Zum Inhalt springen

IGH klärt Zuständigkeit für Klage Mazedonien vs. Griechenland

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat heute bereits informell angedeutet, dass das Gericht für diese Klage zuständig ist. Diese Entscheidung ist auch als Signal in Richtung Athen zu werten. Griechenland hatte die Zuständigkeit des Gerichts für diese Klage in Frage gestellt.

Mit voller Erwartung sammeln beide Seiten Nachweise und Belege, die die eigene Argumentation in dieser Verhandlung bekräftigen sollen. Griechischen Quellen zufolge wolle Griechenland u. a. auch ein Interview des amtierenden mazedonischen Präsidenten Branko Crvenkovski zur Überprüfung anführen.

Griechenland möchte die unterschiedlichen Ansichten zwischen dem Premierminister und des Präsidenten in dieser Sache ausnutzen, insb. im Bereich der antiken Geschichte. Athen wolle damit beweisen, dass auch Mazedonien gegen das 1995 abgeschlossene Interims-Abkommen verstoßen habe, insb. in dem Paragraphen, in welchem sich beide Seiten dazu verpflichtet haben, sich nicht gegenseitig zu provozieren.

Die formelle Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Anklage wird für April dieses Jahres erwartet. Bis Februar 2010 wir höchstwahrscheinlich auch die mündliche Verhandlung zwischen Mazedonien und Griechenland vor dem IGH beginnen.

Quelle: a1.com.mk