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Die makedonische Antwort auf die makedonische Frage

Die makedonische Frage betraf das Schicksal der christlichen und nicht-osmanischen makedonischen Bevölkerung ab etwa dem 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich. Zu dieser Zeit hatten sich bereits die Nationalstaaten und die heutigen Nationen der Bulgaren, Griechen und Serben herausgebildet oder waren dabei sich herauszubilden. Zwischen ihnen fand ein Kulturkampf über den Einfluss auf die makedonische Bevölkerung statt. Jede Kampfpartei wollte möglichst viele Angehörige für ihre jeweilige Kulturnation gewinnen. Damit verbunden war auch die Etablierung von territorialen Ansprüchen. Zwei Balkankriege führten 1912/13 zunächst zum Ende der osmanischen Herrschaft über Makedonien und zur Aufteilung des Landes zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien – mit erheblichem Konfliktpotenzial. Erst während des Zweiten Weltkrieges kam ein neuer Faktor in die Auseinandersetzung hinzu: Die Anerkennung und Etablierung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Kulturnation und damit als makedonische Antwort auf die makedonische Frage. Diese Antwort erwies sich als nachhaltig und brachte der Region Stabilität.

Der bulgarisch-serbisch-griechische Kulturkampf um Makedonien

Die Nationen Südosteuropas im späten 19.Jhd aus „Pallas Nagy Lexikona“, 1897. Dunkelgrün sind Serben und ethnische Makedonier (Quelle: Wikimedia.org)

Während der Herrschaft des Osmanischen Reiches kam es zu einem bulgarisch-serbisch-griechischen Kulturkampf um Makedonien. Dieser begann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und begründete die makedonische Frage. Ursache war zunächst, dass im Jahre 1766 das serbische Patriarchat von Peć und im Jahre 1777 das autokephale Exarchat von Ohrid durch die osmanischen Herrscher aufgehoben wurde. In Folge wurden alle orthodoxen Bistümer der slawischen Bevölkerung dem griechischen Patriarchen von Konstantinopel unterstellt. Bereits vorher hatte eine verstärkte Hellenisierung der slawischen Bistümer, vor allem in den bulgarischen und makedonischen Gebieten des Osmanischen Reiches, eingesetzt. Jetzt verdrängte der griechische Klerus das Kirchenslawische zugunsten des Griechischen aus Liturgie und Schrifttum, wogegen sich der niedere Klerus zunächst erfolglos widersetzte. Auch außerhalb der Kirche setzte sich in der christlichen Oberschicht die griechische Sprache durch, die auch Handelssprache in dieser Zeit war. Diese Entwicklung führte auch zur Gründung von Schulen mit griechischer Unterrichtssprache. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein blieb das Griechische die Sprache der Händler und der gehobenen Schicht. Allerdings setzte bei den slawischen Völkern, zunächst hauptsächlich bei den Bulgaren und den Serben, ein Erwachen ihres Nationalbewusstseins ein. Die makedonische Bevölkerung wurde dabei sowohl bulgarisch-kulturell als auch serbisch-kulturell beeinflusst. Wahrscheinlich begünstigte der bulgarisch-serbische Kulturkampf um die makedonische Bevölkerung später die Herausbildung eines makedonischen Nationalbewusstseins. Im Jahre 1838 entstand in Thessaloniki die erste Druckerei, die Schriften in slawischer Sprache herausbrachte. In den 1840er Jahren entstanden auch die ersten Schulen mit lokaler slawischer Unterrichtssprache, die ersten Schulbücher in slawischer Sprache folgten im Jahre 1857. Die slawische Sprache war damals von ihrem lokalen Umfeld geprägt. Es lässt sich nicht mehr sicher zuordnen, um welche slawische Sprache es sich nach heutigen Maßstäben gehandelt haben könnte. Die heutigen slawischen Sprachen sind eng mit der modernen Nationenbildung der Bulgaren, Makedonier und Serben verbunden. Zwischen 1860 und 1870 forderten die bulgarischen Städte in Petitionen die osmanischen Herrscher auf, die Oberhoheit der griechischen Patriarchate über die bulgarischen Bistümer aufzuheben und wieder eine selbständige bulgarisch-orthodoxe Kirche zu schaffen. Mit Hilfe der Schutzmacht Russland, die ebenfalls entsprechend auf das Osmanische Reich einwirkte, wurde das bulgarische autokephale Exarchat wieder errichtet. Dieses erstreckte sich auch auf die makedonischen Gebiete des Osmanischen Reiches. Der griechische Patriarch von Konstantinopel widersetzte sich dem Beschluss der osmanischen Regierung und erklärte die bulgarisch-orthodoxe Kirche für schismatisch (Kirchenspaltung ohne neue theologische Auffassung). Doch auch die serbische Regierung protestierte gegen die Neugründung der bulgarisch-orthodoxen Kirche. Sie befürchtete einen zunehmenden bulgarischen Einfluss auf die makedonische Bevölkerung. Im Ergebnis kam es zu einem bulgarisch-serbisch-griechischen Kulturkampf um Makedonien. Jede Partei wollte die makedonische Bevölkerung für sich gewinnen. Zunächst wurden von den jeweiligen Parteien Lehrer und Priester nach Makedonien geschickt. Für die Serben waren die makedonische Bevölkerung „Südserben“. Nach Auffassung der Bulgaren ist die makedonische Bevölkerung bis heute Teil der bulgarischen Kulturnation. Für die Griechen war die makedonische Bevölkerung ursprünglich griechischer Herkunft, die nur durch einen Irrtum die slawische Kultur und Sprache annahm. Die Bulgaren, Griechen und Serben schickten entsprechend ihrer Auffassungen Lehrer mit Schulbüchern in ihrer jeweiligen Nationalsprache nach Makedonien. Ziel jeder Partei war es ihren kulturellen Einfluss auf Makedonien zu sichern. Nach Konsularberichten gab es um 1900 in Makedonien 178 serbische, 785 bulgarische und 927 griechische Schulen.

