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Die makedonische Frage als staatsrechtlich gelöstes Problem

Die Verfassung der unabhängigen Republik Makedonien ist am 18.11.1991 vom makedonischen Parlament angenommen und am 20.11.1991 proklamiert worden. Durch diese Verfassung ist die Unabhängigkeit der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt nach ihrer formalen Unabhängigkeitserklärung vom 18.09.1991 materiell umgesetzt worden. Vorausgegangen war ein Unabhängigkeitsreferendum am 08.09.1991. Bei diesem Referendum sprachen sich bei einer Wahlbeteiligung von 75 % über 90 % der Abstimmungsberechtigten der Republik Makedonien für die Unabhängigkeit und Souveränität dieser Republik aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefügen aus souveränen Staaten beizutreten. Die Verfassung der Republik Makedonien definiert diese als souveränen, unabhängigen, demokratischen und sozialen Staat.

Rückblende

Die Verfassung der Republik Makedonien ist der bisherige Höhepunkt einer Entwicklung zur staatsrechtlichen Klärung der makedonischen Frage, die ihren Beginn auf der zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates zur Volksbefreiung Jugoslawiens am 29.11.1943 fand. Auf dieser Sitzung sind die (ethnischen oder slawischen) Makedonier auf staatsrechtlicher Ebene innerhalb der jugoslawischen Föderation erstmals als Nation anerkannt worden. Die makedonische Frage betraf bis zu diesem Zeitpunkt das Schicksal der Bevölkerung des geographischen Makedonien im heutigen Sinne unter der Herrschaft des Osmanischen Reiches ab etwa der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und nach der Aufteilung dieses Gebietes unter den Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien bzw. Jugoslawien ab 1913. Eine völkerrechtliche oder staatsrechtliche Klärung der makedonischen Frage scheiterte bis zum Jahre 1943 an den Staaten, zu denen das geographische Makedonien seit dem gehörte. Keines dieser Staaten erkannte eine makedonische Volksgruppe oder Nation an. Mit der Anerkennung der ethnischen oder slawischen Makedonier als Nation war auch die Schaffung eines makedonischen Staates innerhalb dieser jugoslawischen Föderation verbunden. Am 02.08.1944 wurde im makedonischen Kloster Prohor Pčinski die erste Tagung der Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens eröffnet und damit der Schlussakt zur Gründung des makedonischen Staates innerhalb der jugoslawischen Föderation eingeleitet. Die formale Proklamation der „Volksrepublik Makedonien“ innerhalb der bereits am 29.11.1943 staatsrechtlich proklamierten „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ erfolgte am 30.04.1945. Die völkerrechtlich erhebliche Proklamierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien erfolgte am 29.11.1945 von der am 11.11.1945 gewählten Nationalversammlung. Die erste Verfassung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien wurde am 31.01.1946 beschlossen und proklamiert; die erste Verfassung der Volksrepublik Makedonien wurde am 31.12.1946 beschlossen und proklamiert.

Die Verfassungen des makedonischen Staates innerhalb der jugoslawischen Föderation

Die ersten zwei Artikel der Verfassung der Volksrepublik Makedonien vom 31.12.1946 hatten folgenden Wortlaut: „Die Volksrepublik Makedonien ist ein Staat des Volkes mit der Republik als Staatsform“ und „Nachdem in einem gemeinsamen Kampf zusammen mit allen Völkern Jugoslawiens die Befreiung und der Nationalstaat errungen worden waren, vereinte sich das Volk von Makedonien im Hinblick auf das Recht aller Nationen auf Selbstbestimmung inklusive des Rechts zur Sezession und zur Vereinigung mit einer anderen Nation, auf Grundlage der Gleichberechtigung mit den anderen Völkern Jugoslawiens und deren Volksrepubliken: der Volksrepublik Serbien, der Volksrepublik Montenegro, der Volksrepublik Bosnien und Herzegowina, der Volksrepublik Kroatien und der Volksrepublik Slowenien, zu einem gemeinsamen Staat – der Föderalen Volksrepublik Jugoslawien.“

Am 14.01.1953 trat ein neues Grundgesetz für die Föderative Volksrepublik Jugoslawien in Kraft. Mit diesem Grundgesetz wurde die kommunale Selbstverwaltung teilweise wieder eingeführt und die zentrale Wirtschaftsplanung abgebaut. Im materiellen Sinne dieses Grundgesetzes wurde auch für die Volksrepublik Makedonien eine neue Verfassung beschlossen.

