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Die sogenannte Namensfrage Makedoniens ist nicht geklärt, wenn sie nicht gerecht geklärt ist!

Die sogenannte Namensfrage Makedoniens ist nicht geklärt, wenn sie nicht gerecht geklärt ist!

Hintergrund

Vor einem Jahr ging das Makedonisch-Griechische-Projekt an den Start. Ziel dieses Projektes ist eine rationale Klärung der Namensfrage der Republik Mazedonien und eine Lösung des sogenannten Namensstreits auf Basis des Völkerrechts. Der sogenannte Namensstreit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien (Ehemalige Jugoslawischen Republik Mazedonien) ist ein inhaltlicher Streit über die historische und materielle Bedeutung der Begriffe Mazedonien und Mazedonier. Es geht bei diesem Namensstreit nicht primär um eine geographische Abgrenzung zwischen der Republik Mazedonien als Völkerrechtssubjekt und der griechischen Region Mazedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik. Die bisherigen Lösungsversuche zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien im Rahmen der Vereinten Nationen drehen sich um geographische Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Mazedonien und um die Frage inwieweit dieser geänderte Name dann von Seiten der Republik Mazedonien verwendet werden muss. Die Hellenische Republik verlangt von der Republik Mazedonien eine uneingeschränkte und universelle Verwendung dieses geänderten Namens; die Republik Mazedonien ist nur bereit diesen geänderten Namen im bilateralen Verkehr mit der Hellenischen Republik und in ein paar weiteren Ausnahmefällen zu verwenden. Im Prinzip wird seit zirka 18 Jahren erfolglos versucht auf diese Weise eine Lösung zu finden. Der aktuellste Vorschlag ist der Name „Republik Nord-Mazedonien“. Die ethnischen oder slawischen Mazedonier sollen im Rahmen dieses Vorschlags als „Bürger Nord-Makedoniens“ definiert werden und die Sprache als „Makedonski“ bezeichnet werden. Der sogenannte Namensstreit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien besteht seit 1991. Die Lösungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen unter dem VN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz finden seit 1994 statt und sind bisher erfolglos verlaufen.

Die bisherigen Lösungsversuche können nach meiner Auffassung weder im Interesse der Hellenischen Republik noch im Interesse der Republik Mazedonien liegen.

Das antike Mazedonien und die Hellenische Republik

Das antike Mazedonien und die antiken Mazedonier werden nach der mehrheitlichen Auffassung der entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der antiken griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet. Demnach waren die antiken Mazedonier ein antiker griechischer Volksstamm; die antike mazedonische Sprache entweder eine eigenständige Sprache, welche mit der antiken griechischen Sprache verwandt war oder ein griechischer Dialekt. Nach einer weiteren hiervon abweichenden Auffassung waren die antiken Mazedonier zunächst als ein nichtgriechischer Volksstamm eingewandert und sind erst später hellenisiert worden. Sicher und unbestreitbar ist, dass das antike Mazedonien für die Entwicklung des Hellenismus ein entscheidender und wichtiger Faktor gewesen ist. Unter dem mazedonischen König Philipp II ist das antike Griechenland geeint worden und unter seinem Sohn, Alexander dem Großen, fand dann der Hellenismus seine weltweite Verbreitung. Der Hellenismus ist bis heute von großer Bedeutung geblieben. Sogar das Selbstverständnis des  heutigen Europa findet zum Teil seine Begründung im Kulturkreis des Hellenismus. Für Griechenland ist Mazedonien untrennbar ein Teil der griechischen Kultur und Geschichte und aus griechischer Sicht ist deshalb eine Verwendung der Begriffe Mazedonien und Mazedonier durch nichtgriechische Völker nicht nachvollziehbar.

