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(Nord-)Makedonien 20.11.1991: Proklamation der makedonischen Verfassung

von Andreas Schwarz

Auf einer Festsetzung des Parlaments proklamiert die Republik Makedonien feierlich die am 18.11.1991 beschlossene Verfassung, welche die Republik Makedonien als souveränen, unabhängigen, demokratischen und sozialen Staat definiert.

Nach den Worten des makedonischen Staatspräsidenten Kiro Gligorov sei der Staat damit „internationales Subjekt“, es strebe die Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG) und in den Vereinten Nationen (UN) an, sei aber weiterhin zu einer „Assoziierung“ mit den anderen „souveränen Republiken“ Jugoslawiens bereit.

Der Staatspräsident Gligorov betont in seiner Rede, Makedonien sei der „Staat aller Bürgerinnen und Bürger“ und definiere sich mit der neuen Verfassung nicht vorrangig als Nationalstaat. Trotz dieser Worte nehmen die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft nicht an der Festsitzung teil.

In einem Interview erklärt Gligorov, die Republik Makedonien befände sich in der gleichen staatsrechtlichen Position wie die Republiken Kroatien und Slowenien und wünsche ebenso wie diese eine völkerrechtliche Anerkennung.