Die makedonische Frage im Rahmen des Osmanischen Reiches zwischen 1878 und 1913

Makedonische Dialekte (Übersicht), Quelle: Wikimedia.org

Nach dem Russisch-Osmanischen Krieg (1877 – 1878) wurde am 03.03.1878 der Friedensvertrag von San Stefano geschlossen. Dieser sah unter anderem ein unabhängiges Bulgarien vor, das ganz Makedonien umfasste. Dieser Vertrag bedeutete für Russland einen enormen Machtzuwachs, den die anderen europäischen Großmächte nicht hinnehmen wollten. Es kam zum Berliner Kongress der Großmächte Deutschland, Österreich-Ungarn, Italien, Frankreich, Russland, dem Vereinigten Königreich und dem Osmanischen Reich. Der Kongress fing am 13.06.1878 an und endete am 13.07.1878 mit der Unterzeichnung des Berliner Vertrages. Dieser Vertrag beließ Makedonien beim Osmanischen Reich, während Bulgarien mit deutlich kleinerem Staatsgebiet unabhängig wurde. Allerdings entstanden zwei eher autonome bulgarische Staatsgebilde: Ein dem Osmanischen Reich tributpflichtiges Fürstentum Bulgarien mit der Hauptstadt Sofia und die rein formell nur noch zum Osmanischen Reich gehörenden Provinz Ostrumelien. Diese Provinz verfügte über eine eigene Verfassung und einen bulgarisch-christlichen Gouverneur. Der Berliner Vertrag führte damit zu einer Trennung der Entwicklungen in Bulgarien und Makedonien und zum Weiterbestehen der makedonischen Frage. Die Nationen in Bulgarien, Griechenland und Serbien konnten sich nach Abschluss des Berliner Vertrages weitgehend frei entwickeln. Für die makedonische Bevölkerung sah die Lage anders aus. Der Berliner Vertrag schaffte eine besondere Situation für die makedonische Bevölkerung im Rahmen des Osmanischen Reiches, die ihre weitere Entwicklung beeinflusste. Ihr Schicksal war nun getrennt von den Schicksalen der Nationen Bulgariens, Griechenlands, Montenegros und Serbiens. In Makedonien kam es 1893 zur Gründung der „Inneren Makedonischen Revolutionären Organisation“ („IMRO“). Es gab innerhalb der IMRO drei grundsätzliche Fraktionen mit bestimmten Zielsetzungen für das zukünftige Schicksal Makedoniens. Eine Fraktion kämpfte für eine Autonomie Makedoniens innerhalb des Osmanischen Reiches, die anderen für die Unabhängigkeit oder den Anschluss Makedoniens an Bulgarien. Die besondere Interessenlage der makedonischen Bevölkerung und ihr Freiheitskampf dürften einen Keim für die spätere moderne makedonische Nation gelegt haben. Allerdings stand dieser in Konkurrenz zu einem möglichen Aufgehen der makedonischen Bevölkerung in die bulgarische Kulturnation, mit der zumindest eine engere Verwandtschaft als zur serbischen Kulturnation bestand. Die IMRO erreichte ihre politischen Ziele nicht. Erst der Erste Balkankrieg (1912/13) zwischen dem Osmanischen Reich auf der einen und Bulgarien, Griechenland, Montenegro und Serbien auf der anderen Seite beendete die Osmanische Herrschaft über Makedonien. Der Zweite Balkankrieg (1913), der im Wesentlichen zwischen Bulgarien und Griechenland gemeinsam mit Serbien um Makedonien geführt wurde, führte im Wesentlichen zur noch heute bestehenden Aufteilung Makedoniens zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien. Der serbische Teil von Makedonien ging im Jahr 1944 in dem makedonischen Staat auf, welcher als „Republik Makedonien“  bzw. „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ seit 1991 ein Völkerrechtssubjekt ist.

Makedonien aufgeteilt zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien

Makedonien 1913 (Quelle: Wikimedia.org)

Der bulgarisch-serbisch-griechische Kulturkampf um Makedonien erreichte nach der Aufteilung Makedoniens eine besondere Qualität. Bulgarien, Serbien und Griechenland konnten in dem von ihnen beherrschten Teilen von Makedonien nun frei agieren. Keines dieser Staaten nahm auf die makedonische Bevölkerung besondere Rücksicht. Jeder dieser Staaten betrieb eine Politik der Assimilierung gegenüber der makedonischen Bevölkerung. Im griechischen Teil von Makedonien kam es vor allem aufgrund eines großen Bevölkerungsaustausches zwischen Griechenland und der Türkei zu erheblichen Bevölkerungsverschiebungen. Auch zwischen Bulgarien und Griechenland kam es bezüglich Makedoniens zu Bevölkerungsverschiebungen aufgrund von Abwanderungen und Vertreibungen. Die ethnischen bzw. slawischen Makedonier bilden seitdem nur noch eine Minderheit im griechischen Teil von Makedonien. Im bulgarischen Teil kam es zu einer Politik der Assimilierung bulgarischer Prägung, welche relativ erfolgreich war. Unter anderem lag das auch daran, dass die ethnischen bzw. slawischen Makedonier eine wesentlich nähere Verwandtschaft zu den Bulgaren als zu den Serben haben. Dies gilt auch für die makedonische Sprache im Verhältnis zu der bulgarischen und der serbischen Sprache. In bulgarischen Statistiken ging der Anteil der sich als „Makedonier“ bezeichneten Einwohner Bulgariens deutlich zurück. Im Jahre 1956 wurden noch 187.789 ethnische bzw. slawische Makedonier registriert. Im Jahre 1965 waren es nur noch 8.750. Heute bezeichnen sich noch einige Tausend Einwohner Bulgariens, die vor allem in Pirin-Makedonien leben, als ethnische bzw. slawische Makedonier. Bulgarien hatte aufgrund einer kurzzeitigen bulgarisch-jugoslawischen Annäherung in den Jahren 1947/48 die ethnischen bzw. slawischen Makedonier in Pirin-Makedonien als eigene Volksgruppe anerkannt und ihnen eine kulturelle Autonomie gewährt. Als es im Juni 1948 zu einem Bruch zwischen Jugoslawien und der Sowjetunion kam, war es auch mit der bulgarisch-jugoslawischen Annäherung vorbei. In Folge wurde bis Dezember 1948 auch die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Nation bzw. die ihnen gewährten kulturellen Rechte in Bulgarien wieder rückgängig gemacht. Nur im serbischen bzw. jugoslawischen Teil von Makedonien war sowohl die serbische als auch die bulgarische Politik der Assimilierung relativ erfolglos. Die Ursachen hierfür waren die einseitig nationalistisch ausgerichtete Politik und die Benachteiligung der jugoslawischen Region Makedoniens sowohl durch die serbischen Herrscher von 1912 bis 1915 bzw. 1918 bis 1941 als auch durch die bulgarischen Besatzer von 1915 bis 1918 bzw. 1941 bis 1944. Diese Rahmenbedingungen ließen den bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts vorhandenen Keim einer möglichen makedonischen Kulturnation deutlich reifen, bevor dieser dann durch die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Volk bzw. Nation auf der Zweiten Sitzung der AVNOJ erfolgreich zum sprießen gebracht wurde.