Das heutige Mazedonien und die Republik Mazedonien

Das heutige Mazedonien und die heutigen Mazedonier sind keine Abbildung des antiken Mazedonien und der antiken Mazedonier in die heutige Zeit. Das antike Mazedonien und die antiken Mazedonier gibt es heute nicht mehr. Die antiken Mazedonier sind restlos mit den anderen antiken griechischen Stämmen und wahrscheinlich auch anderen Völkern in dem Griechentum der alexandrinischen, römischen und byzantinischen Zeit aufgegangen. Die antike mazedonische Sprache ist seitdem ausgestorben. Selbst die heutigen griechischen Mazedonier (als Bewohner der griechischen Region Mazedonien und Bestandteil der griechischen Nation) sind keine unmittelbare Abbildung der antiken Mazedonier in die heutige Zeit. Seit der Antike hat es große Bevölkerungsumwälzungen gegeben, von denen auch die griechische Bevölkerung nicht verschont geblieben ist. Die Einwanderung der Slawen ab dem 6. Jahrhundert nach Christus und die Osmanische Herrschaft im Gebiet von Mazedonien zwischen 1355 und 1912 haben ihre Spuren hinterlassen. Auch nach der Aufteilung des geographischen Mazedonien im heutigen Sinne zwischen den Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien im Jahr 1912 kam es zu Assimilierungen der dortigen Bevölkerung und zu großen Bevölkerungsumwälzungen. Erwähnt sei hier zum Beispiel der große griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch, der vor allem zu einer Neu- oder Wiederansiedlung von Griechen in der griechischen Region Mazedonien führte. Die heutigen ethnischen oder slawischen Mazedonier als Nation haben ihre wesentliche Ursache im Aufkommen der klassischen mazedonischen Frage im Jahre 1878. In diesem Jahr beließ der Berliner Kongreß Mazedonien unter Osmanischer Herrschaft, während die anderen Balkanstaaten und ihre Nationen bereits alle wieder ihre Unabhängigkeit erlangt hatten. Von da an machte die mazedonische Bevölkerung eine von der bulgarischen und den anderen Völkern des Balkans separate Entwicklung durch. Der gemeinsame Kampf der mazedonischen Bevölkerung im geographischen Sinne ab 1893 im Rahmen der „Inneren Mazedonischen Revolutionären Organisation“ (IMRO), deren Höhepunkt der Illinden-Aufstand vom 02.08.1903 war, führte zunächst zur Herausbildung einer mazedonischen Regionalidentität und später zur Herausbildung einer mazedonischen Nation. Auf der zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens am 29.11.1943 wurden die ethnischen oder slawischen Mazedonier gleichberechtigt mit den übrigen jugoslawischen Völkern und damit als eigenständige Nation anerkannt. Seitdem sind die zum Teil umstrittenen ethnischen oder slawischen Mazedonier und ihre Nation offiziell in der Geschichte aufgetaucht. Heute ist die Existenz dieser Nation völkerrechtlich unbestritten, umstritten bleibt jedoch vor allem für Griechenland der Name dieser Nation. In der heutigen Republik Mazedonien stellen die ethnischen oder slawischen Mazedonier 64,2 % der Gesamtbevölkerung, gefolgt von den ethnischen Albanern mit einem Anteil  von 25,2 %. an der Gesamtbevölkerung Mazedoniens.

Das heutige Mazedonien und die heutigen Mazedonier aus völkerrechtlicher Sicht

Vom antiken Mazedonien ist das heutige Mazedonien streng zu unterscheiden. Weder personell noch territorial ist das heutige Mazedonien mit dem antiken Mazedonien identisch. Territorial ist das heutige Mazedonien teilidentisch mit dem antiken Mazedonien. Als Mazedonien im geographischen und heutigen Sinne wird in der politisch-geographischen Terminologie ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts jene Region bezeichnet, die zu den ersten Gebieten auf europäischem Boden gehörte, die vom Osmanischen Reich erobert worden ist, und die bis 1912 am längsten von allen Teilen des Balkan unter Herrschaft des Osmanischen Reiches blieb, während die Staaten Bulgarien, Montenegro, Serbien und Griechenland ab 1878 bereits alle ihre Unabhängigkeit erlangt hatten. Auf dieses Gebiet bezog sich ab dem Jahr 1878 die mazedonische Frage und der Kampf der dortigen Bevölkerung um Autonomie, Unabhängigkeit oder Anschluss an Bulgarien. In diesem Sinne wird das geographische und heutige Mazedonien auch völkerrechtlich und in der internationalen Politik verstanden. Im Vertrag von Bukarest vom 10.08.1913 wurde das geographische und heutige Mazedonien (67.313 km²) zwischen den Staaten Bulgarien (Pirin-Mazedonien, 6800 km²), Griechenland (Ägäisch-Mazedonien ,34.800 km²) und Serbien (Vardar-Mazedonien, 25.713 km²) aufgeteilt. Die heutige Republik Mazedonien besteht aus dem Gebiet von Vardar-Mazedonien und gehört zu hundert Prozent zum geographischen Mazedonien im heutigen Sinne. Im engeren Sinne muss vor allem unterschieden werden zwischen:

  • der Republik Mazedonien als Völkerrechtssubjekt und
  • der griechischen Region Mazedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik.

In personeller Hinsicht gibt es im Falle der heutigen Mazedonier sowohl Mazedonier im geographischen Sinne als auch Mazedonier als Nation. Im engeren Sinne gibt es vor allem zwei Arten von Mazedoniern:

  • ethnische oder slawische Mazedonier als Nation
  • griechische Mazedonier als Bestandteil der griechischen Nation

In diesem Sinne sollten wir aus völkerrechtlicher Sicht und in der internationalen Politik das heutige Mazedonien und die heutigen Mazedonier verstehen.

