Zum Inhalt springen

Der EU-Erweiterungsbericht zur Republik Makedonien

Während der Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Republik Serbien und dem Kosovo relativ positiv ausfällt, gelten die Republik Makedonien und Montenegro hingegen als Sorgenkinder der Europäischen Union (EU). Im Falle der Republik Albanien wird die Aufnahme der Beitrittsgespräche unter Bedingungen empfohlen.

Nach dem Bericht der EU-Kommission sei das letzte Jahr in der Republik Makedonien ein Jahr der andauernden Krise gewesen. Mit Sorge erfüllt die EU-Kommission, dass eine Vereinnahmung des Staates, welche demokratisch funktionierenden Institutionen und Schlüsselelemente der Gesellschaft beeinflussen, bestehen blieben. Die Republik Makedonien müsse vor allem bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 11. Dezember 2016 das sogenannte Przino-Abkommen von Juli 2015 vollständig umsetzen. Dieses Abkommen wurde zur Überwindung der schweren politischen Krise zwischen den Regierungsparteien IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) und DUI (albanisch: BDI) sowie den zwei wesentlichen Oppositionsparteien SDSM und DPA (albanisch: DPSH) unterzeichnet. Des Weiteren seien erhebliche Reformen, unter anderem im Justizbereich, notwendig.

Im Ergebnis empfiehlt die EU-Kommission jedoch die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Republik Makedonien. Darüber muss allerdings der Europäische Rat (Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten) einstimmig entscheiden. Bisher hat jedoch Griechenland die Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen mit der Republik Makedonien verhindert. Hintergrund ist der Kulturstreit im den Namen „Makedonien“ zwischen dem EU-Mitglied Griechenland und der EU-Beitrittskandidatin „Republik Makedonien“, wobei diese seit Dezember 2005 diesen Kandidierenden-Status hat. Allerdings wird die Republik Makedonien auch aufgrund ihrer anhaltenden politischen Krise in ihrer Position geschwächt.