Zu tiefgreifenden Veränderungen im staatsrechtlichen Sinne kam es mit der neuen jugoslawischen Verfassung vom 07.03.1963, die auch zu einer Änderung der bisherigen Staatsbezeichnung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und der Volksrepublik Makedonien führte. Mit Inkrafttreten dieser Verfassung am 07.07.1963 hieß die jugoslawische Föderation „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ und der makedonische Staat „Sozialistische Republik Makedonien“
In dieser Verfassung wurde auch das Recht auf Selbstverwaltung verfassungsrechtlich verankert, die das System der Arbeiterselbstverwaltung in differenzierter Form beschrieb. Im Jahre 1963 wurde auch eine entsprechende Verfassung für den makedonischen Staat verabschiedet und die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Sozialistischen Republik Makedonien eingeführt. Das Verfassungsgericht nahm im Februar 1964 seine Arbeit auf.

Die letzte und vierte Verfassung der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien vom 21.02.1974 brachte eine umfangreiche Weiterentwicklung und Stärkung der Arbeiterselbstverwaltung sowie eine umfangreiche Föderalisierung des Bundesstaates. Die Rechte der Sozialistischen Republiken und der Sozialistisch autonomen Gebietskörperschaften im Verband der Sozialistischen Republik Serbien wurde deutlich gestärkt und die Kompetenzen der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien entsprechend reduziert. Mit seinen 406 Artikeln war die Verfassung vom 21.02.1974 die umfangreichste Verfassung der Welt. Gemäß Artikel 3 der Verfassung der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien vom 21.02.1974 war die Sozialistische Republik Makedonien ein auf die Souveränität des makedonischen Volkes und auf die Macht und die Selbstverwaltung der Arbeiterklasse und aller arbeitenden Menschen gegründeter Staat und eine sozialistische, sich selbst verwaltende, demokratische Gemeinschaft der arbeitenden Menschen und Bürgern der gleichberechtigten Nationen und Nationalitäten. Die entsprechende Verfassung der Sozialistischen Republik Makedonien vom 25.02.1974 definierten diese Republik als nationalen Staat für das makedonische Volk und einen Staat für die albanische und die türkische Nationalität. Am 08.08.1990 stimmte das Bundesparlament der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien Änderungen der jugoslawischen Verfassung vom 21.02.1974 zu, die das System der Arbeiterselbstverwaltung zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen abschafften und das Mehrparteiensystem verankerten. Am 11.11.1990 fanden darauf hin in der Sozialistischen Republik Makedonien die ersten freien Parlamentswahlen mit mehren Parteien statt.

Vom Staatsrechtssubjekt zum Völkerrechtssubjekt – Der Weg in die Unabhängigkeit

Am 25.01.1991 verabschiedete das makedonische Parlament per Akklamation eine Souveränitätserklärung, in der das Recht auf Selbstbestimmung einschließlich des Rechts auf Sezession von der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien betont wurde. Das makedonische Parlament stellte am 15.04.1991 fest, dass der makedonische Staat ausschließlich von der Nationalversammlung, dem makedonischen Staatspräsidenten und der makedonischen Regierung geführt wird. Außerdem wurde der Name des Staates von Sozialistische Republik Makedonien in „Republik Makedonien“ geändert. In einem Referendum am 08.09.1991 sprachen sich bei einer Wahlbeteiligung von 75 % über 90 % der Abstimmungsberechtigten der Republik Makedonien für die Unabhängigkeit und Souveränität dieser Republik aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefügen aus souveränen Staaten beizutreten. Am 18.09.1991 erklärte sich die Republik Makedonien formal für unabhängig. Mit dieser Unabhängigkeitserklärung strebte die Republik Makedonien die Anerkennung als Völkerrechtssubjekt an. Die materielle Umsetzung dieser formalen Unabhängigkeitserklärung erfolgte durch den Beschluss einer neuen Verfassung für die Republik Makedonien am 18.11.1991, die zwei Tage später proklamiert wurde.

