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Bosnien und Herzegowina: Republika Srpska erklärt 09. Januar zum säkularen Feiertag

Die bosnisch-herzegowinische Republika Srpska erklärte durch einen entsprechende Änderung ihres Feiertagsgesetzes den 09. Januar zu einem säkularen Feiertag. Damit wäre aus Sicht der Republika Srpska dem Urteil des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina genüge getan. Der 09. Januar ist nicht nur ein christlich-orthodoxer Feiertag, sondern auch der Gründungstag der Republika Srpska (09. Januar 1992). Allerdings wird auch dieser Gründungstag von der nicht-serbischen Bevölkerung sehr kritisch gesehen, da mit dieser Gründung auch der ethnische Krieg in Bosnien und Herzegowina (1992 – 1995) verbunden war.

Das bosnisch-herzegowinische Verfassungsgericht erklärte den Feiertag allerdings nicht aus diesem Grund für ungültig, sondern nur den orthodoxen Feiertag am 09. Januar, wegen der diskriminierende Wirkung auf nicht-orthodoxe Volksgruppen. Als säkularer Feiertag, etwa als Gründungstag der Republika Srpska, würde dieser nicht mehr vom Urteil des Verfassungsgerichts erfasst werden und müsste erneut geprüft werden. Es ist aber fraglich, ob das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina den Gründungstag der Republika Srpska verfassungsrechtlich als Feiertag beanstanden könnte, auch wenn die nicht-serbischen Volksgruppen den Tag mit sehr schlimmen und traurigen Ereignissen assoziieren. Nach der neuen Regelung ist der Feiertag für die nicht-serbischen Volksgruppen auch nicht mehr verbindlich, was zumindest als entgegenkommen gewertet werden könnte. Dennoch bleibt die Spaltung zwischen den Volksgruppen bestehen. Vielleicht wäre ein von allen Volksgruppen getragener Feiertag in der Republika Srpska zielführender gewesen.

Hintergrund

Bereits am 26. November 2015 hat das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina geurteilt, das der 09.01. als Staatsfeiertag in der Republika Srpska diskriminierend und verfassungswidrig sei, da der 9. Januar auch ein orthodoxer Feiertag und daher nicht für alle Religionsgruppen bedeutend ist. In seinem Urteil hatte das Verfassungsgericht dem Parlament der Republika Srpska die Auflage erteilt, den Feiertag in seiner bisherigen Form aufzuheben und eine verfassungskonforme Feiertagsregelung zu treffen. Dafür hatte die Regierung der Republika Srpska ein halbes Jahr Zeit. Sie lehnte dies jedoch ab und organisierte für den 25. September 2016 ein Referendum über den Feiertag. Auch dieses Referendum erklärte das Verfassungsgericht am 17. September 2016 für verfassungswidrig. Jedoch ignorierte die Republika Srpska auch dieses Urteil und auch der mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Hohe Beauftragte für Bosnien und Herzegowina schritt nicht ein. In dem am 25. September 2016 in der Republika Srpska durchgeführten Referendum sprachen bei einer Abstimmungsbeteiligung von über 50 Prozent 99,8 Prozent für die Beibehaltung des Feiertages aus.

Am 30. September 2016 hob das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina den Feiertag durch Urteil auf, in dem dieser aus dem Feiertagsgesetz der Republika Srpska gestrichen wurde. Mit der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt tritt die Aufhebung des Feiertages in Kraft. Die Urteile des Verfassungsgerichts sind verbindlich. Nach bosnisch-herzegowinischem Recht ist damit der Feiertag „09. Januar“ in der Republika Srpska formell aufgehoben. Durch die Neudefinition des Feiertages wurde dieser nun wieder eingeführt. Als säkularer Feiertag wäre er zunächst verfassungskonform und müsste erneut durch das Verfassungsgericht geprüft werden.