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Vor 20 Jahren: Die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Bosnien und Herzegowina (Abkommen von Dayton)

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Das Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina, welches im November 1995 auf der US-Luftwaffenbasis Wright-Patterson bei Dayton (Ohio/USA) von den Staatsoberhäuptern Bosnien und Herzegowinas (Alija Izetbegović), Kroatiens (Franjo Tuđman) und Serbiens (Slobodan Milošević) ausgehandelt wurde, ist von diesen am 14.12.1995 in Paris feierlich unterzeichnet worden. Durch dieses Friedensabkommen wurde der ethnische Krieg in Bosnien und Herzegowina formell beendet. Des Weiteren enthält dieses noch heute gültige Abkommen eine Festlegung für die Verfassung bzw. staatlichen Struktur von Bosnien und Herzegowina. Demnach ist Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat  bzw. Völkerrechtssubjekt erhalten geblieben und gliedert sich in zwei weitgehend autonome Entitäten: Der „Föderation Bosnien und Herzegowina“ („Bosniakisch-Kroatische Föderation“) und der „Serbischen Republik“ („Republika Srpska“). Zentrale Organe des bosnisch-herzegowinischen Staates sind aufgrund des Abkommens von Dayton ein Zweikammerparlament, ein Präsidium mit rotierender Präsidentschaft, eine Regierung, ein Verfassungsgericht und eine Zentralbank. Im Ergebnis sind die gesamtstaatlichen Strukturen zugunsten der Entitäten schwach ausgeprägt, was zu einer ineffektiven staatlichen Verwaltung und politischen Problemen führt. Die Föderation Bosnien und Herzegowina ist wiederum in 10 Kantone unterteilt. Der komplizierte Föderalismus in Bosnien und Herzegowina soll einen angemessenen Ausgleich zwischen den drei staatstragenden Ethnien (Bosniaken bzw. Muslime, Kroaten und Serben) sowie den zwei Entitäten gewährleisten. Tatsächlich führt dieser aufgrund von Bürokratie, zersplitterten Kompetenzen und unverhältnismäßigen Kosten zu einem in wesentlichen Bereichen faktisch handlungsunfähigen Staatswesen. Das Friedensabkommen von Dayton konnte zwar den Krieg beenden und Bosnien und Herzegowina formell als Gesamtstaat erhalten, doch das kriegsbedingte Misstrauen unter den Ethnien konnte es ebenso wenig verhindern wie eine faktische Teilung des Gesamtstaates. Eine übergeordnete bosnisch-herzegowinische Identität bzw. Gemeinschaft der Ethnien hat sich bisher nicht entwickelt.

Vorgeschichte

Die Republik Bosnien und Herzegowina erklärte am 03.03.1992 als vierte jugoslawische Republik nach Slowenien, Kroatien und Makedonien ihre Unabhängigkeit von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Während die kroatischen und die muslimischen (bosniakischen) Bosnier mit großer Mehrheit für die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina waren, wurde sie von den serbischen Bosniern mit großer Mehrheit strikt abgelehnt. Die Folge war ein brutaler, kriegerischer Konflikt zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen von Bosnien und Herzegowina. Von 1992 bis Mitte 1995 war der Kriegsverlauf für die serbischen Bosnier relativ erfolgreich. Sie erzielten große Geländegewinne und vertrieben dabei in der Regel die nicht-serbische Bevölkerung. Daher wird in diesem Fall auch von ethnischen Säuberungen gesprochen. Dabei kam es auch zu schweren Verbrechen, unter anderem zu Vergewaltigungen und Morden. Bei der völkerrechtswidrigen Einnahme der UN-Schutzzone Srebrenica durch die serbischen Bosnier im Juli 1995 wurde rund 8.000 männliche Bosniaken im Alter zwischen 13 und 78 Jahren ermordet. Dieses „Massaker von Srebrenica“ wird mittlerweile als Völkermord klassifiziert. Es war das schwerste Verbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