Die Verfassung von 1991

Die Präambel der Verfassung der Republik Makedonien nennt den Kampf des makedonischen Volkes für nationale Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit durch die Jahrhunderte hindurch als den Beginn der späteren verfassungsrechtlichen Entwicklung, die im Ergebnis zur heutigen unabhängigen Republik Makedonien und ihrer Nation führte. Weiter werden in dieser Präambel drei wichtige Eckpfeiler für die verfassungsrechtliche Entwicklung genannt:
Der erste Eckpfeiler ist der Ilinden Aufstand gegen die Osmanische Oberhoheit am 02.08.1903, der zur Bildung der „Republik von Kruševo“ führte. Diese Republik bestand vom 02.08. bis zum 12.08.1903, dann wurde sie durch Osmanische Truppen wieder zerschlagen. Der zweite Eckpfeiler bildet der antifaschistische Befreiungskampf der makedonischen Nation mit den anderen jugoslawischen Völkern vom 11.10.1941 an, der im Jahre 1945 erfolgreich endete, zur Anerkennung einer makedonischen Nation und zur Schaffung eines makedonischen Staates innerhalb einer jugoslawischen Föderation führte. Der dritte Eckpfeiler betrifft die Schaffung eines souveränen und unabhängigen makedonischen Staates nach dem Unabhängigkeitsreferendum vom 08.09.1991.

Im ersten Abschnitt, in den Artikeln 1 bis 8 werden die allgemeinen Grundsätze verfassungsrechtlich festgelegt. Gemäß Artikel 1 ist die Republik Makedonien ein souveräner, unabhängiger, demokratischer und sozialer Staat. Die Souveränität ist demnach unteilbar, unveräußerlich und nicht übertragbar. Artikel 2 legt fest, dass die Souveränität vom Volk ausgeht und durch dieses Volk ausgeübt wird. Konkret werden Wahlen und Abstimmungen als Form dieser Ausübung genannt. Artikel 3 legt fest, dass das Territorium der Republik Makedonien unteilbar und unveräußerlich ist. Die Grenzen der Republik Makedonien können nur auf Basis der Verfassung und unter Beachtung des Völkerrechts (1. Verfassungszusatz) geändert werden. Artikel 4 legt die Grundsätze für die Staatsbürgerschaft der Republik Makedonien fest, wobei Näheres durch Gesetz zu regeln ist. Artikel 5 legt die Grundsätze für die Symbole und die Flagge der Republik Makedonien fest, wobei Näheres auch hier durch Gesetz zu regeln ist. Die Hauptstadt der Republik Makedonien ist gemäß Artikel 6 Skopje. Artikel 7 legt die Grundsätze der makedonischen Sprache und Artikel 8 die Grundwerte der verfassungsmäßigen Ordnung für die Republik Makedonien fest.

Der zweite Abschnitt legt die allgemeinen Rechte für die Menschen und für die Bürger der Republik Makedonien fest. Dieser zweite Abschnitt gliedert sich in vier Unterabschnitte, der erste betrifft die bürgerlichen und die politischen Freiheiten und Rechte (Artikel 9 bis 29), der zweite Unterabschnitt die wirtschaftliche, sozialen und kulturellen Rechte (Artikel 30 bis 49), der dritte Unterabschnitt schreibt die verfassungsrechtliche Garantie der Grundsätze für Freiheiten und Rechte (Artikel 50 bis 54) und der vierte Unterabschnitt die finanziellen und wirtschaftlichen Grundsätze für die Republik Makedonien (Artikel 55 bis 60) fest.

Der dritte Abschnitt regelt die Staatsorganisation innerhalb der Republik Makedonien. Der erste Unterabschnitt regelt die Legislative der Republik Makedonien und beinhaltet alle verfassungsrechtlichen Regelungen zum Parlament der Republik Makedonien (Artikel 61 bis 78). Der zweite und der dritte Unterabschnitt regelt die Exekutive der Republik Makedonien, trifft verfassungsrechtliche Regelungen zum Präsidenten der Republik Makedonien (Artikel 79 bis 87) und zur Regierung der Republik Makedonien (Artikel 88 bis 97). Der vierte Unterabschnitt regelt die Judikative der Republik Makedonien, also regelt die Justizgrundsätze des Staates (Artikel 98 bis 105). Im fünften und letzten Unterabschnitt befinden sich die Regelungen zur Staatsanwaltschaft (Artikel 106 bis 107).

