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Konferenz der Westbalkanstaaten in Berlin

Westbalkankonferenz in Berlin (Quelle: Foto: Bundesregierung/Bergmann)

In Berlin fand am 28.08.2014 die Konferenz der Westbalkanstaaten statt, zu der die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeladen hatte. Neben der Republik Makedonien nahmen Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Kroatien, Montenegro Serbien und Slowenien teil. Es gab auf dieser Konferenz sowohl ein Treffen der Staats- und Regierungschefs  als auch ein Treffen der Außen- und Wirtschaftsminister dieser Staaten. Gegenstand der Konferenz war die Integration der Staaten des Westbalkans in die Europäische Union (EU), von denen allerdings Kroatien seit 2013 und Slowenien seit 2004 EU-Mitglieder sind. Mit Serbien und Montenegro finden derzeit EU-Beitrittsgespräche statt. Die Republik Makedonien ist seit 2005 EU-Beitrittskandidat, doch finden aufgrund des sogenannten Namensstreits mit dem EU-Mitglied Griechenland bisher keine offiziellen Beitrittsgespräche statt. Allerdings finden vorläufig alternativ dazu in regelmäßigen Abständen Gespräche auf höchster Ebene zwischen der EU und der Republik Makedonien statt. Albanien, Bosnien und Herzegowina und das Kosovo sind noch am weitesten  von einer möglichen EU-Mitgliedschaft entfernt. Von diesen Staaten hat nur Albanien seit 2014 den offiziellen Status als EU-Beitrittskandidat.

Auf Seiten der EU gibt es derzeit keinen angestrebten Termin für einen möglichen Beitritt von neuen Mitgliedern. Einerseits sind die Staaten des Westbalkans noch nicht beitrittsreif, andererseits hat die EU auch große innere Problem, die zuvor gelöst werden müssen. Mit der Konferenz in Berlin soll vor allem signalisiert werden, dass alle Westbalkanstaaten eine europäische Perspektive bzw. eine Perspektive auf eine EU-Mitgliedschaft haben. Allerdings müssen alle Westbalkanstaaten erhebliche und entschlossene Reformen durchführen, bevor sie Mitglied in der EU werden können.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannte sich ausdrücklich zur „europäischen Perspektive“ aller Westbalkanstaaten, die erhebliche Fortschritte erzielt hätten. Sie fügte jedoch auch hinzu: „Es ist viel zu tun“. In der Abschlusserklärung der Konferenz werden weitere Reform-Fortschritte und „die Versöhnung innerhalb und zwischen den Gesellschaften der Region“ gefordert. Alle Konferenzteilnehmer waren sich auch einig darüber, dass weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität notwendig seien. Des Weiteren forderte die deutsche Bundeskanzlerin besondere Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit, eine Verbesserung der Infrastruktur und eine wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Zwar solle der Beitrittsprozess so schnell wie möglich vorangehen, doch liegt es in der Hand der jeweiligen Staaten.

Neben der deutschen Bundeskanzlerin nahmen auch der deutsche Vize-Kanzler Sigmar Gabriel und der scheidende EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso an der Konferenz der Westbalkanstaaten teil. Auch nach Auffassung von Barroso hänge der EU-Beitritt vom Reformtempo der Westbalkanstaaten ab. Jedoch sagte er auch, dass dieser Beitritt geschehen würde und er daran keinen Zweifel lassen wolle. Des Weiteren sagte Barroso weitere EU-Finanzhilfen für die Staaten des Westbalkans zu, die er auf 12 Milliarden Euro zwischen 2014 und 2020 bezifferte.

Für 2015 ist eine Nachfolgekonferenz in der österreichischen Hauptstadt Wien geplant, auf der die Reform-Fortschritte überprüft und besprochen werden sollen.

Alle Staaten des Westbalkans haben mehr oder weniger starke Defizite in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Medien- bzw. Pressefreiheit. Hinzu kommen Korruption und organisierte Kriminalität. Im Falle von Bosnien und Herzegowina müssen sich die staatstragenden Volksgruppen vor einer möglichen EU-Mitgliedschaft auf eine weitgehenden Staatsreform einigen, welche bisher an den gegensätzlichen Interessen dieser Volksgruppen gescheitert ist. Die bisherige Staatsstruktur ist ein Ergebnis des Krieges bzw. wurde aufgrund eines Friedensvertrages geschaffen. Allerdings ist diese Staatsstruktur ineffektiv. Im Falle Serbiens bzw. des Kosovos und der Republik Makedonien kommen noch außenpolitische Gründe hinzu. Serbien erkennt seine ehemalige Provinz, das Kosovo, weiterhin nicht als Völkerrechtssubjekt an. Infolgedessen bedarf es zwischen Serbien und dem Kosovo vor einer möglichen EU-Mitgliedschaft dieser beiden Staaten einer endgültigen Vereinbarung über den völkerrechtlichen Status des Kosovo. Im Falle der Republik Makedonien bedarf es einer endgültigen Überwindung des sogenannten Namensstreits mit dem EU-Mitglied Griechenland. Zwar wäre Griechenland aufgrund eines Abkommens mit der Republik Makedonien vom 13.09.1995 dazu verpflichtet eine EU-Mitgliedschaft dieser unter der vorläufigen Staatsbezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ zuzulassen und zu unterstützen, doch hält sich Griechenland nicht daran. Im Falle eines durch Griechenland verhinderten NATO-Beitritts der Republik Makedonien im Jahre 2008 wurde Griechenland vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 05.11.2011 wegen einer entsprechenden Verletzung dieses Abkommens verurteilt. Allerdings konnten sich die EU-Mitglieder, die mit großer Mehrheit den Beginn von EU-Beitrittsgesprächen mit der Republik Makedonien unterstützen, aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nicht durchsetzen.