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Urteil gegen ehemalige jugoslawischen Geheimdienstler wegen Mordes in Deutschland

Die Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) sowie ihre Sozialistischen Republiken und Sozialistisch Autonome Gebietskörperschaften standen bis 1990 unter kommunistischer Einparteienherrschaft. Zwar hatten die jugoslawischen Bürgerinnen und Bürger größere Freiheiten als die in den sozialistischen Staaten des Ostblocks, doch wurden auch dort ernstzunehmende Regimegegner verfolgt. Auch vor Mord wurde dabei nicht zurückgeschreckt, wie das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Oberlandesgerichts vom 03. August 2016 zeigt.

Die ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstler Josip Perković und Zdravko Mustac wurden wegen der Ermordung des Exilkroaten Stjepan Đureković in Deutschland im Jahre 1983 zu lebenslanger Haft verurteilt. Unter Vorsitz von Richter Manfred Dauster wurde in der Urteilsbegründung ausgeführt, es sei erwiesen, dass der damalige Chef des jugoslawischen Geheimdienstes in Kroatien Zdravko Mustac Ende 1982 oder Anfang 1983 dazu aufgefordert hatte, mit den Vorbereitungen zur Ermordung von Stjepan Đureković zu beginnen. Für Emigranten, welche sich politisch engagieren, war damals Josip Perković im jugoslawischen Staatssicherheitsdienst zuständig gewesen. Đureković hatte vor seiner Emigration nach Deutschland beim kroatischen Erdölunternehmen Ina gearbeitet. Dort soll er von kriminellen Machenschaften mitbekommen haben und deshalb durch den Mord zum Schweigen gebracht worden sein. Ausgeführt wurde der Mord allerdings nicht von Josip Perković und Zdravko Mustac.

Die Republik Kroatien hatte sich bis zum Jahr 2014 erfolgreich geweigert Josip Perković und Zdravko Mustac an Deutschland auszuliefern. Aufgrund der Mitgliedschaft Kroatiens in der Europäischen Union (EU) musste die Auslieferung dann im Jahr 2014 erfolgen. Noch immer tun sich die Nachfolgestaaten der SFRJ schwer mit der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit. Das Urteil gegen Josip Perković und Zdravko Mustac ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung möchte Revision einlegen.