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Schwere Staatskrise in Bosnien und Herzegowina

Aufgrund des Dayton-Abkommens vom 14. Dezember 1995 besteht Bosnien und Herzegowina aus zwei Entitäten, welche jeweils über eine relativ hohe Autonomie verfügen: Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und Republika Srpska. Die beiden Entitäten sind durch relativ schwach ausgeprägte bosnisch-herzegowinische gesamtstaatliche Strukturen verbunden. Jede der drei staatstragenden Volksgruppen (Bosniaken, Kroaten, Serben) kann im entsprechend dreiköpfig zusammengesetzten Staatspräsidium Entscheidungen blockieren.

Nach einem Urteil des bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgerichts gehen Ländereien, die ursprünglich im Staatsbesitz der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ waren in bosnisch-herzegowinischen Staatsbesitz und nicht in den Besitz der Entitäten über. Dieses Urteil akzeptiert das serbischen Mitglied Milorad Dodik im bosnisch-herzegowinischen Staatspräsidium jedoch nicht. Er fordert eine Korrektur der Entscheidung des Verfassungsgerichts innerhalb von 60 Tagen und droht auch mit einem Referendum über die Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina, was jedoch gegen das Völkerrecht verstoßen würde. Des Weiteren blockiert Dodik alle Entscheidungen des Staatspräsidiums und lähmt damit den Gesamtstaat.

Insgesamt lehnt Dodik den bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaat ab und möchte die Republik Srpska abspalten bzw. an die Republik Serbien anschließen. Die Republik Srpska, welche während des ethnischen Krieges in Bosnien und Herzegowina am 09. Januar 1992 ausgerufen wurden, ist ein Produkt dieses Krieges und unter anderem aufgrund ethnischer Säuberungen und schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Serben gegenüber den anderen bosnischen Volksgruppen entstanden. Sie ist kein historisches oder natürliches Gebilde.

Tatsächlich sollte die in Dayton geschaffene Staatsstruktur zunächst den ethnischen Krieg beenden. Die Volksgruppen sollten danach in Verhandlungen und durch vertrauensbildende Maßnahmen den bosnisch-herzegowinischen Staat selbst reformieren und zu einem funktionierenden Staat machen. Dieses Ziel konnte aufgrund der Egoismen und Nationalismen der Volksgruppen nie erreicht werden. In dieser Hinsicht ist das Dayton-Abkommen gescheitert und muss reformiert werden. Unter internationaler Beteiligung müssen zwischen Bosnien und Herzegowina, den bosnisch-herzegowinischen Volksgruppen, Kroatien und Serbien Verhandlungen über eine neue gesellschaftliche und staatliche Ordnung in Bosnien und Herzegowina aufgenommen werden. Alles andere wäre kontraproduktiv und würde die Wunden des ethnischen Krieges dauerhaft offen halten.