Bereits am 04.08.1994 kam es zum Abbruch der Beziehungen zwischen den serbischen Bosniern bzw. ihrer Republika Srpska und der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), als ein vom damaligen serbischen Staatspräsidenten Slobodan Milošević unterstützter internationaler Friedensplan durch die serbischen Bosnier abgelehnt wurde. Hintergrund war, dass die Bundesrepublik Jugoslawien ihre internationale Anerkennung und die Aufhebung der ihr gegenüber verhängten UN-Sanktionen anstrebte. Nach Auffassung von Slobodan Milošević hätten die serbischen Bosnier ihre Ziele im Wesentlichen erreicht. Eine von den serbischen Bosniern angestrebte Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina und ihr Anschluss an die Bundesrepublik Jugoslawien wäre aufgrund der internationalen Lage nicht möglich gewesen und lag daher auch nicht im Interesse der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. von Slobodan Milošević.

Zur entscheidenden Wende für die serbischen Bosnier kam es Ende August 1995. Als am 28.08.1995 der Markale-Markt in Sarajevo von Granaten getroffen wurde und 37 Menschen dabei starben, griff die NATO ab dem 30.08.1995 verstärkt die Stellungen der serbischen Bosnier an. Bis zum 14.09.1995 wurden im Rahmen der Luftoperation, an der acht Nationen teilnahmen, über 3.500 Einsätze geflogen. Kriegsschiffe der Vereinigten Staaten von Amerika feuerten 13 Marschflugkörper ab und zerstörten das Hauptquartier der Armee der serbischen Bosnier. Die Luft- und Seeoperationen der NATO, vor allem der Beschuss von Flugabwehrstellungen und militärischer Infrastruktur, wurden im September 1995 bis zum Rückzug der serbischen Bosnier aus der Sicherheitszone um Sarajevo fortgesetzt. Gleichzeitig gingen die Armeen der bosniakischen und der kroatischen Bosnier mit Unterstützung aus der Republik Kroatien gegen die serbischen Bosnier vor. Im Oktober rückten Einheiten der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina, des Kroatischen Verteidigungsrates und der Armee der Republik Kroatien Richtung Banja Luka, dem Zentrum der serbischen Bosnier vor. Dabei wurden große territoriale Gewinne erzielt und serbische Bosnier vertrieben. Insgesamt muss beachtet werden, dass Vertreibungen und andere Kriegsverbrechen durch alle beteiligten Kriegsparteien durchgeführt worden sind. Unter dem Druck der Ereignisse waren nun auch die serbischen Bosnier zu Verhandlungen über das Ende des Krieges und der Zukunft von Bosnien und Herzegowina bereit.

Im Vorfeld der Friedensverhandlungen

Die Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina erklärte am 29.08.1995 ihre Bereitschaft an Verhandlungen über das Ende des ethnischen Krieges und der Zukunft von Bosnien und Herzegowina teilzunehmen. Jede Kriegspartei sollte dabei mit drei Vertretern an den Verhandlungen teilnehmen. Die Delegation der Serben bestand dabei jeweils aus einem Vertreter der serbischen Bosnier und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie aus dem serbischen Präsidenten Slobodan Milošević.

Am 08.09.1995 kamen die Außenminister der Bundesrepublik Jugoslawien (Milan Milutinović), der Republik Kroatien (Mate Granić) und von Bosnien und Herzegowina (Muhammed Sacirbey) unter Einbeziehung der Bosnien-Kontaktgruppe (Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland  und Vereinigte Staaten von Amerika) zu Gesprächen in Genf zusammen. Dabei wurden die Grundzüge einer Friedenslösung und für die zukünftige staatliche Struktur von Bosnien und Herzegowina skizziert. Demnach sollte Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat und Völkerrechtssubjekt in seinen bisherigen Grenzen erhalten bleiben. Dieser Gesamtstaat sollte sich dann in zwei autonome Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation; 51 Prozent des bosnisch-herzegowinischen Territoriums) und der Republik Srpska (49 Prozent des Territoriums) gliedern. Beide Entitäten sollten dabei Sonderbeziehungen zu den Nachbarstaaten Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien eingehen dürfen. Weitere derartige Gespräche im Vorfeld der eigentlichen Friedensverhandlungen wurden am 26.09.1995 in New York abgehalten.