Die kommunistisch-jugoslawische Antwort auf die makedonische Frage

 

Der kommunistisch-jugoslawische Volksbefreiungskampf in Jugoslawien gegen die Besatzer von 1941 bis 1944 führte unter anderem zu einer kommunistisch-jugoslawischen Antwort auf die makedonische Frage. Zwar begann der Partisanenkampf im jugoslawischen Teil von Makedonien bereits am 11.10.1941, doch gab es zu dieser Zeit im Rahmen der jugoslawischen Volksbefreiungsarmee noch keine makedonische Partisaneneinheit. Noch waren die ethnischen bzw. slawischen Makedonier nicht als eigenständige jugoslawische Ethnie bzw. Nation anerkannt und es gab keinen „Antifaschistischen Rat der Volksbefreiung Makedoniens“. Die bulgarische Besatzung wurde in der makedonische Bevölkerung zu dieser Zeit mehr noch als Befreiung von der serbischen Herrschaft und weniger als Besatzung angesehen. Das kommunistisch-makedonische Regionalkomitee stand unter Kontrolle der bulgarischen und nicht der jugoslawischen Kommunistischen Partei. Unter diesen Rahmenbedingungen war ein jugoslawisch orientierter Volksbefreiungskampf in Makedonien sehr schwierig zu etablieren. Dafür musste zunächst der Kampf zwischen der bulgarischen und der jugoslawischen Kommunistischen Partei um die Vorherrschaft in Makedonien entschieden werden. Erst im Frühjahr 1943 gelang es den jugoslawischen Kommunisten das kommunistisch-makedonische Regionalkomitee unter ihre Kontrolle zu bringen und damit den kommunistisch-bulgarischen Einfluss auf den jugoslawischen Teil von Makedonien zurückzudrängen.

Zwischen 1941 und 1944 stand ein Großteil des jugoslawischen Makedonien und Teile des griechischen Makedoniens unter bulgarischer Besatzung. Offiziell wurde Makedonien nicht durch Bulgarien annektiert, allerdings erhielt die makedonische Bevölkerung größtenteils die bulgarische Staatsbürgerschaft. Rund 110.000 in Makedonien lebende Serben lehnten die Annahme der bulgarischen Staatsbürgerschaft allerdings ab und mussten die Region daraufhin verlassen. Das staats- bzw. völkerrechtliche Schicksal Makedoniens sollte erst nach dem Krieg entschieden werden. Zunächst wurde die bulgarische Besatzung von der makedonischen Bevölkerung als Befreiung von der serbischen Herrschaft angesehen. Ein späterer Anschluss an Bulgarien und ein Aufgehen in die bulgarische Kulturnation war für die makedonische Bevölkerung zu dieser Zeit durchaus eine vorstellbare Option. Hintergrund dafür war eine stärkere kulturelle Verwandtschaft des überwiegenden Teils der makedonischen Bevölkerung mit der bulgarischen als mit der serbischen Kulturnation. Des Weiteren führte die repressive Politik der Serben im jugoslawischen Teil von Makedonien zwischen 1918 und 1941 zu einer weitgehenden Entfremdung der makedonischen Bevölkerung von der serbischen Kulturnation. Während der bulgarischen Besetzung des jugoslawischen Teils von Makedonien wurde allerdings auf die kulturelle Entwicklung der makedonischen Bevölkerung von Seiten der Besatzer keine Rücksicht genommen. Das Andauern der bulgarischen Besatzung, deren Bürokratie mit Überheblichkeit und viel Ungeschicklichkeit agierte, führte im Ergebnis auch zu einer Entfremdung der makedonischen Bevölkerung von der bulgarischen Kulturnation. Zunehmend verstand sich die makedonische Bevölkerung weder als bulgarisch noch als serbisch.

Das Jahr 1943 sollte zum entscheidenden Jahr für die weitere Entwicklung des jugoslawischen Teils von Makedonien werden. In diesem Jahr kündigte der Anführer des kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampfes, Josip Broz Tito, an, die makedonische Bevölkerung als eigenständige jugoslawische Ethnie bzw. Nation anzuerkennen. Damit sollte die makedonische Bevölkerung den Einflüssen aus Bulgarien entzogen und für den kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampf gewonnen werden. Das Kalkül von Tito ging auf. Der kommunistisch-jugoslawische  bzw. der kommunistisch-makedonische Volksbefreiungskampf konnte im jugoslawischen Teil von Makedonien etabliert werden und verlief erfolgreich. Im Oktober/November 1944 war der jugoslawische Teil von Makedonien befreit. Die kommunistisch-jugoslawische Antwort auf die makedonische Frage erwies sich als nachhaltige „makedonische Antwort“.

Die makedonische Antwort auf die makedonische Frage

Die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Kulturnation war eine mögliche Antwort auf die makedonische Frage, die sich rückblickend als folgerichtig und nachhaltig erwies. Formell erfolgte die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Kulturnation durch Beschluss des „Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens“ („AVNOJ“) auf seiner „Zweiten Sitzung“ im bosnischen Jajce am 29.11.1943. Auf dieser Sitzung wurden die grundlegenden Beschlüsse für die Zukunft und den künftigen Aufbau Jugoslawiens gefasst. Jugoslawien sollte demnach als staatliche Einheit erhalten bleiben und nach föderalistischen Prinzipien aufgebaut werden. Jedem staatstragenden jugoslawischen Volk wurde eine Republik mit Staatscharakter zugebilligt. Den zugehörigen jugoslawischen Völkern bzw. Nationen wurde im Rahmen der jugoslawischen Föderation das Selbstbestimmungsrecht zuerkannt. Dieses Selbstbestimmungsrecht umfasste das Recht einer jeden jugoslawischen Nation auf Trennung oder auf Vereinigung mit anderen Nationen. Als souveräne und gleichberechtigte Völker Jugoslawiens wurden in der Deklaration des AVNOJ aufgeführt: Die Serben, Kroaten, Slowenen, Makedonier und Montenegriner. Des Weiteren wurde die völlige Gleichberechtigung der Nationen der Republiken Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Makedoniens, Montenegros und Bosnien und Herzegowinas garantiert. Diese Garantie umfasste neben den jugoslawischen Nationen auch andere Nationalitäten (Minderheiten), die in den jugoslawischen Republiken lebten. Die Anerkennung der bosnischen Muslime bzw. der Bosniaken als gleichberechtigte jugoslawische Nation erfolgte allerdings erst Ende der 1960er Jahre und nicht auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ im Jahre 1943. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Deklaration auf der Zweiten Sitzung des AVNOJ vom 29.11.1943 wird auszugsweise wiedergegeben:

Auf der Grundlage des Rechts eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechts auf Abtrennung von oder Vereinigung mit anderen Völkern, und im Einklang mit dem wahren Willen aller Völker Jugoslawiens, bekräftigt im Verlaufe des dreijährigen gemeinsamen Volksbefreiungskampfes, der die unerschütterliche Brüderlichkeit der Völker Jugoslawiens geschmiedet hat, beschließt der Antifaschistische Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens:

Erstens: Die Völker Jugoslawiens haben niemals anerkannt und anerkennen nicht die Zerstückelung Jugoslawiens seitens der faschistischen Imperialisten und haben im gemeinsamen bewaffneten Kampf ihren festen Willen bewiesen, auch künftig in Jugoslawien vereint zu bleiben.

Zweitens: Zur Verwirklichung des Prinzips der Souveränität der Völker Jugoslawiens, damit Jugoslawien die wahre Heimat aller seiner Völker verkörpern möge und damit es niemals wieder zur Domäne einer wie auch immer gearteten hegemonistischen Clique werden kann, wird Jugoslawien auf föderativer Grundlage geschaffen und ausgestaltet, die die volle Gleichberechtigung der Serben, Kroaten, Slowenen, Makedonier und Montenegriner bzw. der Völker Serbiens, Kroatiens, Sloweniens, Makedoniens, Montenegros und Bosnien-Herzegowinas gewährleistet“.

Diese Deklaration bedeutete im Ergebnis eine makedonische Antwort auf die bis 1943 zu einem bedeutenden Teil noch offene makedonische Frage: Die heutigen ethnischen bzw. slawischen Makedonier waren demnach weder bulgarisch noch serbisch. Auch anderen Ethnien, etwa der albanischen oder der griechischen Ethnie, konnten sie demnach nicht zugerechnet werden. Die Schlussfolgerung daraus konnte nur die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Kulturnation sein. Mit dieser Anerkennung kam allerdings auch ein weiterer entscheidender Faktor in den bulgarisch-serbisch-griechischen Kulturkampf um Makedonien. Bisher dachte jede Partei nur dran, die makedonische Bevölkerung in ihre jeweilige Kulturnation zu assimilieren. Daraus hätten sich im Ergebnis auch territoriale Ansprüchen auf Teile von Makedonien ableiten lassen können. Durch das Konzept einer eigenständigen makedonischen Kulturnation war den Assimilierungsversuchen aus Bulgarien, Serbien und Griechenland und möglichen territorialen Ansprüchen auf den jugoslawischen Teil von Makedonien ein wirksamer Riegel vorgeschoben worden.

Am 02.08.1944 wurden die Beschlüsse der zweiten Tagung der AVNOJ vom 29.11.1943 auch im jugoslawischen Teil von Makedonien formell implementiert, in dem der „Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Makedoniens“ („Antifaschistische Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“, „ASNOM“) erstmals im damals von den Besatzern befreiten und heute in Serbien liegenden Kloster Prohor Pčinski zu einer Sitzung zusammen kam. Auf dieser konstituierenden Sitzung des Rates wurden unter anderem die Staatsstruktur und die Verfassungsgrundsätze für den makedonischen Staat festgelegt. Damit gilt die Eröffnung dieser Sitzung als formeller Gründungsakt des heutigen makedonischen Staates. Die makedonische Kulturnation konnte sich nun in ihrem eigenen Staatswesen frei entfalten und entwickelt. Diese Entwicklung war nachhaltig und ist heute abgeschlossen. Sie überstand auch den Zerfall der jugoslawischen Föderation im Jahre 1991, welcher zur Unabhängigkeit des makedonischen Staates als „Republik Makedonien“ führte. Mit der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ am 18.09.1991, nach einem entsprechenden Referendum vom 08.09.1991, traten der makedonische Staat und die makedonische Nation endgültig der internationalen Staatengemeinschaft bzw. der Völkergemeinschaft bei.

Wie Bulgarien, Griechenland und Serbien die makedonische Antwort sehen

Besonders Bulgarien und Griechenland waren bzw. sind mit der makedonischen Antwort auf die makedonische Frage nicht zufrieden. Für Bulgarien gibt es an sich keine eigenständige makedonische Kulturnation, denn nach bulgarischer Auffassung sind die ethnischen bzw. slawischen Makedonier Teil der bulgarischen Kulturnation. Ebenso ist die makedonische Sprache aus Sicht Bulgariens keine eigenständige Sprache, sondern ein west-bulgarischer Dialekt. Dennoch war Bulgarien der erste Staat, der die „Republik Makedonien“ am 16.01.1992 völkerrechtlich anerkannte. Allerdings umfasste diese Anerkennung nicht die makedonische Kulturnation. Dies erfolgte erst im Jahre 1999, in dem Bulgarien das Selbstbestimmungsrecht der makedonischen Bevölkerung in der Frage ihrer nationalen Identität akzeptierte. Dieses Selbstbestimmungsrecht lässt aus Sicht Bulgariens allerdings auch ein Bekenntnis der makedonischen Bevölkerung zur bulgarischen Kulturnation zu. Daher können Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien auf Antrag auch die bulgarische Staatsbürgerschaft erwerben. Von dieser Möglichkeit haben einige Bürgerinnen und Bürger gebraucht gemacht. Allerdings steckt in den überwiegenden Fällen kein Bekenntnis zur bulgarischen Kulturnation dahinter, sondern vielmehr die begehrte Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU). Die grundsätzliche Haltung Bulgariens in der Frage zur Eigenständigkeit der makedonischen Kulturnation dürfte sich jedoch nicht geändert haben. Allerdings ist die bulgarische Politik in dieser Hinsicht pragmatisch eingestellt. Im Gegensatz zur Vergangenheit erhebt Bulgarien heute keine Gebietsansprüche gegenüber der Republik Makedonien mehr. Vielmehr bekundete Bulgarien schon relativ früh ein Interesse an einer unabhängigen Republik Makedonien. Dies lässt sich daraus ableiten, dass Bulgarien als erster Staat der Welt die Republik Makedonien relativ kurz nach ihrer Unabhängigkeitserklärung bilateral völkerrechtlich anerkannte. Zwischen bulgarischen und makedonischen Wissenschaftlern gibt es allerdings große Auffassungsunterschiede bezüglich der bulgarischen und der makedonischen Geschichte und Kultur. Doch gibt es mittlerweile auch unter einigen bulgarischen Wissenschaftlern Auffassungen, die mehr Verständnis für die Herausbildung einer eigenständigen makedonischen Kulturnation aufbringen. Der Name „Republik Makedonien“ sowie die Bezeichnungen für die makedonische Nation und Staatsbürgerschaft als solche sind in Bulgarien nicht umstritten.