Der sogenannte Namensstreit als Ausdruck einer speziellen mazedonischen Frage

Der sogenannte Namensstreit ist der Ausdruck einer neueren und speziellen mazedonischen Frage:

  • Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?
  • Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?
  • In welchem Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?

Diese spezielle mazedonische Frage ist primär eine wissenschaftliche und nur sekundär eine politische Frage. Nach ihrer abschließenden Klärung im Rahmen eines neutralen und unabhängigen Expertengremiums unter Beteiligung der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien muss sie im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages geregelt werden. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss dann die Grundlage für die Politik zum Sachverhalt Mazedonien sowohl für die Hellenische Republik und die Republik Mazedonien als auch für die internationale Staatengemeinschaft werden. Der oben genannte völkerrechtliche Vertrag muss abschließend folgende Abgrenzungskriterien festlegen. Eine andere gerechte und rationale Lösung gibt es aus meiner Sicht nicht, sondern nur Scheinlösungen. Zunächst müssen im Rahmen dieses völkerrechtlichen Vertrages abschließend definiert und unterschieden werden:

  • die Art des antiken Mazedonien und der antiken Mazedonier und
  • die Art des heutigen Mazedonien und der heutigen Mazedonier.

Im Falle des heutigen Mazedonien müssen personell verbindlich definiert und unterschieden werden:

  • die ethnischen oder slawischen Mazedonier als Nation und
  • die griechischen Mazedonier als Teil der griechischen Nation.

Desweiteren müssen im Falle des heutigen Mazedonien territorial verbindlich definiert und unterschieden werden:

  • die Republik Mazedonien als Völkerrechtssubjekt und
  • die griechische Region Mazedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik.

Nur eine rationale Lösung kann gerecht sein!

Das heutige Mazedonien hat keinen eindimensionalen, sondern einen mehrdimensionalen Charakter. Im engeren Sinne hat das heutige Mazedonien einen zweidimensionalen Charakter:

  • einen ethnisch- oder slawisch-mazedonischen Charakter und
  • einen griechisch-mazedonischen Charakter.

Im Falle des heutigen Mazedonien sind beide Charaktere gleichberechtigt. Es gibt kein Mazedonien erster Klasse und zweiter Klasse. Die hellenische Natur des antiken Mazedonien gibt der heutigen Hellenischen Republik kein alleiniges Recht an den Namen Mazedonien. Gleiches gilt für die Bezeichnung Mazedonier. Auch die Republik Mazedonien hat kein alleiniges Recht auf die Bezeichnungen Mazedonien und Mazedonier. Auch hat weder die Hellenische Republik noch die Republik Mazedonien ein Vorrecht auf die Bezeichnungen Mazedonien und Mazedonier. Im Falle der Gesamtkultur und Gesamtgeschichte Mazedoniens muss im Rahmen des oben skizzierten völkerrechtlichen Vertrages verbindlich definiert und unterschieden werden:

  • der Anteil der Republik Mazedonien und
  • der Anteil der Hellenischen Republik.