Die Friedensverhandlungen in Dayton

Auf der US-Luftwaffenbasis Wright-Patterson bei Dayton (Ohio/USA) kamen am 01.11.1995 erstmals seit dem Beginn des ethnischen Krieges die Präsidenten von Bosnien und Herzegowina (Alija Izetbegović), Kroatien (Franjo Tuđman) und Serbien (Slobodan Milošević) zu Gesprächen zusammen. Zunächst verpflichteten sich die Präsidenten Kroatiens und Serbiens in der Nacht vom 01.11. auf den 02.11.1995 darauf, den Konflikt um Ostslawonien, Baranja und Westrem (Syrmien), dem Restgebiet der Serbischen Republik Krajina in Kroatien (Republika Srpska Krajina), friedlich zu lösen. Des Weiteren legten die USA den Präsidenten von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien den Entwurf eines Friedensvertrages vor. Zwischen dem 01. und dem 21.11.1995 mussten die drei Präsidenten unter dem Druck der USA ununterbrochen verhandeln, bis eine unterschriftsreife Lösung herbeigeführt wurde. Dabei waren sie von der Außenwelt weitgehend abgeschirmt.

Eine erste Teileinigung wurde am 10.11.1995 zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina (bosnisch-herzegowinischer Gesamtstaat) und der Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Entität bzw. Föderation) erreicht. An diesem Tage wurde ein Abkommen zwischen ihnen über eine Implementierung der Föderation Bosnien und Herzegowina im Rahmen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina mit einer Übereinkunft über eine Übergangsverwaltung für die Stadt Mostar unterzeichnet.

Am 12.11.1995 unterzeichneten Kroatien und Serbien ein Grundsatzabkommen über die kroatischen Regionen Ostslawonien, Baranja und Westrem (Syrmien). Nach diesem Abkommen sollten diese Regionen zunächst unter einer zweijährigen Übergangsverwaltungsmission durch die Vereinten Nationen gestellt und danach wieder in die Republik Kroatien integriert werden.

Die alles umfassende Einigung über Bosnien und Herzegowina wurde mit der Paraphierung eines Friedensabkommens für Bosnien und Herzegowina durch die drei Präsidenten Alija Izetbegović, Franjo Tuđman, und Slobodan Milošević am 21.11.1995 erreicht. Dieses Friedensabkommen beendete formell den Krieg und beinhaltete eine Festlegung über die zukünftige Verfassung von Bosnien und Herzegowina. Demnach bleibt Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat und Völkerrechtssubjekt in seinen bisherigen Außengrenzen erhalten und besteht seitdem aus zwei weitgehend autonomen Entitäten. Als zentrale Organe sieht der Vertrag von Dayton ein Zweikammerparlament, ein dreiköpfiges Präsidium mit rotierender Präsidentschaft als Staatsoberhaupt, eine Regierung, ein Verfassungsgericht und eine Zentralbank vor. Die zwei Entitäten werden von der Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska gebildet. Die feierliche Unterzeichnung des Vertrages sollte dann am 14.12.1995 in Paris stattfinden.

Das Friedensabkommen von Dayton

In Paris wurde am 14.12.1995 das Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina (Abkommen von Dayton) feierlich durch die Präsidenten von Bosnien und Herzegowina (Alija Izetbegović), Kroatien (Franjo Tuđman) und Serbien (Slobodan Milošević) unterzeichnet. Anwesend waren ein Dutzend Staats- und Regierungschefs, darunter der damalige US-Präsident Bill Clinton und der damalige französische Präsident Jacques Chirac.

Das Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina besteht aus einem allgemeinen Rahmenabkommen, elf Anhängen, ein Abkommen über die Paraphierung des allgemeinen Rahmenabkommens, einem Begleitschreiben und einer Schlusserklärung. Der erste Anhang gliedert sich in A und B und beinhaltet weitere Anlagen, wie etwa Briefwechsel und Abkommen zwischen den Vertragsparteien und der NATO.