Griechenland weigert sich zu akzeptieren, dass der makedonische Staat die Bezeichnung „Makedonien“ verwendet. Entsprechend lehnt Griechenland auch die Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft ab. Nach griechischer Auffassung war und ist Makedonien rein hellenischer Natur. Dabei knüpft Griechenland an das antike Makedonien an und sieht die griechischen Makedonier als die kulturellen Nachfahren der antiken Makedonier an. In der internationalen Wissenschaft wird das antike Makedonien mehrheitlich der antiken griechischen Geschichte und Kultur zugerechnet. Die antiken Makedonier gelten dort mehrheitlich als antiker griechischer Volksstamm. Es gibt auch Auffassungen, wonach die antiken Makedonier mit den antiken Griechen nur verwandt oder sogar ein eigenständiges Volk waren, welches erst später hellenisiert wurde. Strittig bleibt in der Wissenschaft auch, ob die antike makedonische Sprache eine eigenständige Sprache war, welche mit der antiken griechischen Sprache verwandt gewesen ist oder ein antiker griechischer Dialekt war. Insgesamt waren die antiken Makedonier gegenüber den antiken griechischen Stämmen sehr eigenständig. Auch das antike makedonische Staatswesen als Königreich unterschied sich von der Struktur der antiken griechischen Stadtstaaten. Die Bedeutung des antiken Makedoniens für die Verbreitung des Hellenismus und die griechischen Kultur an sich ist unstrittig. Heute gibt es die antiken Makedonier und die antike makedonische Sprache nicht mehr. Diese dürfte vollständig im Griechentum der alexandrinischen, römischen und byzantinischen Zeit aufgegangen sein. Die heutigen griechischen Makedonier stellen demnach keine Abbildung der antiken Makedonier in die heutige Zeit dar. Vielmehr handelt es sich bei ihnen um ethnischen Griechen mit einer makedonischen Regionalidentität, deren Verbindung zum antiken Makedonien bewusst von Griechenland nach dem Ende des Bürgerkrieges ab 1949 propagiert wurde. Während des Bürgerkrieges zwischen einer kommunistisch-griechischen Bewegung und der konservativ-monarchistischen Regierung Griechenlands, der seinen Schwerpunkt in der griechischen Region Makedonien hatte, wurde von Seiten der Kommunisten auch die makedonische Frage thematisiert. Des Weiteren wurde die kommunistisch-griechische Bewegung von den kommunistisch-slawischen Nachbarstaaten Bulgarien und Jugoslawien unterstützt und es kämpften auch ethnische bzw. slawische Makedonier mit einer eigenständigen Organisation in ihr. Der Bürgerkrieg bekam so aus Sicht der konservativ-monarchistischen Bürgerkriegssieger eine internationale Komponente, bei der es um die Abwehr von slawischen Einfällen in Griechenland und die Verteidigung der hellenischen Natur Makedoniens ging. Diese Auffassung wurde in Griechenland weitgehend kultiviert, vor allem um die griechischen Makedonier zu motivieren ihre Heimat von äußeren Angriffen effektiv zu verteidigen und sie zu zuverlässigen griechischen Patrioten zu machen. Jede Form von nicht-griechischem „Makedonismus“ gilt aus griechischer Sicht daher als anti-griechische Haltung, welche sich gegen den griechischen Staat und die griechische Nation richtet. So wird unter anderem den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern eine Verfälschung der makedonischen Geschichte vorgeworfen. Offiziell würde der griechische Staat mittlerweile den Staatsnamen Makedonien in zusammengesetzter Form mit einer geographischen Spezifizierung, etwa „Nord-Makedonien“ oder „Ober-Makedonien“ akzeptieren. Diese Bezeichnung müsste dann allerdings für den allgemeinen Gebrauch gelten (erga omnes). Strittig bleiben allerdings die Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft. Das griechische Volk lehnt mehrheitlich einen Namenskompromiss mit der Republik Makedonien ab. Ebenfalls abgelehnt wird von Griechenland die Anerkennung der innerhalb des griechischen Staates lebenden ethnischen bzw. slawischen Makedonier als kulturelle Minderheit.

Das Verhältnis zwischen Serbien und dem makedonischen Staat blieb sowohl innerhalb der jugoslawischen Föderation von 1944 bis 1991 als auch nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien vom 18.09.1991 frei von größeren Spannungen und Zwischenfällen. Während die serbische Frage in den Republiken Kroatien und Bosnien und Herzegowina zu einem ethnischen Krieg führte, blieb die Republik Makedonien davon verschont. Bis zum 26.03.1992 zog die Jugoslawische Volksarmee (JNA) friedlich und vollständig aus der Republik Makedonien ab. Die gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung zwischen der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), deren Rechtsnachfolger die Republik Serbien ist, und der Republik Makedonien erfolgte durch ein Abkommen am 08.04.1996, welches das weitgehend unproblematische Verhältnis zwischen beiden Staaten dann auch formell normalisierte. Es gab und gibt auch in Serbien Nationalisten, für welche die makedonische Kulturnation ein Kunstprodukt und die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als „Südserben“ Teil der serbischen Kulturnation sind. Damit verbunden wären dann auch territoriale Ansprüche. Die Mehrheit der Serben hat sich allerdings nach 1944 mit dem makedonischen Staat und der eigenständigen makedonischen Kulturnation abgefunden. Insgesamt hat Serbien weder etwas gegen die Eigenständigkeit der makedonischen Kulturnation noch etwas gegen ihre Bezeichnung. Im Gegensatz zu Bulgarien und Griechenland beteiligt sich Serbien an keinem Kulturstreit um Makedonien mehr.

