995) in Bosnien und Herzegowina und der zugehörigen Resolution 1031 des UN-Sicherheitsrates vom 15.12.1995 die internationale Gemeinschaft in Form der Vereinten Nationen (UN) in Bosnien und Herzegowina. Er hat weitgehende Befugnisse, so kann er Gesetze erlassen und ändern, demokratisch gewählte staatliche Funktionsträger jeden Ranges absetzen und neue Verwaltungsstrukturen schaffen.

Anfangs machten die Hohen Repräsentanten von ihren Befugnissen rege Gebrauch. Doch zunehmend ging die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für Maßnahmen in Bosnien und Herzegowina zurück. Da sich die Macht des Hohen Repräsentanten auch auf die tatsächliche Unterstützung der internationalen Gemeinschaft gründet, griff dieser aufgrund der Rahmenbedingungen immer weniger in die Politik von Bosnien und Herzegowina ein, obwohl es durchaus notwendig gewesen wäre. Der derzeitige Amtsinhaber ist Valentin Inzko, welcher am 26.03.2009 berufen wurde. Er wird am 01.08.2021 von Christian Schmidt abgelöst.