In den Anhängen wird das Friedensabkommen konkretisiert. So geht es im ersten Anhang um die regionale Stabilisierung, die bis heute durch eine internationale Friedens- und Militärmission gesichert wird. Im zweiten Anhang werden die Grenzen zwischen den zwei Entitäten festgelegt, wobei die Zugehörigkeit des umstrittenen Distriktes Brčko zunächst offengelassen und einer späteren Klärung überlassen wurde. Diese Klärung ist mittlerweile erfolgt. Der Distrikt Brčko ist als Kondominium (gemeinsam verwaltetes Territorium) beider Entitäten dem Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina unterstellt. Festlegungen zu den Wahlen in Bosnien und Herzegowina und den Entitäten enthält der dritte Anhang, während der vierte Anhang die bosnisch-herzegowinische Verfassung beinhaltet. Die weiteren Anhänge enthalten unter anderem Festlegungen für ein Schiedsverfahren bei Streitigkeiten, zu den Menschenrechten, zu den Flüchtlingen und Vertriebenen und zu öffentlich-rechtlichen sowie zivilen Fragen. Im elften Anhang ist die Implementierung einer internationalen Polizeitruppe festgelegt.

Unterzeichnung des Friedensvertrags von Dayton am 14.12.1995 – Image by © Larry Downing/Sygma/Corbis

Wichtige Festlegungen des Friedensabkommens sind: Bosnien und Herzegowina bleibt als Gesamtstaat und Völkerrechtssubjekt in seinen bisherigen Grenzen, die es als jugoslawische Teilrepublik hatte, erhalten und wird von der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien völkerrechtlich anerkannt. Der Gesamtstaat mit der Bezeichnung Bosnien und Herzegowina setzt sich aus zwei weitgehend autonomen Entitäten zusammen, der Föderation Bosnien und Herzegowina (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska. Die Föderation Bosnien und Herzegowina besteht aus 50 Prozent und die Republika Srpska aus 49 Prozent des bosnisch-herzegowinischen Gesamtterritoriums. Der Distrikt Brčko besteht aus einem Prozent des Territoriums. Über die Zugehörigkeit des Distrikts wird in einem Schiedsverfahren entschieden, was mittlerweile, wie weiter oben beschrieben, erfolgt ist. Die Organe des Gesamtstaates sind ein Zweikammerparlament, ein Präsidium mit rotierender Präsidentschaft als Staatsoberhaupt, eine Regierung mit einem Ministerpräsidenten an der Spitze, ein Verfassungsgericht und eine Zentralbank. Das Zweikammerparlament setzt sich aus einem Abgeordnetenhaus und einer Völkerkammer zusammen. In der Völkerkammer sind die zwei Entitäten bzw. die drei staatstragenden Ethnien (Bosniaken, Kroaten, Serben) vertreten. Das Präsidium setzt sich aus einem bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosnier zusammen. Der Vorsitz im Präsidium rotiert alle acht Monate zwischen den drei Mitgliedern. Hauptstadt des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina bleibt Sarajevo. Der Gesamtstaat hat klar festgelegte und begrenzte Kompetenzen, darunter in der Außen- und Außenhandelspolitik, im Zoll- und Währungswesen, in Einwanderungsfragen und bei der Kontrolle des Luftraumes. Alles was nicht in der Kompetenz des Gesamtstaates liegt, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Entitäten.

Der Friedensvertrag für Bosnien und Herzegowina beendete formell den ethnischen Krieg in Bosnien und Herzegowina und sieht vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den bisherigen Kriegsparteien vor. Innerhalb von drei Tagen nach Inkrafttreten des Friedensvertrages mussten alle Frühwarnsysteme, Luftabwehr- und Zielradaranlagen der Kriegsparteien abgeschaltet werden. Innerhalb von 30 Tagen mussten sich die bisherigen Kriegsgegner hinter den vereinbarten Linien zurückziehen, dabei alle Minen und sonstigen Sprengkörper entfernen. Alle schwere Waffen und die Streitkräfte der Kriegsparteien mussten spätestens 120 Tage nach Inkrafttreten des Friedensvertrages in ihre Kasernen zurückverlegt sein. Im gleichen Zeitraum mussten die bisherigen Kriegsparteien Listen über die Position und Rüstung ihrer Truppen aufstellen. Der Austausch von jeder Art von Gefangenen musste innerhalb von 30 Tagen erfolgt sein. Im Falle der Änderung der bisherigen Zugehörigkeit von Territorien musste der Abzug der jeweiligen nicht mehr zuständigen Einheiten innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Die Friedenstruppen erhielten das Recht im notwendigen Maße einzugreifen, um den Frieden zu sichern. Zur Aufklärung und Ahndung von Kriegsverbrechen erklärten sich die bisherigen Kriegsparteien bereit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenzuarbeiten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss am 15.12.1995 die Resolution 1031, nach der die NATO beauftragt wurde im Rahmen der „Implementation Force“ (Deutsch: Umsetzungstruppe), kurz IFOR, die Waffenstillstandsvereinbarungen und die Truppenentflechtung zu überwachen und den Frieden in Bosnien und Herzegowina zu sichern.