Die makedonische Antwort völkerrechtlich betrachtet

Die ethnischen bzw. slawischen Makedonier betrachten sich selbst grundsätzlich als eigenständige Kulturnation. Sie sehen sich grundsätzlich nicht als Teil der bulgarischen oder der serbischen Kulturnation an. Aufgrund des im Völkerrecht verbrieften Selbstbestimmungsrechtes eines Volkes dürfen die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Nation bzw. Volk frei über ihre Identität und damit über ihre Selbstbezeichnung sowie die Bezeichnungen für ihr Staatswesen, ihre Sprache und ihre Staatsbürgerschaft entscheiden. Bei den Bezeichnungen für den makedonischen Staat sowie die makedonische Nation und Sprache handelt es sich um eine Territorialableitung auf Basis der geographischen Region Makedonien, wie es etwa seit dem 19. Jahrhundert definiert wird. Hierbei spielt es aus Sicht des Völkerrechts keine Rolle, dass das Territorium des antiken Makedonien nur zum Teil identisch mit der heutigen geographischen Region Makedonien ist und große Teile der heutigen Republik Makedonien nicht dazugehören. Maßgeblich ist die geographische Region Makedonien nach der heutigen Definition, welche zwischen der Republik Makedonien, Bulgarien und Griechenland aufgeteilt ist. Die Bezeichnung Makedonien wird ebenfalls in Griechenland für drei Selbstverwaltungsregionen (West-Makedonien, Zentral-Makedonien und Ost-Makedonien-Thrakien) verwendet. Die Verwendung eines Namens, der zugleich auch als Name eines anderen Staates oder einer Region innerhalb eines anderen Staates verwendet wird, stellt aus Sicht des Völkerrechts ebenfalls kein Problem dar. Beispiele hierfür sind die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo (zwei Völkerrechtssubjekte), das Großherzogtum Luxemburg (Völkerrechtssubjekt) und die belgische Provinz Luxemburg oder auch die Aserbaidschanische Republik (Völkerrechtssubjekt) und die iranische Provinz Aserbaidschan. Dies kommt regelmäßig in den Fällen vor, wo eine historisch gewachsene geographische Region mit einem bestimmten Namen auf mehrere Staaten verteilt ist. Liegt der entsprechende Staat vollständig in dieser Region, kann es auch seine völkerrechtliche bzw. staatsrechtliche Bezeichnung vom Namen dieser Region ableiten (Territorialableitung). Liegen nur Teile eines Staates in einer bestimmten Region, werden die entsprechenden Provinzen dieses Staates nach dieser Region benannt. Dies gilt auch für die Bezeichnung der dort lebenden Bevölkerung. Im Falle der geographischen Region Makedonien und der an ihr beteiligten Staaten dürfte dies nicht anders gehandhabt werden. Demnach würde die Republik Makedonien aus völkerrechtlicher Sicht zu Recht den Namen Makedonien tragen ohne die völkerrechtlichen Rechte Griechenlands zu verletzten. Grenzen werden dem Selbstbestimmungsrecht  eines Volkes nur aufgrund des ebenfalls völkerrechtlich verbrieften Rechtes eines anderen Staates auf seine territoriale Integrität gesetzt. Allerdings wird die territoriale Integrität Griechenlands durch die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien nicht verletzt, auch wenn dies von griechischer Seite unterstellt wird. Auch die Art des antiken Makedonien und die Art der antiken Makedonier präjudiziert aus Sicht des Völkerrechtes keine besonderen Rechte bezüglich der heutigen Verwendung der Bezeichnung „Makedonien“ und der damit assoziierten Bezeichnungen, etwa für eine Volksgruppe und deren Sprache in der heutigen Region Makedonien.

Griechenland vertritt eine gänzlich andere Auffassung. Bereits im Mai 1991 kündigte Griechenland an, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen verhindern wolle. Im Monat zuvor, am 15.04.1991, änderte die jugoslawische Republik Makedonien ihren staatlichen Namen von „Sozialistische Republik Makedonien“ in „Republik Makedonien“ um. Damit war der sogenannte Namensstreit, der an sich ein Kulturstreit um Makedonien ist, zwischen der Republik Makedonien und Griechenland geboren. Am 18.09.1991 erklärte die Republik Makedonien nach einem entsprechenden Votum der makedonischen Bürgerinnen und Bürger im Referendum vom 08.09.1991 ihre Unabhängigkeit von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ (SFRJ) und beantragte internationale Anerkennung. Eine neue Verfassung für die nunmehr unabhängige Republik Makedonien wurde am 20.11.1991 proklamiert. Nach dieser formellen Unabhängigkeitserklärung und ihrer materiell-rechtlichen Umsetzung durch eine neue Verfassung forderte die damalige griechische Regierung unter ihrem Ministerpräsidenten Konstantin Mitsotakis am 04.12.1991 von der Republik Makedonien:

  1. Verzicht auf den Namen „Makedonien“, der einen geographischen Bereich und keine ethnische Einheit bezeichnet;
  2. Erklärung, dass die Republik Makedonien keine Ansprüche gegenüber Griechenland erhebt;
  3. Erklärung, dass es keine „makedonische“ Minderheit in Griechenland gibt.

Mit dieser Forderung setzte die griechische Regierung ihre Ankündigung vom Mai 1991 in die außenpolitische Tat um und der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen Konflikt, der bis heute nicht gelöst werden konnte. Aufgrund der griechischen Haltung wurde die Republik Makedonien völkerrechtlich zunächst nur von relativ wenigen Staaten anerkannt. Auch die Mitgliedsstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG), aus der die EU hervorging, verweigerten zunächst die Anerkennung. Mit zunehmender Dauer des sogenannten Namensstreits wurde die Haltung Griechenlands von der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft überwiegend kritisch gesehen. Es drohte die Isolierung Griechenlands in der Frage, woraufhin es bezüglich der internationalen Anerkennung des makedonischen Staates zu einem Kompromiss zwischen Griechenland und der Republik Makedonien kam.