Der vierte Abschnitt regelt in den Artikeln 108 bis 113 die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Republik Makedonien und regelt die Grundsätze für das Verfassungsgericht. Im fünften Abschnitt der Verfassung der Republik Makedonien ist in den Artikeln 114 bis 117 die örtliche Selbstverwaltung garantiert und geregelt. Der Abschnitt 6 regelt in den Artikeln 118 bis 121 die Auswärtigen Beziehungen der Republik Makedonien zu anderen Staaten und der Abschnitt 7 regelt in den Artikeln 122 bis 128 die Verteidigung der Republik Makedonien. Abschnitt 8 trifft in den Artikeln 129 bis 131 Regelungen für eine Änderung der Verfassung der Republik Makedonien. Änderung der Verfassung der Republik Makedonien werden nicht in den Verfassungstext eingefügt, sondern werde im Anschluss an den Verfassungstext als Verfassungszusätze aufgeführt. Der neunte und letzte Abschnitt trifft in den Artikeln 132 bis 134 allgemeine abschließende Regelungen, wie Überleitungsregelungen und regelt das Inkrafttreten der Verfassung.
Bis zum heutigen Tage gibt es 31 Verfassungszusätze zur Verfassung der Republik Makedonien, die gültiger Bestandteil dieser Verfassung sind und die entsprechende Regellungen im Verfassungstext der Verfassung in den Artikeln 1 bis 134 ergänzen oder ändern.
Die ersten zwei Verfassungszusätze vom 06.01.1992 sind aufgrund des sogenannten Namensstreits mit der Griechischen Republik eingefügt worden. Der erste Verfassungszusatz trifft Regelungen zur völkerrechtlichen Änderung der Grenzen der Republik Makedonien und der zweite Verfassungszusatz legt fest, dass sich die Republik Makedonien nicht in die souveränen Rechte von anderen Staaten einmischt. Die Republik Makedonien stellt in ihren ersten zwei Verfassungszusätzen klar, dass sie keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat und bestehende Grenzen nicht in Frage stellt. Von griechischer Seite werden der Republik Makedonien zum Teil solche territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten aufgrund der Präambel unterstellt, in der sich die Republik Makedonien auf die Tradition der „Republik von Kruševo“ beruft. In der Tradition der „Republik von Kruševo“ sollte ursprünglich das gesamte Makedonien im geographischen Sinne vom Osmanischen Reich befreit und unabhängig werden. Zu dieser Zeit war das ganze Makedonien im geographischen Sinne völkerrechtlich noch Teil des Osmanischen Reiches und nicht zwischen den Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien bzw. Jugoslawien aufgeteilt. Die erste beiden Verfassungszusätze stellen klar, dass verfassungsrechtlich nicht das Ziel verfolgt wird oder politisch verfolgt werden darf, die bestehenden völkerrechtlichen Grenzen in Frage zu stellen. Damit ist verfassungsrechtlich klargestellt, dass die Republik Makedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat.

Die Verfassungszusätze 3 bis 19 vom 07.12.2005 setzen hauptsächlich das Rahmenabkommen von Ohrid vom 13.08.2001 verfassungsrechtlich um. In diesem Rahmenabkommen zwischen den beiden größten Parteien der (ethnischen oder slawischen) Makedonier und den beiden großen Parteien der albanischen Volksgruppe ist die Repräsentation der albanischen Volksgruppe in der Politik und Verwaltung der Republik Makedonien geregelt worden. Die albanische Volksgruppe ist aufgrund dieses Rahmenabkommens verfassungsrechtlich aufgewertet und in ihren Rechten gestärkt worden. Bei diesen Rechten handelt es sich vor allem um umfangreiche personelle und territoriale Selbstverwaltungsrechte und kulturelle Rechte. Die Verfassungssätze 20 bis 31 regeln verschiedene Sachverhalte, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll.