Fazit

Das Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina beendete erfolgreich einen ethnischen Krieg, welcher im April 1992 begann und bis zu seinem formellen Ende im Dezember 1995 rund 100.000 Todesopfer oder Vermisste zur Folge hatte. Davon sind rund 66 Prozent Bosniaken (Muslime), 26 Prozent Serben und 8 Prozent Kroaten. Hinzu kommt eine Vielzahl an physisch und psychisch verletzten Personen. Des Weiteren wurden Kriegsverbrechen begannen, wie etwa Vertreibungen, Vergewaltigungen und Morde. Im Falle des Massakers von Srebrenica im Juli 1995 erfolgte ein Völkermord, welches als schwerstes Verbrechen im Kriegsvölkerrecht gilt. In dieser Hinsicht war das Abkommen von Dayton erfolgreich und ist seitdem die formelle Grundlage für einen seit rund zwanzig Jahren andauernden Frieden auf in Bosnien und Herzegowina.

Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und die im Friedensvertrag normierte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, kurz ICTY) verlief hingen zunächst sehr schleppend an. Aus Sicht jeder Kriegspartei waren die eigenen Handlungen grundsätzlich legitim und stellten keine Kriegsverbrechen dar. Jede Partei sah sich in der Rolle des Opfers, welche sich nur verteidigt hatte und ihre legitimen Interessen zu schützen suchte. Entsprechend gering war die Bereitschaft mutmaßliche Kriegsverbrecher aus den eigenen Reihen festzunehmen und an das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien auszuliefern. Auch wurden in der Regel die eigenen Kriegsverbrechen verleugnet oder relativiert. So versuchten unter anderen die serbischen Bosnier das Massaker von Srebrenica zu vertuschen und eine Aufklärung des Verbrechens zu verhindern. Erst viele Jahre später erkannten die serbischen Bosnier an, dass ein schweres Verbrechen gegenüber den Bosniaken begangen wurde. Die Klassifizierung als Völkermord ist unter den serbischen Bosniern noch heute umstritten. Die zwei Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina, der damalige Präsident der Republika Srpska Radovan Karadžić und sein Armeeführer Ratko Mladić, konnten sich viele Jahre einer Festnahme und Überstellung an das ICTY entziehen. Erst im Juli 2008 wurden zunächst Radovan Karadžić und dann im Mai 2011 Ratko Mladić jeweils in der Republik Serbien verhaftet und an den Internationalen Strafgerichtshof ausgeliefert. Gegen die beiden Hauptangeklagten, die sich derzeit in Den Haag in Untersuchungshaft befinden, läuft das Verfahren vor dem ICTY noch. Eine Vielzahl von Verfahren konnte mittlerweile angeschlossen werden. Dabei wurden Personen wegen Kriegsverbrechen zu langjährigen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Weitere Verfahren laufen noch, doch gibt es mittlerweile keine flüchtigen Kriegsverbrecher mehr.