In der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 07.04.1993 wurde die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik (Amtliche Bezeichnung für Griechenland) sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region festgestellt. Gemäß dieser Resolution wurde die Republik Makedonien am 08.04.1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmte dieser Aufnahme per Akklamation zu. In Griechenland und in der Republik Makedonien fand dieser Kompromiss keine große Zustimmung. Im griechischen Parlament erhielt er nur eine knappe Zustimmung von 152 gegen 146 Stimmen und im makedonischen Parlament beschuldigte die nationalkonservative Opposition die Regierung, der Endnationalisierung Makedoniens Vorschub geleistet zu haben. In einer weiteren Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 845) vom 18.06.1993 wurden die Hellenische Republik und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen blieben bisher erfolglos.

Damit bleibt die makedonische Antwort auf die makedonische Frage im Völkerrecht noch immer zum Teil umstritten. Allerdings hat die große Mehrheit der Staatengemeinschaft die Republik Makedonien bilateral völkerrechtlich unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung anerkannt. Daraus kann geschlussfolgert werden: Die große Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft vertritt nicht die Auffassung Griechenlands, sondern unterstützt die Auffassung der Republik Makedonien und damit die makedonische Antwort auf die makedonische Frage. Des Weiteren hat der Internationale Gerichtshof (IGH) durch Urteil am 05.11.2011 festgestellt, dass die Verwendung der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemaligen Jugoslawische Republik Makedonien“ in erste Linie für die Verwendung im Rahmen der Vereinten Nationen gilt und nicht im bilateralen völkerrechtlichen Verkehr zwischen Staaten. Damit kann nach Auffassung des IGH die Bezeichnung „Republik Makedonien“ im bilateralen völkerrechtlichen Verkehr verwendet werden, ohne dass dabei Völkerrecht oder völkerrechtlichen Verträge verletzt werden. Aus Sicht des Völkerrechts dürfte daher die makedonische Antwort auf die makedonische Frage kein Problem darstellen.

Später kam es zu einer erneuten Zuspitzung im sogenannten Namensstreit, in dem Griechenland am 16.02.1994 ein einseitiges Handelsembargo gegen die Republik Makedonien verhängte, welches erst durch das zwischen Griechenland und der Republik Makedonien unterzeichnete Interimsabkommen vom 13.09.1995 am 14.10.1995 aufgehoben wurde.

Griechischer Protest gegen Makedonien (Quelle: Wikimedia.org) Makedonier in Melbourne protestieren für die Anerkennung Makedoniens

 

Das Interimsabkommen vom 13.09.1995

Am 13.09.1995 wurde am Sitz der Vereinten Nationen in New York zwischen der Hellenischen Republik (Griechenland) und der Republik Makedonien das Abkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen (Interimsabkommen, kurz: IA) vom damaligen griechischen Außenminister Karolos Papoulias und dem damaligen Außenminister der Republik Makedonien Stevo Crvenkovski unterzeichnet. Die Hellenische Republik verpflichtete sich gemäß dieses Abkommens dazu, innerhalb einer Frist von 30 Tagen das Embargo gegenüber der Republik Makedonien aufzuheben. Im Gegenzug verpflichtete sich die Republik Makedonien unter anderem dazu auf ihre bisherige Flagge mit dem Stern von Vergina zu verzichten. Dieses Symbol wird dem antiken Makedonien zugerechnet, das nach griechischer Auffassung Teil der griechischen Geschichte und Kultur ist. In diesem Abkommen wird der jeweilige verfassungsmäßige Name der Vertragsparteien nicht genannt. Die Hellenische Republik wird in darin als „Erste Partei“ bezeichnet, während die Republik Makedonien „Zweite Partei“ ist. Beide Parteien werden in diesem Abkommen dazu verpflichtet, die territoriale Integrität und Souveränität der jeweils anderen Partei (Artikel 3 IA) sowie die bestehenden völkerrechtlichen Grenzen zu achten (Artikel 2 IA). Die Hellenische Republik soll die Republik Makedonien völkerrechtlich anerkennen und normale diplomatische Beziehungen zu ihr aufnehmen (Artikel 1 IA). Die Republik Makedonien wird dazu aufgefordert auf umstrittene Symbole, wie namentlich etwa der Stern von Vergina, zu verzichten (Artikel 7 IA). Beide Parteien werden in ihren bilateralen Beziehungen zueinander dazu verpflichtet gut nachbarschaftlich miteinander umzugehen (Artikel 14 IA) und sich gemäß völkerrechtlicher Normen zu verhalten. So hat die Hellenische Republik gemäß Artikel 11 Absatz 1 dieses Abkommens die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen, in der sie selbst Mitglied ist, zu fördern und diese nicht zu verhindern. Allerdings hat die Hellenische Republik das Recht Einspruch zu erheben bzw. ein Veto einzulegen, wenn die Republik Makedonien nicht unter dem in Absatz 2 der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen genannten Namen „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ beizutreten versucht. Auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im Jahre 2008 hatte Griechenland jedoch eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO verhindert und war entsprechend wegen der Verletzung des Interimsabkommens vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 05.12.2011 verurteilt worden. Die Verwendung der Bezeichnung „Republik Makedonien“ im bilateralen völkerrechtlichen Verkehr stellt nach Auffassung des IGH kein Verstoß gegen das Interimsabkommen dar. Artikel 5 jenes Dokumentes verpflichtet beide Parteien den Namensstreit auf Basis der Resolution 845 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen in bilateralen Gesprächen zu lösen. Bis dahin hat jede Partei gemäß Artikel 7 des Interimsabkommens die Pflicht alles zu unterlassen, was einer friedlichen Lösung des Namensstreits zuwiderläuft. So haben beide Parteien gemäß Artikel 7 jede Propaganda und alle feindlichen Aktivitäten zu unterlassen, die einer friedlichen Lösung des Namensstreits im Wege stehen. Am 14.10.1995 hob die Hellenische Republik das Embargo gegenüber der Republik Makedonien auf. Die Grenze zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien wurde am nächsten Tag für den freien Handelsverkehr wieder geöffnet. Am 13.10.1995 wurde in der makedonischen Hauptstadt Skopje eine endgültige Vereinbarung bezüglich der Normalisierung der bilateralen Beziehungen und der gegenseitigen Einrichtung von diplomatischen Vertretungen in beiden Hauptstädten unterzeichnet. Durch das Interimsabkommen pendelten sich die Beziehungen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien somit wieder ein.

