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Serbischer Ultranationalist Vojislav Šešelj sorgt für große Probleme

Im November 2014 wurde der serbische Ultranationalist Vojislav Šešelj aus humanitären Gründen wegen einer Krebserkrankung vorläufig aus der Haft in Den Haag entlassen und durfte unter Auflagen zunächst nach Serbien zurückkehren. Im Jahre 2003 stellte er sich freiwillig dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), nach dem dieses kurz zuvor Anklage gegen ihn wegen Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und in der serbischen Provinz Vojvodina erhoben hatte. Das Verfahren ist auch nach 12 Jahren noch nicht abgeschlossen. Ein Urteil steht noch aus.

In Serbien angekommen machte Vojislav Šešelj mit einer extrem nationalistischen Rhetorik auf sich aufmerksam. Er griff die aktuelle serbische Regierung, bezeichnete sie unter anderem als Verräter am serbischen Volk und forderte Neuwahlen. Auch Gegen Bosnien und Herzegowina, Kroatien und dem Kosovo richtete sich seine nationalistischen Ausfälle, was besonders im Falle Kroatiens zunehmend zu einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen Serbiens zu seinen Nachbarstaaten führt. Nun kam es zu einem besonders schwerwiegenden Zwischenfall. Vor einem Gericht in der serbischen Hauptstadt Belgrad verbrannte Vojislav Šešelj eine kroatische Flagge und belastete damit das kroatisch-serbisches Verhältnis sehr. Der kroatische Botschafter Gordan Markotić in Serbien wurde daraufhin zu Konsultationen nach Kroatien zurückbeordert. Des Weiteren legte die Republik Kroatien in einer diplomatischen Note offiziell „scharfen Protest“ ein.

Der Berufungssenat des ICTY hat am 30.03.2015 entschieden, dass Vojislav Šešelj wieder in die Haft nach Den Haag zurückkehren müsse. Allerdings weigert sich dieser zurückzukehren. Er sei mit dem ICTY fertig, welches er sowieso während des Verfahrens als illegal und politisch motiviertes Instrument verurteilte. Die serbische Regierung wird nun handeln müssen. Nach internationalem Recht muss diese dafür sorgen, dass Vojislav Šešelj wieder in die Haft zurückkehrt.