Eine große Hürde für Bosnien und Herzegowina ist jedoch die im Friedensvertrag festgelegte Staatsverfassung. Zwar bleibt Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat erhalten, ist jedoch aufgrund seiner schwachen zentralstaatlichen Kompetenzen und seiner Gliederung in zwei weitgehend autonome Entitäten faktisch geteilt. Des Weiteren ist der Föderalismus für einen Staat mit etwa 4,55 Millionen Einwohnern viel zu bürokratisch, kompliziert und kostenintensiv. Die Entität „Föderation Bosnien und Herzegowina“ gliedert sich wiederum in zehn eigenständige Kantone. Es gibt also einen Gesamtstaat, zwei Entitäten und zehn Kantone in einer Entität. Die drei staatstragenden Ethnien von Bosnien und Herzegowina haben divergierende Interessen und unterschiedliche Ansichten über die staatlichen Strukturen von Bosnien und Herzegowina. Die serbischen Bosnier wollen an dem hohen Grad der Autonomie ihrer „Republika Srpska“ und an einem schwachen Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina festhalten. Sie streben als Extremposition sogar eine mögliche Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina an. Die bosniakischen (muslimischen) Bosnier hingegen streben eine Stärkung der gesamtstaatlichen Kompetenzen bzw. einen starken Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina an. Dies würde allerdings nur auf Kosten der bisherigen Kompetenzen der Entitäten gehen. Bei den  kroatischen Bosniern gibt es Bestrebungen die Föderation Bosnien und Herzegowina zugunsten einer eigenständigen kroatischen Entität aufzulösen. Im Ergebnisse hemmen die divergierenden Interessen der Ethnien und die Mängel in der bosnisch-herzegowinischen staatlichen Konstruktion die politische und wirtschaftliche Entwicklung von Bosnien und Herzegowina. Unter diesen Bedingungen ist eine zukünftige mögliche Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) illusorisch.

Ein Ausweg würde nur eine Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsreform bringen. Zweifellos müssten weitere Kompetenzen von den Entitäten auf den Gesamtstaat übertragen werden. Dabei könnten andere föderal organisierte Staaten, etwa die Schweiz, als Vorbild dienen. Eine Übertragung von Kompetenzen auf die gesamtstaatliche Ebene sollte nur soweit erfolgen, wie zum effektiven funktionieren des Staates erforderlich ist. Doch auch die komplizierte Gliederung von Bosnien und Herzegowina sollte hinterfragt werden. So könnte die Auflösung der Föderation Bosnien und Herzegowina zugunsten von drei Entitäten eine Option sein. In diesem Fall würde sich Bosnien und Herzegowina in eine bosniakische, kroatische und serbische Entität gliedert. Die Umsetzung könnte natürlich schwierig werden, da die Grenzen und Territorien der möglichen neuen Entitäten festgelegt werden müssten. Die diesbezüglichen Verhandlungen würden bestimmt von Interessengegensätzen der bosniakischen und kroatischen Bosnier überlagert. Eine andere, ggf. sinnvollere Alternative wäre ggf. die Auflösung der Entitäten zugunsten einer anderen Gliederung. So könnte Bosnien und Herzegowina in mehrere etwa gleichgroße Kantone gegliedert werden, die sich nicht alleine an ethnischen Gesichtspunkten orientieren. So gab es zum Beispiel bereits während des ethnischen Krieges einen Vorschlag Bosnien und Herzegowina in zehn Kantone zu gliedern. Doch dürften vor allem die serbischen Bosnier kein Interesse an der Auflösung ihrer „Republika Srpska“ haben. Im Ergebnis dürfte wohl zunächst eine sinnvolle und maßvolle Erweiterung der Kompetenzen des Gesamtstaates und eine entsprechende Reduzierung der Kompetenzen der Entitäten die realistischste Option darstellen. Ein weiterer Konstruktionsmangel ist, dass die staatlichen Strukturen vor allem auf einen Ausgleich zwischen den staatstragenden Ethnien hin ausgerichtet sind und andere Ethnien benachteiligen.

Letztendlich kann der Friedensvertrag von Bosnien und Herzegowina nicht das letzte Wort in der Gestaltung der bosnisch-herzegowinischen Gesellschaftsform sein. Zwanzig Jahre nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages sollten die Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina ihr gemeinsames Schicksal eigenverantwortlich selbst in die Hand nehmen und ihr Staatswesen so gestalten, dass allen bosnisch-herzegowinischen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit eine prosperierende Zukunft in einem vereinten Europa ermöglicht wird.