Die Staatsorganisation innerhalb der Republik Makedonien

Die Republik Makedonien ist eine parlamentarische und rechtsstaatliche Demokratie mit Gewaltenteilung. Die Legislative wird vom Parlament ausgeübt, deren grundsätzlich 120 Mitglieder (Abgeordneten) in freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die Wahl dieser Abgeordneten erfolgt nach einem gemischten Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Die Exekutive wird vom Staatspräsidenten und von der Regierung ausgeübt. Der Staatspräsident wird auf 5 Jahre in unmittelbarer Wahl durch das Volk bestimmt. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtszeit ist nur einmal zulässig. Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der makedonischen Streitkräfte und ernennt den Regierungschef nach dessen Wahl durch das Parlament. Der Regierungschef wiederum bildet das Kabinett, das neben dem Regierungschef aus den Ministern besteht. Desweiteren ist der Staatspräsident Präsident des Sicherheitsrates und hat im Gesetzgebungsverfahren ein Einspruchsrecht. Er ist jedoch zur Unterzeichnung eines Gesetzes verpflichtet, wenn dieses Gesetz nach erneuter Beratung mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlaments erneut beschlossen wird.
Die Judikative wird durch das Verfassungsgericht der Republik Makedonien und den weiteren Gerichten der Republik Makedonien ausgeübt. Das Verfassungsgericht der Republik Makedonien besteht aus 9 Richtern, die mit qualifizierter Mehrheit vom Parlament für eine Amtszeit von 9 Jahren gewählt werden. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter des Verfassungsgerichtes für eine weitere Amtszeit ist nicht zulässig. Die Republik Makedonien untergliedert sich in Gemeinden, die zum Teil über umfangreiche Selbstverwaltungsrechte verfügen.

Die makedonische Frage als völkerrechtliches Problem

Durch die staatsrechtliche Klärung der makedonischen Frage innerhalb der jugoslawischen Föderation war und ist diese Frage grundsätzlich auch völkerrechtlich geklärt. Offen bleibt lediglich der Status von (ethnisch oder slawisch) makedonischen Minderheiten in anderen Staaten, vor allem in Bulgarien oder Griechenland. Die klassische makedonische Frage wird seit der Unabhängigkeit der Republik Makedonien im Jahre 1991 jedoch von einer neuen makedonischen Frage überlagert, welche die Identität der Republik Makedonien und ihrer Nation betrifft. Die neue makedonische Frage ist die Ursache des sogenannten Namensstreits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien und gliedert sich in drei Teilfragen:

1. Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?
2. Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?
3. In welchen Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?

Diese Fragen können im Wesentlichen nur auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen politisch geklärt werden. Wegen der Grundsätzlichkeit dieser neuen makedonischen Frage sollte diese als völkerrechtliches Problem behandelt und im Rahmen der internationalen Politik geklärt werden. Die Summe aus der klassischen makedonischen Frage und der neuen makedonischen Frage bildet die erweiterte makedonische Frage. Zu dieser Thematik habe ich die Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ geschrieben. In dem Artikel „Andreas Schwarz untersucht den Namensstreit zwischen Mazedonien und Griechenland“ kann diese Abhandlung als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Schlusswort
Die verfassungsrechtliche Entwicklung innerhalb des makedonischen Staates hat im Ergebnis zu einer erfolgreichen staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Klärung der makedonischen Frage geführt. Die Verfassung der Republik Makedonien ist vorbildlich gestaltet und hat ihren Beitrag zu einem friedlichen Miteinander der Bevölkerung innerhalb dieser Republik sowie der Republik Makedonien mit ihren Nachbarstaaten geleistet. Mit an dieser Verfassung hat unter anderen der ehemalige Präsident des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes und ehemalige Bundespräsident Roman Herzog gearbeitet. Für diese Verdienste ist Roman Herzog in diesem Jahr die höchste Auszeichnung („Achter September“) der Republik Makedonien verliehen worden. Auch die erweiterte makedonische Frage kann staatsrechtlich im Rahmen der Verfassung der Republik Makedonien und völkerrechtlich im Rahmen eines Vertrages zwischen Griechenland und der Republik Makedonien geklärt werden. Zukünftige verfassungsrechtliche Herausforderungen werden neben der Klärung der erweiterten makedonischen Frage vor allem der zukünftige EU- und NATO- Beitritt sein. Auch die weitere verfassungsrechtliche Entwicklung des Verhältnisses der albanischen Kulturnation zur makedonischen Kulturnation innerhalb der makedonischen Staatsnation wird weiterhin große Herausforderungen an die Verfassung stellen Bisher haben die Republik Makedonien und ihre Verfassung alle Herausforderungen erfolgreich bestanden. Es ist davon auszugehen und natürlich auch zu wünschen, dass die Republik Makedonien diesen erfolgreichen Weg weitergeht. Wir sollten diesen Weg unterstützen und uns weiterhin für die objektive Klärung von offenen Fragen aktiv einsetzen!