Sowohl die Hellenische Republik als auch die Republik Mazedonien darf ihre jeweilige mazedonische Identität nur von ihren Anteil an der Gesamtkultur und Gesamtgeschichte Mazedoniens ableiten. Wenn zum Beispiel das antike Mazedonien völkerrechtlich verbindlich der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet wird, dann darf sich nach meiner Auffassung nur die Hellenischen Republik darauf beziehen und die Republik Mazedonien nicht. Die Hellenische Republik darf nach meiner Auffassung jedoch nicht von der Republik Mazedonien verlangen, dass sie ihren verfassungsmäßigen Namen ändert.  Vor allem die Lösung „Republik Nord-Mazedonien“ ist weder einer rationale Lösung noch eine gerechte Lösung. Rational ist sie deshalb nicht, weil sie das eigentliche Problem um die materielle Bedeutung der Begriffe Mazedonien und Mazedonier nicht löst und eine geographische Abgrenzung nicht das Problem ist. Nord-Mazedonien impliziert die Existenz eines Süd-Mazedonien und könnte zur missverständlichen Wahrnehmung führen, dass es sich im Falle von Mazedonien um ein geteiltes Land handelt. Die internationale Staatengemeinschaft wird im Falle dieser Lösung nicht den Unterschied zwischen dem ethnisch- oder slawisch-mazedonischen Charakter und dem griechisch-mazedonischen Charakter wahrnehmen können. Gerecht ist diese Lösung schon deshalb nicht, da in Falle dieser Lösung der Hellenischen Republik ein Vorrecht auf den Namen Mazedonien zuerkannt wird und der Republik Mazedonien unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes des mazedonischen Staatsvolkes eine Änderung ihres verfassungsmäßigen Namens aufgezwungen wird. Ein Streit um Inhalte, also im Falle des sogenannten Namensstreites um die materielle Bedeutung der Begriffe Mazedonien und Mazedonier kann nur inhaltlich gelöst und im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages verbindlich geregelt werden. Es geht bei diesem sogenannten Namensstreit jedoch nicht nur um eine inhaltliche und verbindliche Regelung, sondern auch um eine effektive Wahrnehmung dieser inhaltlichen und verbindlichen Regelung durch die Hellenischen Republik und die Republik Mazedonien auf der einen Seite und durch die internationale Staatengemeinschaft auf der anderen Seite. Durch Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Mazedonien wird diese Wahrnehmung nicht erreicht, sondern höchstens eine geographische Abgrenzung. Die geographische Abgrenzung ist auch schon jetzt klar erreicht, wie in anderen vergleichbaren Fällen auch. Als Beispiele seien hier das Fürstentum Luxemburg und die belgische Provinz Luxemburg sowie die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo aufgeführt. Wenn ein unterschiedlicher Charakter von Mazedonien wirklich wahrgenommen werden soll, dann geht dies nur durch eine entsprechende Bildungspolitik. Auf Basis der wissenschaftlichen Klärung der speziellen mazedonischen Frage und des oben skizzierten völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich die Hellenische Republik und die Republik Mazedonien unter Aufsicht der internationalen Staatengemeinschaft und die internationale Staatengemeinschaft selbst zu einer entsprechenden:

  • Bildungspolitik,
  • nationalen Informationspolitik und
  • internationaler Informationspolitik.

Durch diese Art der Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages im Rahmen der Politik kann der sogenannte Namensstreit inhaltlich und vor allem effektiv gelöst werden. Dies ist eine wirkliche Lösung und keine politische Pseudolösung. Diese Art der Lösung muss angestrebt werden. Diese Lösung ist gerecht und rational und daher geeignet den sogenannten Namensstreit zu lösen. Möglicherweise gibt es auch andere gerechte und rationale Lösungen im Falle des sogenannten Namensstreits, Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen oder einseitige, unberechtigte Vorrechte fallen jedoch nicht darunter.

Fazit

Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Mazedonien sind keine Lösung des eigentlichen Problems und sind daher nicht zielführend.

Die inhaltlich Klärung der speziellen mazedonischen Frage im Rahmen eines neutralen und unabhängigen Expertengremiums unter Beteiligung der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien ist nicht nur zielführend sondern auch eine viel effektivere Lösung des sogenannten Namensstreit. Die genaue verbindliche Festlegung der materiellen territorialen Bedeutung des Begriffes Mazedonien und der personellen Bedeutung des Begriffes Mazedonier kann nur im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages erfolgen und nur durch  eine entsprechende Politik auf Basis dieses Vertrages umgesetzt werden. Nicht geographische Namenszusätze wie etwa „Republik Nord-Mazedonien“ lösen den sogenannten Namensstreit sondern nur einen entsprechende Bildungs- und Informationspolitik durch die Hellenische Republik und die Republik Mazedonien auf der einen Seite und durch die internationale Staatengemeinschaft auf der anderen Seite. Die Eigenschaft  „mazedonisch“  hat heute einen zweidimensionalen Charakter, einen ethnisch- oder slawisch-mazedonischen und einen griechisch-mazedonischen. Nur in den Fällen, wo die Eigenschaft „mazedonisch“ im völkerrechtlichen Verkehr unterschieden werden muss, ist ein entsprechendes Adjektiv in Klammern hinter dem Wort „mazedonisch“ bzw. „Mazedonisch“ zu verwenden: mazedonisch (Republik), mazedonisch (Ethnisch), mazedonisch (MK) oder mazedonisch (Hellenische Republik), mazedonisch (Hellenisch), mazedonisch (GR). In diesem Falle sind sowohl die Hellenische Republik als auch die Republik Mazedonien gleichermaßen verpflichtet ein Adjektiv zu verwenden. Gerecht und rational ist es anzuerkennen, dass eine Republik Mazedonien sowie ethnische oder slawische Mazedonier als Nation auf der einen Seite und eine griechische Region Mazedonien sowie griechische Mazedonier auf der anderen Seite gleichwertig existieren. Beide Seiten haben ihren Anteil an der mazedonischen Gesamtkultur und Gesamtgeschichte. Ich möchte beide Seiten dazu auffordern dieses anzuerkennen und sich endlich zu versöhnen, das wäre nicht nur rational sondern auch gerecht! Nur was gerecht geregelt ist, ist überhaupt geregelt!