 

Fazit

Die makedonische Antwort auf die makedonische Frage ist ein fester Bestandteil der Identität der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Kulturnation. Aus Sicht der betroffenen Nation ist diese Frage damit eindeutig beantwortet. Sie hat darüber hinaus zu Frieden und Stabilität in der betroffenen Region geführt. Daher sollte sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut mit der offenen Namensfrage der Republik Makedonien befassen. Der Auffassung Griechenlands, wonach die verfassungsmäßige Bezeichnung eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region darstellt, kann nicht gefolgt werden.

Die griechische Auffassung in der Namensfrage ist stark von der griechisch-zeitgenössischen Wahrnehmung des Bürgerkrieges in Griechenland (1946 – 1949) zwischen Kommunisten und Monarchisten geprägt. Die griechischen Kommunisten wurden seinerzeit von den kommunistisch-slawischen Staaten Bulgarien und Jugoslawien unterstützt. Seinen Schwerpunkt hatte der Bürgerkrieg in der griechischen Region Makedonien. Vor allem wurde in diesem Bürgerkrieg auch die makedonische Frage thematisiert. Dabei reichte die Spanne von einer möglichen Autonomie für die griechische Region Makedonien bis zu deren Abspaltung von Griechenland und Vereinigung mit einem kommunistisch-makedonischen Staat. Daher gilt aus griechischer Sicht der makedonische Staat und dessen Nation als mutmaßliches Instrument der Slawen Teile des griechischen Territoriums zu okkupieren. Eine differenzierte und objektive Betrachtung der makedonischen Frage fand in Griechenland auch nach dem Bürgerkrieg nicht statt. Stattdessen betrieb Griechenland eine Kultur- und Geschichtspolitik, wonach die griechischen Makedonier die alleinigen und direkten kulturellen Erben der antiken Makedonier sind. Mit einer entsprechenden makedonischen Regionalidentität sollten die griechischen Makedonier zu zuverlässigen griechischen Patrioten gemacht werden, welche möglichen slawischen Einfällen auf die griechische Region Makedonien Einhalt gebieten würden. Vernachlässigt wird dabei allerdings, dass die griechischen Makedonier eben keine Abbildung der antiken Makedonier in die heutige Zeit darstellen, selbst wenn die antiken Makedonier ein antiker griechischer Volksstamm waren. Die antiken Makedonier sind seit langer Zeit assimiliert worden. Zwischenzeitlich hat es gewaltige Völkerwanderungen und Völkerverschiebungen gegeben. Eine direkte Verbindung zwischen griechischen und antiken Makedoniern muss daher fraglich bleiben.

Die heutige griechische Haltung in der Namensfrage der Republik Makedonien ist also das Produkt einer seit 1949 andauernden, auf den griechischen Bürgerkrieg und Makedonien bezogenen Geschichtspolitik des griechischen Staates. Dieses Geschichtsbild wird im griechischen Bildungssystem gelehrt sowie durch entsprechende Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen verfestigt. Hier liegt das eigentliche Problem in der Haltung Griechenlands und seines Volkes. Diese kann nur durch eine objektive Bewertung der Geschichte und kulturellen Entwicklung bezüglich Makedoniens überwunden werden. Nicht jedoch überwunden werden kann das Problem durch die Verneinung einer heute existierenden makedonischen Kulturnation und ihres Staatswesens, deren Existenz sich im Übrigen nicht gegen Griechenland richten. Auch wenn es Nationalismus und Propaganda durchaus auch auf Seiten der ethnischen bzw. slawischen Makedonier gibt, so ist es dennoch nicht deren grundsätzliche Haltung.

Aus diesem Grunde dürften die Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Rahmen der Vereinten Nationen in der bisherigen Form nicht zielführend sein. Vielmehr bedarf es im Falle Makedoniens einer inhaltlichen und objektiven Aufarbeitung des Sachverhalts. Die notwendigen Rahmenbedingungen sollten durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geschaffen werden. Nach über 20 Jahren erfolglosen Verhandlungen im Rahmen der UN sollte der Sicherheitsrat den Fall Makedonien erneut bewerten. Stellt der verfassungsmäßige Name der Republik Makedonien tatsächlich eine Gefahr für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region dar oder die Fortdauer des Namensstreits? Wenn letzteres der Fall sein sollte, bleibt als Konsequenz daraus nur die Empfehlung des UN-Sicherheitsrates, die Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung in die Vereinten Nationen aufzunehmen und die Rahmenbedingungen für eine objektive Aufarbeitung der makedonischen Frage zu schaffen. Griechenland und die Republik Makedonien müssen sich dazu verpflichten bzw. durch den UN-Sicherheitsrat dazu verpflichtet werden, aktiv an einer objektiven Aufarbeitung der makedonischen Frage mitzuwirken und deren Resultate zu akzeptieren. Des Weiteren muss das Ergebnis dieser objektiven Aufarbeitung von der griechischen und makedonischen Politik umgesetzt werden, besonders in der Bildungs-, Informations- und Kulturpolitik. Damit würde sich eine abschließende Klärung der makedonischen Frage herbeiführen lassen. Des Weiteren würden damit viel effektiver Spannungen in der betroffenen Region abgebaut und der dortigen Frieden nachhaltig gesichert werden.

Die makedonische Antwort auf die makedonische Frage hat sich aus meiner Sicht als nachhaltige und vernünftige Antwort erwiesen. Anderslautende Befürchtungen wurden entweder widerlegt oder trafen nicht ein. Daher muss die Last der Geschichte nun endgültig von der Republik Makedonien und ihrer Nation genommen werden. Die Republik Makedonien ist heute ebenso eine Realität wie die makedonische Kulturnation. Auch dies ist Teil der makedonischen Geschichte, welche ihren Anfang in der Antike nahm und doch heute eine viel komplexere ist. Der Kulturkampf um Makedonien kann daher beendet und die makedonische Antwort auf die makedonische Frage akzeptiert werden.